Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1926/27 (1. April 1926 bis 31. März 1927) (1926/27 (1927))

Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge 121 
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Die Zahl der Wohnungen, die mit Darlehen gebaut werden, beträgt vorläufig 495; rechnet 
man hierzu 850 Wohnungen der Stadt und 166 Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, 
so ergibt sich der Umfang des 1. Teils des Bauprogramms 1927 mit 1511 Wohnungen. 
Die Gesamtfinanzierung der Darlehensbauten soll so geregelt sein, daß die Mieten unter Be— 
rücksichtigung des Umstandes, daß die staatlichen Darlehen zunächst nur mit je 1v. H. zu verzinsen 
und zu tilgen sind, und unter Einrechnung eines Betrages für Betriebs- und Instandsetzungskosten 
in Höhe von 15 v. H. der Friedensmiete gleichwertiger Altwohnungen 120 v. H. der Friedensmiete 
dieser Altwohnungen nicht übersteigen. Hiernach ist im einzelnen zu bemessen, in welcher Höhe die 
Aufnahme von Bank- und Sparkassendarlehen dem Bauherrn zugemutet werden kann und inwieweit 
für das Bauvorhaben staatliche oder gemeindliche Darlehen zu gewähren sind. 
Die Hingabe gemeindlicher Baudarlehen neben den staatlichen ist der Stadt bei den erheb— 
lichen Leistungen, die sie mit der Finanzierung des großen städtischen Bauprogrammes und des Bau— 
oorhabens der städtischen Wohnungsbaugesellschaft übernommen hat, nicht möglich. Es werden aber 
für die Bauten, für welche staatliche Baudarlehen gegeben werden, seitens der städtischen Sparkasse 
erststellige Hypotheken bis höchstens 50 v. H. des Boden- und Bauwerkes, bei voller Auszahlung, zum 
Zinssatz von vorläufig 7 v. H. ohne Tilgung gewährt. Mit der Inanspruchnahme dieser Hypotheken 
ist für die Bauherren die Verpflichtung verbunden, die Wohnungen, soweit sie vermietet werden, 
durch Vermittlung des städtischen Wohnungsamtes nur an solche Personen zu vergeben, die eine 
Familienwohnung in Nürnberg vorbehaltlos, vollständig und untermieterfrei dem Wohnungsamt zur 
Verfügung stellen oder mindestens 3 Jahre lang vorgemerkt sind. 
Für Gewährung von 1. Hypotheken neben staatlichen Baudarlehen hält die städtische Sparkasse 
einen Betrag von 2 Millionen Mark verfügbar. 
Einen weiteren Betrag von einer Million Mark hat sie bereitgestellt zur Hingabe von erst— 
stelligen Hypotheken an private Bauherren, die ohne Inanspruchnahme staatlicher Baudarlehen 
Wohnungen errichten. Die Beleihung erfolgt bis höchstens 70 Prozent der Gesamtbaukosten ein⸗ 
schließlich des Grund- und Bodenwertes, jedoch nicht für Wohnungen mit mehr als 120 qm Wohn⸗ 
fläche, die Verzinsung sollte zunächst jährlich 7 Prozent (gleitend), die Tilgung soll jährlich 2 Prozent 
aus dem Nennbetrage des Darlehens betragen. Die Stadtgemeinde übernimmt der Sparkasse gegen— 
über die Ausfallbürgschaft für alle Darlehensbeträge, die im Rahmen des Gesamtkredits von einer 
Million Mark jeweils über den Beleihungswert von 50 Prozent hinaus bis au höchstens 70 Prozent 
des Boden- und Bauwertes gewährt werden. 
Damit die Mieten der Wohnungen in Darlehensbauten 1927 auf angemessene Höhe gebracht 
werden können, hat der Stadtrat beschlossen, daß nach Feststellung der Gesamtherstellungskosten auf 
Antrag des Bauherrn Zinszuschüsse gegeben werden, wenn sich bei 7 Prozent Zins für die Spar— 
kassenhypothek, 1I Prozent Zins und 1 Prozent Tilgung für das Staatsdarlehen und einer ange— 
messenen Verzinsung des übrigen Kapitalaufwandes, einschließlich des üblichen Betrages für Be— 
triebs- und Instandsetzungskosten, Mieten ergeben würden, die 120 Prozent der Friedensmiete 
gleichwertiger Altwohnungen übersteigen. Der Zuschuß wird in diesen Fällen in Höhe des Betrages 
gewährt, der notwendig ist, um die Miete auf 120 Prozent der Friedensmiete gleichwertiger Alt— 
wohnungen zu senken. Der Zinszuschuß darf zunächst nur für das Rechnungsjahr 1927/28 zugesagt 
werden; er kommt in Wegfall, wenn während des Rechnungsjahres eine Senkung des Zinssatzes der 
Sparkasse oder der sonstigen Zins- und Tilaunasbelastung eintritt. oder wenn die Mieten erhöht 
werden. 
Mit Wirkung vom 1. April 1927 wurde der Zinsfuß für sämtliche von der Sparkasse zu ge— 
währenden Hypotheken von 7 Prozent auf 6 Prozent herabgesetzt mit der Maßgabe, daß bei den 
neben staatlichen Baudarlehen zu gebenden Hypotheken zu der Verzinsung von 68 Prozent eine 
Tilgung von f Prozent (Annuität 7 Prozent) treten soll, daß aber in Fällen, in denen nach den vom 
Stadtrat beschlossenen Richtlinien ein städtischer Zinszuschuß zu leisten wäre, wenn diese Tilgung 
gefordert wird, es bei dem Zinssatz von 6 Prozent ohne Tilgung bleiben kann. 
Für die Beurkundung der nach der Bekanntmachung vom 8. Januar 1927 — Staatsanzeiger 
Nr. 11 — zugunsten des Staates zu bestellenden Hypotheken und Ankaufsrechte und für die Ein— 
tragung und Löschung dieser Hypotheken und der Vormerkungen für die Ankaufsrechte im Grundbuch
	        
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