Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1926/27 (1. April 1926 bis 31. März 1927) (1926/27 (1927))

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Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge 127 
Die Gesamtzahl der vorgemerkten Familien betrug am Ende des Berichtsjahres 21 360 (im 
Vorjahr 19 283). Diese Zahl entspricht jedoch nicht dem wirklichen Wohnbedarf, da im Laufe der 
Jahre die Wohnverhältnisse zahlreicher Familien sich verändert haben und häufig kein Wohnbedarf 
mehr besteht, viele Familien auch bereits eine, wenn auch unzureichende Wohnung besitzen, die wieder 
für einen anderen Wohnungssuchenden verwendet werden kann. Die im Anschluß an die Zählung der 
Wohnungssuchenden — angeordnet durch Reichsgesetz vom 11. Februar 1927 — stattfindende Be— 
reinigung der Vormerkungslisten, die bisher der hohen Kosten wegen unterblieben ist, wird hierüber 
ein klares Bild ergeben. 
Wohnungszuweisung. Die Wohnungszuweisung gliedert sich in 3 Gruppen, und zwar in die Reihen— 
zuweisung, die Sonderzuweisung und die Kündigungszuweisung. Die erfaßten rund 1600 Wohnungen 
wurden nach Abzug der 391 an Erben, Hausbesitzer und entsprechend vorgemerkte Untermieter über— 
lassenen Wohnungen auf die 3 Abteilungen verteilt. Vor jeder Wohnungszuweisung wurden die 
Wohnungsverhältnisse der in Betracht kommenden Familien genau nachgeprüft. Es kommt zuweilen 
vor, daß Schwarzmieter die ordnungsgemäße Vergebung einer Wohnung zu verhindern suchen. Die 
Rücksicht auf die übrigen Wohnungssuchenden zwingt dazu, die polizeilichen Zwangsmaßnahmen mit 
aller Schärfe anzuwenden und solche Mieter rücksichtslos aus den zu Unrecht bezogenen Wohnungen 
unter Verweisung auf das Obdachlosenasyl zu entfernen. 
Die Zuweisung der Wohnungen nach der Reihenfolge der Vormerkung 
hat nach den bestehenden Vorschriften die Regel zu bilden. An der Reihe sind zur Zeit Vorgemerkte 
mit einem Vormerkungsdatum bis einschließlich 31. März 1920. Die Zahl dieser Vorgemerkten beträgt 
noch 505, von denen der größte Teil bexreits im Besitz einer allerdings zu kleinen Wohnung ist. Die 
geplante Hinaufsetzung des Vormerkungsdatums für die Reihenvormerkung konnte nicht verwirklicht 
werden, da das Wohnungsamt mit den ganz unzureichend untergebrachten Not- und Fürsorgefällen 
zu stark belastet ist. Reihenfälle konnten 246 untergebracht werden. Außerdem sind Wohnungen zu— 
gewiesen worden an 17 Familien, die baufällige Anwesen wegen Einsturzgefahr verlassen mußten, 
und an 5 Familien aus Notaqauartieren, da letztere ihrem ursprünglichen Zweck wieder zugeführt 
werden mußten. 
Dem Wohnungsamt obliegt auch die Behandlung der Angelegenheiten, die mit der Vergebung 
der neugebauten Wohnungen, für die öffentliche Zuschüsse gewährt sind, zusammenhängen. Solche Zu⸗ 
schüsse sind gewährt worden für insgesamt 926 Neubauwohnungen,; von diesen wurden bis zum Ende 
des Berichtsjahres 710 vergeben. Frei wurden durch deren Bezug insgesamt 301 Altwohnungen, die 
wieder erfaßt und vergeben wurden. Außerdem konnten 426 Wohnungsvormerkungen gelöscht werden. 
Diese Ziffern sind in den Berichten der Erfassungs- und Vergebungsabteilungen schon entsprechend 
verwertet. Außerdem sind 256 Beamtenwohnungen, über welchen den zuständigen Behörden gemäß 
5 27 der Wohnungsmangelverordnung des bayerischen Ministeriums für Soziale Fürsorge das Ver— 
fügungsrecht zusteht, an von diesen Behörden benannte Beamte zugewiesen worden. 
Für Zuweisung außer der Reihe der Vormerkung kommen nur solche Familien 
in Frage, die aus dringenden gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen eine vorzugsweise Be— 
rücksichtigung verdienen, z. B. Kriegsblinde und sonstige Schwerkriegsbeschädigte, die auf die Hilfe 
einer anderen Person angewiesen sind, Familien mit tuberkulosen Angehörigen, Familien, die in 
schwer überfüllten Wohnungen hausen müssen, usw. Bei der Auswahl werden die Gutachten des 
Wohlfahrts-, des Jugendamtes, der Trinkerfürsorge, der Fürsorgestelle für Nerven- und Gemüts— 
kranke und des städtischen Gesundheitsamtes verwertet. Durch diese Zusammenarbeit ist eine Gewähr 
dafür gegeben, daß nur solche Familien berücksichtigt werden, für die eine Zuweisung außer der Reihe 
wirklich erforderlich ist. 
Es ist gelungen, 103 von der Lungenfürsorgestelle als unabweisbar bezeichnete Fälle durch 
Zuweisung gesunder und einwandfreier Wohnungen zu erledigen. Außerdem konnten 68 Schwerkriegs— 
beschädigte, darunter 5 Kriegsblinde, mit geeigneten Wohnungen versehen werden. Die Wohnungszu— 
weisungen außer der Reihe werden vom Wohnungsausschuß vorgenommen. 
Die Zahl der Vormerkungen für Zuweisung außer der Reihe beträgt am Schluß des Berichts— 
jahres 1526 (im Vorjahr 1140). Darunter befinden sich 194 kinderreiche Familien (4 und mehr 
Kinder), 480 Familien in schwer überfüllten Wohnungen (häufig bis zu 3 Familien in einer Woh— 
nung), 78 Schwerkriegsbeschädigte. 376 Familien. bei denen eines oder mehrere Familienmitalieder
	        
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