Volltext: Die Reception des Humanismus in Nürnberg

römisch-rechtlichen Weisheit auf das Prozessverfahren kaun 
einen praktischen Einfluss gestattete, sondern nur gelehrte 
Gutachten einforderte, die zunächst als Prunkstücke dienten 
und ferner in den ‘Ratschlagbüchern’ als eine Quelle künf- 
tiger Rechtsbelehrung gesammelt wurden. Noch deutlicher 
aber zeigt sich die Absicht, die Persönlichkeiten der Herren 
Doktoren, die zugleich die Träger aller möglichen gefähr- 
lichen Gedanken sein konnten, der innernürnbergischen 
Regierungspraxis möglichst fern zu halten, in der Satzung 
der Ratsverfassung, dass kein Doktor im Rat sitzen dürfe. 
Diese Bestimmung, die im Jahre 1454 schon in Kraft ist", 
verhindert das Eindringen fremder Elemente und benimmt 
zunächst auch den Söhnen der regierenden Geschlechter 
die etwa vorhandene Lust, sich der fremdländischen Bildung 
hinzugeben, als deren höchster Preis vorerst noch der 
Juristische Doktorhut winkte. "Trotz solcher Vorsichts- 
massregeln aber hat, wie mir scheint, durch diese juristische 
Bresche in der konservativen Ringmauer der Humanismus 
zuerst seinen Kopf in die Stadt gesteckt und durch sie 
dann später ganz und gar seinen Einzug gehalten. Denn 
das Gesamtbild ist das: früh schon taucht hier und da eine 
Spur der neuen Lehre auch in Nürnberg auf. Aber es 
bleibt bei vereinzelten, meist rasch verunglückten Be- 
strebungen, Nichtnürnberger sind fast ausschliesslich ihre 
Träger. Das Problem heisst durchaus: der Rat muss ge- 
wonnen werden, erst dann kann die neue Bildung in Nürn- 
berg heimisch werden, erst dann kann von der Reception 
des Humanismus in Nürnberg die Rede sein. Absichtlich 
wähle ich diesen Ausdruck ‘Reception’ statt des deutschen 
1) S. den Brief des Joh. Rot bei Joachimsohn, Gregor Heimburg 
(Bamberg 1891), S, 314. Ein Versuch, mit Hilfe der Archivalien des 
Kgl. Kreisarchivs das Jahr zu ermitteln, in dem jene Verordnung er- 
lassen wurde, ist nach gefälliger Mitteilung der Direktion ergebnislos 
veblieben.
	        
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