Gesundheitswesen und Jugendpflege
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2. für alle besonderen ärztlichen Leistungen, einschließlich Operationen, eine Gebühr nach
Maßgabe der staatlichen Gebührenordnung;
b) wenn sie in Nürnberg wohnen und ein steuerpflichtiges Monatseinkommen bis zu 300 R
tachweisen:
l. für jeden ärztlichen Besuch eine Gebühr bis zu 50 Rpf.,
2. für alle besonderen Leistungen, einschließlich Operationen, eine Gebühr bis zu K der Höchst—
grenze der jeweils geltenden staatlichen Gebührenordnung,
c) für jeden Oberarztbesuch mit einem Konsiliararzt des städtischen Krankenhausfes, neben der
Aufrechnung des letzteren, eine besondere Gebühr, welche beträgt:
1. bei Separatkranken mit einem steuerpflichtigen Monatseinkommen von mehr als 300 RA
,50 RAl,
2. bei Separatkranken mit einem steuerpflichtigen Monatseinkommen bis zu 300 RA( 75 Rpf.
Auswärts wohnhafte Separatkranke haben ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens die
unter Absatz IIIa Ziffer 1 und 2 und IIIc Ziffer 1 aufgeführten Oberarztgebühren zu entrichten.
Bis zu 3 Patienten der jeweiligen Belegung aus den Kreisen des Mittelstandes werden von
den Oberärzten in den Separatzimmern gebührenfrei behandelt. Die Entscheidung darüber, welche
Patienten gebührenfrei zu behandeln sind, wird auf Grund eines Gutachtens der Krankenhausver—
waltung durch Referat und Pfleger getroffen. Ist keine übereinstimmung au erzielen, so erfolgt die
Entscheidung im Verwaltungs- und Polizeisenat.
Sonderleistungen. Die Gebührensätze haben gegen das Vorjahr nur für die Röntgenleistungen
eine Änderung erfahren. Für diese gilt nunmehr laut Stadtratsbeschluß vom 16. Februar 1927 der
wischen der Wirtschaftlichen Vereinigung der Deutschen Röntgengesellschaft und den Hauptkassenver⸗
bänden vereinbarte Tarif.
Krankenfürsorge. Die Gesamtzahl der im Berichtsjahre in Fürsorge gestandenen Personen
betrug 963, davon waren 509 weiblichen Geschlechts. Gegen das Vorjahr ist eine Zunahme um 248 —
34,7 Prozent eingetreten. Die Fürsorgeschwester wurde insgesamt in 3085 Fällen in Anspruch ge—
nommen, und zwar 214mal zur Abholung von Renten, Krankengeld oder Unterstützungen, 65mal zur
Arbeitsvermittlung, 594mal zur Vertretung Kranker gegenüber Behörden und Versicherungsträgern,
1595mal in wirtschaftlichen oder häuslichen Angelegenheiten, 103mal zur Überweisung von Pfleg—
lingen an andere Stellen und Ämter, 264mal zu schriftlichen Arbeiten für die Kranken und 250mal
in sonstigen Angelegenheiten. Die große Mehrung der Fürsorgearbeit zeitigte die Notwendigkeit, die
Aufstellung einer zweiten Fürsorgeschwester zu beantragen. Dem Antrag wurde mit Wirkung vom
1. September 1927 an vom Stadtrat entsprochen.
Krankenpflegeschule. Dem im Berichtsjahre stattgefunden, von dem Oberarzt der II. medi⸗
zinischen Abteilung Dr. E. Scheidemandel geleiteten Krankenpflegekurs gehörten 23 Schüler —
d Schwestern, 3 Hilfsschwestern, 7 Brüder und 1 Irrenpfleger des Krankenhauses, sowie 3 private
Personen — an, welche sich sämtlich der am 17. und 18. Dezember 1926 stattgefundenen Prüfung
unterzogen. Zur Prüfung wurde auch ein Krankenwärter zugelassen, der an dem Krankenpflege⸗
kurs nicht teilgenommen hatte. Die Prüfung haben sämtliche Teilnehmer bestanden.
Baderkurs. Nachdem seit dem Jahre 1922 ein Unterrichtskurs für Bader nicht mehr statt—
—DD Derselbe begann am 3. Mai
und endigte mit der am 5. Oktober 1926 erfolgten Approbationsprüfung. Die Leitung des Kurses lag
in den Händen des 1. Assistenzarztes der chirurgischen Abteilung Dr. H. Steichele. An dem Kurs
sowohl als auch an der sich anschließenden Approbationsprüfung beteiligten sich 12 Badergehilfen,
außerdem waren noch 2 Heilgehilfen, welche an dem Kurs selbst nicht teilnahmen, zur Prüfung
zugelassen. Sämtliche Beteiligten haben die Prüfung mit der Note „Befähigt“ bestanden.
Bauliche Anlagen und Neueinrichtungen. Über die bereits im vorigen Verwaltungsbericht
erwähnte Erweiterung der Krankenbauten 21 und 1I ist folgendes nachzutragen:
Die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses, die auf den Bauten 21 und 31 untergebracht
ist, hatte in den Nachkriegsjahren eine außerordentlich starke Belegung aufzuweisen. Insbesondere
die kurzfristigen Aufnahmen nahmen in diesen Jahren erheblich zu; von 1921 bis 1928 stieg die Auf—
aahmeziffer von 1098 auf 1817. Diesem verstärkten Zustrom von Kranken war der zur Aufnahme
schwerer Fälle bestimmte Bau 21 nicht mehr gewachsen; der Stadtrat beschloß deshalb auf Antrag