Volltext: Zur Abwehr

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Zur Abwehr. 
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weiss, um seine Abstammungstheorie zu ermöglichen. Solche krı 7 X 
zum Ziele.‘‘ Wer zweifelt nach diesen Worten und namentlich nach Pd An ad 
satz, dass es mit den bemängelten Dingen recht schlimm bestellt ‚sein müsse? Min- 
destens einmal auf jeder Seite oder doch so oft werden sie vorkommen dass Seuffert 
darauf verzichten musste, wie sonst, Seitenzahlen anzugeben! Man höre aber: Ich 
zweifle (S. 63) das Datum eines Hans-Sachsischen Gedichtes (Nr. 31 der Schwänke) an 
aber nicht, weil es mir nicht passt oder, um meine Abstammungstheorie zu ermög- 
lichen, sondern durch meine Textesstudien des Haus Sachs darauf geführt; ich präzisiere 
;S. 152) den Druck des „Peter Leu‘ — nach Lappenberg (Ulenspiegel x; 356) zwischen 
1557 -—1559 fallend — auf „vor Mitte 1558“ und (S. 166) den Druck der Mühlhausener 
Rollwagenbüchlein- Ausgabe — zwischen 1557—1565 fallend — auf 1558 und gelange 
\S. 172) zur Annahme eines einzigen unbekannten Druckes. Weitere Stützen zu 
Seufferts Behauptung bietet meine Abhandlung nicht, Und deshalb erhebt er so viel 
Geschrei! Hätte mein Gegner die bisherige Hans-Sachs-Forschung auch nur ober- 
‚Jächlich verfolgt oder den von ihm ‚so sehr belobten Aufsatz Dreschers in meiner Fest- 
schrift (cf. das. S. 216 A’? und 228—30) wirklich gelesen, so würde er wissen, dass 
Umdatierungen nicht nur oft in den Drucken, sondern auch hin und wieder selbst in 
len Handschriften des Hans Sachs vorgenommen werden müssen. Er sollte daher 
nicht so entsetzt tun, selbst wenn ich noch 50 Daten angezweifelt oder geändert hätte. 
Übrigens durfte er nicht von Datierungen sprechen. Bei den beiden Schwankbüchern 
verlege ich den Druck nicht vor die gewöhnlich angenommene Zeit, sondern ich be- 
stimme ihn unter Angabe meiner Gründe nur näher. Warum wendet sich Seuffert 
nicht gegen meine Beweisführung? Was endlich die älteren Ausgaben, ‚von denen man 
gar nichts weiss‘, betrifft, so handelt es sich um die von mir wohlbegründete An- 
nahme eines Druckes des Rollwagenbüchleins von 1556. Seuffert hätte, wenn ihm 
meine Vermutung nicht gefiel, auch hier zuerst meine Beweisführung — die ich, neben- 
bei bemerkt, heute durch nene Gründe stützen kann —- umstossen müssen. Sein naives 
Entsetzen meiner Vermutung gegenüber bezeugt, dass er besser Bescheid unter den 
Litteraturdenkmalen des 18. und 19. Jahrhunderts als in der Renaissancezeit weiss. 
Wer seine Studien ins 15.—17. Jahrhundert verlegt und insbesondere die Volkslitteratur 
verfolgt, der wird oft genug auf unbekannte Drucke, bezw. auf die einstige Existenz 
von solchen geführt. Ich selbst besitze mehrere Ausgaben von Volksschritten des 16. 
and 17. Jahrhunderts, „von denen man gar nichts weiss“, und ich bezweifle nicht, 
dass bei eifrigen Nachforschungen die von mir vermutete Ausgabe noch gefunden 
wird. Gelang es doch z. B. Joh. Bolte, von Schumanns Nachtbüchlein, wovon Goedeke 
aur eine Ausgabe kannte, gleich vier zu ermitteln. Jeder Sachverständige wird zu- 
yeben, dass wir von den Schwankbüchern früherer Jahrhunderte lange nicht alle Aus- 
zaben besitzen; gehören ja die vorhandenen (des 16. Jahrhunderts) zu den ausser- 
ordentlichsten Seltenheiten. 
Also auch diese Vorwürfe Seufferts sind völlig unbegründet. Und doch erdreistet 
er sich, von „krummen Wegen“ zu sprechen! Nein, nicht ich wandele krumme Wege, 
sondern derjenige, der, der Wahrheit zum Trotz, fremde Leistungen herabsetzt. 
Blicken wir auf das Ganze zurück, so bleibt von Seufferts Ausstellungen nichts, 
absolut nichts übrig. Was er gegen mich vorbringt, ist eitel Spiegelfechterei. Es 
würde mich gefreut haben, wenn er mir auch nur einen Irrtum in meiner Arbeit nach- 
yewiesen, nur eine Lücke ausgefüllt, nur eine Ergänzung geliefert hätte, mit einem 
Worte, wenn ich aus seiner Rezension irgend etwas hätte lernen können. Ich kon- 
statiere ausdrücklich, dass er nicht den mindesten Versuch dazu machte und wie es 
mir scheint, gar nicht zu machen jmstande war. Dagegen glaubte er, mir weise Rat- 
schläge erteilen zu sollen, wie man Quellenuntersuchungen über Hans Sachs anzu- 
stellen hat. Köstlich! Wer meine Arbeit wirklich gelesen, wird sich von der Über- 
flüssigkeit dieser schulmeisterlichen Weisheiten überzeugt haben. Wenn Seuffert mit 
seinen Schlussworten: „Kurz, auch die Quellenuntersuchung muss eben philologisch: an- 
gelegt und historisch geführt werden, wenn sie wissenschaftliche Ergebnisse zeitigen soll‘“ 
insinuieren will, dass meine Abhandlung dieser Eigenschaften entbehrt, so weise ich 
diese anmassende Äusserung als die eines Unberufenen mit gebührender Verachtung 
zurück. Wer das Recht beansprucht, über fremde Arbeiten abfällig zu urteilen, der 
muss den Nachweis geliefert haben, dass er sie gelesen, dass er die Forschungen 
gewissenhaft nachgeprüft hat, und dass sein Urteil der Ausfluss vollster Wahr- 
aaftigkeit ist.
	        
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