Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

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5. Blitzableiter; 5 Dezember 1886 
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Sämtliche auf einem Gebäude befindlichen Auffangstangen 
sind durch eine entsprechende starke Drahtleitung mit einander 
zu verbinden, und muß diese Leitung uͤber d ganze Länge 
des Firstes und bei flachen Dächern an den Kanten des Daches 
entlang führen, wobei jedoch Kamine oder andere den Drähien 
schädliche Ausströmungsöffnungen zu umgehen sind. Je drei 
Auffangstangen erhallen mindestens eine Ableitung, wenn 
dieselbe von der mittleren, und je zwei, wenn sie von einer 
Endstange ausgeht. Dieselbe ist möglichst direkt zum Boden 
zu führen. 
Ausgedehntere Metallmassen, die sich an oder im Gebäude 
befinden, sind mit den Blitzableitern zu verbinden, wie Metall— 
bedachungen, Reservoire, Dachrinnen, Traufröhren, eiserne 
Glockenzugdrähte an Turmuhren ec. Wenn möglich sind solche 
Metallmassen oben und unten, Metalldächer an allen Ecken, 
ebenso Gas⸗ und Wasserleitungen, welche bis zur Dachetage 
des Gebäudes reichen, sowohl an ihren höchsten Teilen, als 
auch bei den Einführungs- oder Straßenröhren gut zu ver— 
binden. Im Innern bewohnter Gebaude sind diese Ver— 
bindungen aus isoliertem 6 Millimeter starkem Kupferdrahte 
herzustellen. 
Leitungen, zwischen denen Gebäudeteile sich befinden, müssen 
wenigstens 8 Meter von einander entferut gehalten werden. 
Um die Bodenleitungen von den oberirdischen Leitungen zum 
Zwecke der Prüfung leicht lösen zu können, muß jede AÄöleitung 
vor ihrem Eintritte in die Schutzröhre getrennt und mittels 
vorgeschriebener Kupfermuffen solid vereinigt werden. 
) 
Die Auffangstangen können nach der Spitze zu entweder 
donisch verlaufend oder gleich stark hergestellt werden und 
sollen Hauptauffangstangen der leichteren Befestigung halber 
nicht mehr als 3 Meter und Nebenauffangstangen nicht mehr 
als 1,80 Meter Länge über dem Dachfirste erhalten. Erstere 
bekommen unten eine Stärke von 80 big 40 Millimeter und 
letztere von 20 bis 25 Millimeter und sind dieselben aus gutem, 
zähen Schmiedeeisen von rundem oder quadratischem Quer⸗ 
schnitte herzustellen. 
Sollen Röhren als Auffangstangen verwendet werden, 
so muß der Leitungsdraht innerhalb der Röhre bis zur Spitze 
der Stange geführe werbden. 
Die Fangstangen müssen derart befestigt sein, daß sie 
dem stärkflen Winde widerteben 
II. Auffangstangen.
	        
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