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Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge 127
Die Gesamtzahl der vorgemerkten Familien betrug am Ende des Berichtsjahres 21 360 (im
Vorjahr 19 283). Diese Zahl entspricht jedoch nicht dem wirklichen Wohnbedarf, da im Laufe der
Jahre die Wohnverhältnisse zahlreicher Familien sich verändert haben und häufig kein Wohnbedarf
mehr besteht, viele Familien auch bereits eine, wenn auch unzureichende Wohnung besitzen, die wieder
für einen anderen Wohnungssuchenden verwendet werden kann. Die im Anschluß an die Zählung der
Wohnungssuchenden — angeordnet durch Reichsgesetz vom 11. Februar 1927 — stattfindende Be—
reinigung der Vormerkungslisten, die bisher der hohen Kosten wegen unterblieben ist, wird hierüber
ein klares Bild ergeben.
Wohnungszuweisung. Die Wohnungszuweisung gliedert sich in 3 Gruppen, und zwar in die Reihen—
zuweisung, die Sonderzuweisung und die Kündigungszuweisung. Die erfaßten rund 1600 Wohnungen
wurden nach Abzug der 391 an Erben, Hausbesitzer und entsprechend vorgemerkte Untermieter über—
lassenen Wohnungen auf die 3 Abteilungen verteilt. Vor jeder Wohnungszuweisung wurden die
Wohnungsverhältnisse der in Betracht kommenden Familien genau nachgeprüft. Es kommt zuweilen
vor, daß Schwarzmieter die ordnungsgemäße Vergebung einer Wohnung zu verhindern suchen. Die
Rücksicht auf die übrigen Wohnungssuchenden zwingt dazu, die polizeilichen Zwangsmaßnahmen mit
aller Schärfe anzuwenden und solche Mieter rücksichtslos aus den zu Unrecht bezogenen Wohnungen
unter Verweisung auf das Obdachlosenasyl zu entfernen.
Die Zuweisung der Wohnungen nach der Reihenfolge der Vormerkung
hat nach den bestehenden Vorschriften die Regel zu bilden. An der Reihe sind zur Zeit Vorgemerkte
mit einem Vormerkungsdatum bis einschließlich 31. März 1920. Die Zahl dieser Vorgemerkten beträgt
noch 505, von denen der größte Teil bexreits im Besitz einer allerdings zu kleinen Wohnung ist. Die
geplante Hinaufsetzung des Vormerkungsdatums für die Reihenvormerkung konnte nicht verwirklicht
werden, da das Wohnungsamt mit den ganz unzureichend untergebrachten Not- und Fürsorgefällen
zu stark belastet ist. Reihenfälle konnten 246 untergebracht werden. Außerdem sind Wohnungen zu—
gewiesen worden an 17 Familien, die baufällige Anwesen wegen Einsturzgefahr verlassen mußten,
und an 5 Familien aus Notaqauartieren, da letztere ihrem ursprünglichen Zweck wieder zugeführt
werden mußten.
Dem Wohnungsamt obliegt auch die Behandlung der Angelegenheiten, die mit der Vergebung
der neugebauten Wohnungen, für die öffentliche Zuschüsse gewährt sind, zusammenhängen. Solche Zu⸗
schüsse sind gewährt worden für insgesamt 926 Neubauwohnungen,; von diesen wurden bis zum Ende
des Berichtsjahres 710 vergeben. Frei wurden durch deren Bezug insgesamt 301 Altwohnungen, die
wieder erfaßt und vergeben wurden. Außerdem konnten 426 Wohnungsvormerkungen gelöscht werden.
Diese Ziffern sind in den Berichten der Erfassungs- und Vergebungsabteilungen schon entsprechend
verwertet. Außerdem sind 256 Beamtenwohnungen, über welchen den zuständigen Behörden gemäß
5 27 der Wohnungsmangelverordnung des bayerischen Ministeriums für Soziale Fürsorge das Ver—
fügungsrecht zusteht, an von diesen Behörden benannte Beamte zugewiesen worden.
Für Zuweisung außer der Reihe der Vormerkung kommen nur solche Familien
in Frage, die aus dringenden gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen eine vorzugsweise Be—
rücksichtigung verdienen, z. B. Kriegsblinde und sonstige Schwerkriegsbeschädigte, die auf die Hilfe
einer anderen Person angewiesen sind, Familien mit tuberkulosen Angehörigen, Familien, die in
schwer überfüllten Wohnungen hausen müssen, usw. Bei der Auswahl werden die Gutachten des
Wohlfahrts-, des Jugendamtes, der Trinkerfürsorge, der Fürsorgestelle für Nerven- und Gemüts—
kranke und des städtischen Gesundheitsamtes verwertet. Durch diese Zusammenarbeit ist eine Gewähr
dafür gegeben, daß nur solche Familien berücksichtigt werden, für die eine Zuweisung außer der Reihe
wirklich erforderlich ist.
Es ist gelungen, 103 von der Lungenfürsorgestelle als unabweisbar bezeichnete Fälle durch
Zuweisung gesunder und einwandfreier Wohnungen zu erledigen. Außerdem konnten 68 Schwerkriegs—
beschädigte, darunter 5 Kriegsblinde, mit geeigneten Wohnungen versehen werden. Die Wohnungszu—
weisungen außer der Reihe werden vom Wohnungsausschuß vorgenommen.
Die Zahl der Vormerkungen für Zuweisung außer der Reihe beträgt am Schluß des Berichts—
jahres 1526 (im Vorjahr 1140). Darunter befinden sich 194 kinderreiche Familien (4 und mehr
Kinder), 480 Familien in schwer überfüllten Wohnungen (häufig bis zu 3 Familien in einer Woh—
nung), 78 Schwerkriegsbeschädigte. 376 Familien. bei denen eines oder mehrere Familienmitalieder