157
ist die Möglichkeit gegeben,!) über das Verhalten aller
minderjährigen Arbeiter auch ausserhalb des Betriebes
unter Zustimmung eines ständigen Arbeiterausschusses Be-
stimmungen in die Arbeitsordnung aufzunehmen, Es ist
bisher wohl überhaupt wenig von dieser Bestimmung Ge-
brauch gemacht worden, in der Bleistiftindustrie schon
deswegen nicht, weil in derselben keine Arbeiterausschüsse
bestehen Allein es fragt sich, ob dieser Gedanke nicht
sehr Beachtung verdient. Wenn bei den durch die Fabrik-
industrie hervorgerufenen Veränderungen die elterliche
Autorität nicht mehr genügt, die jungen Arbeiter im Zaum
zu halten, so liegt nichts näher, als dass der andere Ver-
band, dem der Arbeiter angehört, die Fabrik, ihr unter-
stützend beisteht. Ähnlich wie einst die Zunft in ihrer
Blütezeit ebenfalls auf die Lehrlinge und die jüngeren
Gesellen einen wohlthätigen Einfluss ausgeübt hat, würde
jetzt die neue Arbeitsgemeinschaft der Fabrik erziehend
einzuwirken suchen.
Diese Idee der Gemeinsamkeit, die Auffassung der
Fabrik als einer Arbeitsgemeinschaft ist u. E. die
einzige, welche im Stande ist, die Kluft zwischen Arbeit-
yeber und Arbeiter zu überbrücken und beide wieder zuU-
sammen zu führen. Nicht die Idee der Familie, wo der
Arbeitgeber den Vater, die Arbeiter die Kinder darstellen,
wird auf die Dauer den Sieg behalten, sondern die Idee
der Gleichberechtigung von Arbeitgeber und Arbeiterschaft,
der Gedanke des Zusammenwirkens an dem beide um-
fassenden Ganzen, der Arbeitsgemeinschaft „Fabrik“. Dieser
Idee wird die Zukunft gehören.
:) Titel VII. S 134b.