Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1926/27 (1. April 1926 bis 31. März 1927) (1926/27 (1927))

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Gesundheitswesen und Jugendpflege 
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und mäßig, 26 sprachen dem Alkohol gerne zu, 4 waren ausgesprochene Trinker. Die 17 
9 in und modigen Männer zahlten alle regelmäßig und pünktlich; von den 26 Vätern, die dem 
ol gorne zusprachen, zahlten nur 4 regelmäßig und pünktlich, die übrigen waren schlechte Zahler, 
darunter auch die 4 ausgesprochenen Trinker. 
Im letzten Bericht wurde darüber geklagt, daß die Versicherungsbehörden sich für den Nachweis 
der Vaterschaft an die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gebunden erachten; inzwischen 
onnte die Bewilligung von Waisenrente verschiedentlich auf bloße Glaubhaftmachung der Vaterschaft 
hin durchgesetzt werden. 
Auch in diesem Jahre erhielt die Amtsvormundschaft wieder Liebesgaben von Freunden aus 
der Schweiz und konnte damit die Weihnachtspakete bereichern, die, wie üblich, an eine Anzahl 
besonders bedürftiger Mündel verteilt wurden. 
Für 774 Mündel mußte öffentliche Unterstützung in Anspruch genommen werden; als Rück— 
ersatz wurde an den Bezirksfürsorgeverband ein Betrag von insgesamt 112 684,89 Rol — gegen 
118 929,13 Ros( im Vorjahre — abgeführt. Die Minderung hängt damit zusammen, daß im Vorjahre 
auf Grund der neueren Bestimmungen über Sozialrenten verhältnismäßig viele Rentennachzahlungen 
erfolgten, die zum Ersatz früher geleisteter Unterstützungen verwendet wurden. 
Prozeßführung und Vollstreckung. Im Berichtsjahre fielen 612 neue Prozesse 
an, und zwar gingen die Unterhaltserhöhungsklagen zufolge der Stabilität des Alimentensatzes um 
rund 45 Prozent zurück, während die Zahl der Vaterschafts- und Unterhaltsklagen um mehr als 
34 Prozent stieg — letzteres eine deutliche Folge der Einführung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes. 
Die starke Zunahme der Vaterschaftsprozesse zeigt sich auch darin, daß die Zahl der angefallenen 
Gerichtstermine von 757 im Vorjahre auf 1227 im Berichtsjahre anschwoll. Davon wurden 34 für 
Einzelvormünder und 116 für auswärtige Jugendämter wahrgenommen. 
Im einzelnen handelte es sich um: 217 Unterhaltserhöhungsklagen für uneheliche Kinder — 
davon hatten 188 Erfolg, 14 wurden abgewiesen, 15 waren noch anhängig — ferner um 278 Vater— 
schafts- und Unterhaltsklagen, davon 28 in zweiter Instanz — 154 hatten Erfolg, 28 wurden auf 
Brund der exceptio plurium abgewiesen, in 29 Fällen wurde die Klage zurückgenommen, 71 Prozesse 
waren noch anhängig —; 7 Unterhaltsklagen für eheliche Kinder — 6 hatten Erfolg, 1 wurde abge— 
wiesen —; 1 Unterhaltsklage gegen eine Mündelmutter; 2 Klagen auf Anfechtung des Vaterschafts— 
anerkenntnisses — die noch schweben —; 64 andere Klagen — 34 hatten Erfolg, 19 wurden abge— 
wiesen, U1 sind noch anhängig. 
Es handelte sich hier zumeist um Klagen gegen Drittschuldner, wiederholt auch gegen solche 
Drittschuldner, die als Angehörige — Vater, Ehefrau usw. — des Mündelvaters letzterem behilflich 
waren, sich der Unterhaltspflicht zu entziehen, indem sie ihn gegen freie Verpflegung und angeblich 
ohne nennenswertes Entgelt in ihrem Betrieb beschäftigten. In mehreren Fällen konnte der Beweis, 
daß Schuldner und Drittschuldner mit ihren Abmachungen nur die Vereitelung des Alimenteu— 
anspruchs. bezweckt hatten, erbracht und die Verurteilung des Drittschuldners auf Grund des 8 826 des 
Bürgerlichen Gesetzbuches durchgesetzt werden. 
In Versicherungs- und Versorgungsangelegenheiten wurden in 6 Fällen Rechtsmittel eingelegt. 
In mehreren Fällen von strittiger Vaterschaft wurden die Beteiligten veranlaßt, ihr Blut 
untersuchen zu lassen; dadurch konnten bereits wiederholt auf Grund der Blutgruppenzugehörigkeit 
die nachteiligen Folgen der exceptio plurium abgewendet werden. 
Auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung wurden 1799 Anträge gestellt. 
Bei insgesamt 1231 Pfändungen bezifferten sich die Beträge auf zusammen 383 463,63 Rol, 
also durchschnittlich bei der einzelnen Pfändung auf 312 R⸗A. Im ganzen gingen dabei ein 59 196,50 
—DD Einführung einer neuen Pfändungs— 
kartei ermöglichte eine schärfere Uberwachung der Drittschuldner. 
Auswärtige Stellen nahmen die Amtsvormundschaft in 30 Prozeß- und Vollstreckungssachen, 
sowie in 389 anderen Sachen in Anspruch. Umgekehrt gewährten die auswärtigen Jugendämter und 
das Archiv Deutscher Berufsvormünder wieder dankenswerte Unterstützung. 
Dank des Entgegenkommens des hiesigen Amtsgerichts werden dort nunmehr alle Termine, 
an denen die Amtsvormundschaft beteiligt ist — also neben den Prozeßterminen auch die Beweis— 
erhebungstermine und neben den Terminen in eigenen Mündelsachen auch die, bei denen auswärtige 
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