Inhaltsverzeichnis: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

426 Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440. 
R311I: „2&% 4 ß zur Schenkung Johanni Schlagenroder, als man ihn 
zum Prokurator bestellen wollte und ıhm wieder absagte“. — R31XIV: 
„2% 4 ß Meister Martino Künlein für seine Zehrung, als man ihn zum 
Prokurator bestellte“. — R34V: „4% 8 ß in 4 G Magistro Johanni Mar- 
quardo, als man ihn auf vier Jahre zu einem Prokurator bestellt hatte“. 
__ R34XIV: „14% 6 ß an 13 G Magistro Martino Künlein, der unser 
Syndikus war, die er den Bürgern schuldig blieb, und die ihm der Rat 
fahren liefs, als man ihm den Dienst aufsagte, Exalt. Cruc. nächstver- 
gangen.“ — R37I: „15 G'" (=16'% &%) Magistro Johanni Marquardo, 
syndico nostro, die ihm der Rat von der Teurung wegen schenkte, als er 
darum einkam“. — R39XIV: „8 G Meister Joh. Marquard für seine Mühe, 
die er mit der Sache zu Brabant gehabt hat. Jussit Gabriel Tetzel.“ 
Zusammenstellung der Ausgaben für die Rechtsbeistände: 
‚3 | 34 | 35 | 36 | 87 | 38 | 89 | 40 
a) der Jurist. ... % |165.—1165.—1165.— | 58.535 220.—220.— 220. —|220.—|286.—1 — 
b) der Syndikus, 
bzw.Prokurator „| 63.20] 55.10| 63.70] 82.40] 63.70| 63.70| 91.80[110.—|118.80| 99.— 
Summa gö 1228.20220.10/228.70/140.95|283.701283.70|311.80/330.—|404.80| 99.— 
8 2. Die Schreiber in der Schreibstube. 
Die vierteljährlichen Gehaltszahlungen an die in der Schreibstube 
beschäftigten Schreiber finden sich unter dem Titel PRECIUM SERVITORUM 
zu den vier Goldfasten für jeden besonders eingetragen. Das Trinkgeld 
zu den Neun Zeiten und das Geschenk zur Hauptrechnung wird aus dem 
Agiofond bestritten und demgemäfs nicht gebucht. Aufserordentliche Zu- 
wendungen an einzelne von den Schreibern finden sich unter den Aus- 
gaben derjenigen Bürgermeisterfragen, in denen sie ausgezahlt wurden. 
Unberücksichtigt bleiben bei unserer Berechnung diejenigen Beträge, 
welche den Schreibern aus der vom Publikum zu tragenden Schreibgebühr, 
dem sogenannten „Schreibergeld“!) zufielen. Für die einzelnen Schreiber 
ergeben sich aus den Registern folgende Ausgaben: 
a) Bartholomäus Neithard, dem Ratschreiber, werden zu jeder Gold- 
fasten von R31P an bis R40J: 50 G” als Gehalt gezahlt; ferner 
R33XII: 60 GG zur Liebung anläfslich seiner Neubestellung; R34X: 
6 ß für eine kleine Reparatur in seiner Dienstwohnung; R361II: 60 Gl" 
zur Liebung und 20 G als Geschenk für seine Gattin anläfslich seiner 
Neubestellung; R39XIII: „1000 G" jussu seniorum von etlicher Anfor- 
derung, Ehrung und Liebung wegen, die man seinem Weibe versprochen 
1) Vergl, oben Seite 360f.
	        
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