Inhaltsverzeichnis: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

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51. Straßenpolizeiordnung; 1. November 1908 
Besondere Beschränkungen in bestimmten Straßen. 
818. 
Der Benützung durch Fuhrwerke sind ferner diejenigen Straßen 
entzogen, die durch Ketten, Pfähle oder ähnliche Vorrichtungen 
gesperrt oder welche und insoweit dieselben durch Tafeln als gesperrt 
bezeichnet sind.) 
8 19. 
Untersagt ist, den durch Rinnen abgegrenzten mittleren Teil 
des Hauptmarktes und die Meßplätze während der Meßzeit — aus— 
genommen die gepflasterten Strecken der Insel Schütt — sowie den 
Lederersteg mit bespannten Fuhrwerken, Fahrrädern oder Motor— 
fahrzeugen zu befahren. 
) 
Unter diese Vorschrift fallen zur Zeit folgende Straßen: 
Fuür jeden Fuhrwerksverkehr, auch für Fuhrwerke, welche in die betreffende 
Straße bestimmt wären, sind gesperrt: 
Glöckleinsgasse, Rittergäßchen, 
Hans Sachsgasse, Verbindungsgäßchen zwischen Füll 
Herzgasse, (siehe auch 8 65), und Weinmarkt, 
Hübnerstor, Verbindungsgäßchen zwischen 
Hutergasse zwischen hintere Tetzelgasse und Theresienstraße, 
Ledergasse und Mühlgasse, Straße vom Vestnertorgraben zur 
Kasemattentor, Nebengasse bei Haus Nr. 31 
Krähengäßchen, Vestnertorgraben. 
Mondscheingasse, (siehe auch66) 
Für den durchgehenden Fuhrwerksverkehr gesperrt, jedoch zugänglich für 
solche Fuhrwerke, welche ihrer Bestimmung nach in der betreffenden Straße 
zu verkehren haben, sind: 
Barbiergasse, Obere Krämersgasse, 
Bauhof, Leonhardsgäßchen, 
Beim Rochuskirchhof, Postgäßchen, 
Birkenstraße, Pulverweg, 
Dutzendteichstraße, Rahmzwinger, 
Ebrachergäßchen, Hintere Sterngasse b. Hs. Nr. 23/27, 
Frauenholzstraße, Täubleinshof, 
Großreutherweg, Verbindungsgäßchen zwischen 
Hallerwiese, Mittelweg, Weißgerbergasse u Irrerstraße, 
Hörmannsgäßchen, Waffenplatz des Spittlertors, 
deugäßchen, „Frauentors. 
Kapadozia, Zwerggasse. 
Mit Lastfuhrwerken, wozu auch Omnibusse gehören, dürfen folgende Brücken 
und Straßen nicht befahren werden; 
Agnesbrücke, 
Betzengäßchen, 
Brunnengäßchen zwischen Hs. Nr 
13 und 15. 
Heldengäßchen zwischen Breitegasse 
und Brunnengasse, 
3) 
Königstormauer vom Marientor 
bis zum Peunthof, 
Rathausgäßchen, 
Schulgäßchen, 
Widhalmstraße zwischen Galgen— 
hofstraße und hinterm Baundbof, 
Zeidlersqgãßchen. 
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