258
Die Wache untersteht für die Dauer ihres Dienstes zunächst dem Polizeibeamten vom Theater
dienst und giebt einen Vosten im Vorplatz und ie einen auf jeder Seite der Gallerie des
Theaters.
Zur Ueberwachung des Vollzuges der besonderen polizeilichen Vorschriften, welche für
das am 1. Mai 1897 in den Räumen des hiesigen Apollotheaters eröffnete Sommer—
chheater erlassen wurden, ist eine besondere Theaterwache aufaestellt und für dieselbe eine
Dienstesanweisung ausgegeben worden.
Bei der fortschreitenden Umwandlung des Pferdebetriebs der Straßenbahn in den
elektrischen Betrieb mit oberirdischer Stromzuleitung verursachte die Ueberwachung des Ver⸗
kehrs der äußeren Polizei infolge des Eintritts von Unfällen und Störungen der verschiedensten
Art nicht unerhebliche Mehrarbeit.
Die Nachtpolizeisoldaten fanden zur Begleitung der Schutzleute beim nächtlichen
Rundendienste in der Stärke von durchschnittlich täglich 50 Mann, in geringem Maße auch
im nächtlichen Postendienst auf den Meßplätzen unter Aufsicht von Schutzleuten Verwendung.
Es ist allerdings von Nachteil, daß die nächtlichen Runden nicht mit je 2 aktiven Schutz—
leuten besetzt werden können, sondern Nachtpolizeisoldaten, welche im Polizeidienst nicht ausge—
bildet sind, als Begleiter verwendet werden müssen. Wollte man jedoch unter Abschaffung
der Nachtpolizeisoldaten lediglich Schutzmannsdoppelrunden zur Nachtzeit gehen lassen, so
müßte entweder die Zahl der nächtlichen Runden auf die Hälfte der Tagesrunden herabgesetzt
»der es müßte der Sollstand der Schutzmannschaft um ebensoviel Schutzleute erhöht werden,
als gegenwärtig Nachtpolizeisoldaten verwendet sind; ersteres erscheint im Interesse der Hand—
habung des Polizei- und Sicherheitsdienstes überhaupt, letzteres mit Rücksicht auf die ent—
stehenden Kosten vorläufig untunlich, und es bleiben daher am Vorteilhaftesten die derzeitigen
Einrichtungen vorerst weiterhin bestehen. Abgesehen von der moralischen Wirkung, welche die
Beigabe eines Begleiters naturgemäß ausübt, ist letztere immerhin auch von praktischem Werte,
wenn es sich um Abwehr von Angriffen, Einschreiten gegen mehrere Versonen, ausgedehnte
Verhaftungen u. s. w. handelt.
Die berittene Abteilung gab einen ständigen Posten untertags am Plerrer, einen
weiteren Posten an den Hauptmarkttagen Vormittags am Hauptmarkt, außerdem täglich 4 bis
5 Tages- (einfache) Patrouillen und eine Nacht- (Doppel-) Patrouille. Die Wache dieser
Abteilung war ständig mit einem berittenen Schutzmann als Feuerpiket besetzt. Während des
sonntägigen Vormittagsgottesdienstes machten die berittenen Schutzleute zu Fuß die Kirchen—
vosten an den verschiedenen Kirchen.
Die Wache am Zentralbahnhof war mit zwei Schutzleuten besetzt, welche in 24 stün—
digem Wechsel den Perrondienst versahen.
In der Ueberwachung des äußeren Polizeidienstes sind Veränderungen gegen das
Vorjahr nicht eingetreten.
Neue Dienstvorschriften wurden, abgesehen von den im Vorstehenden bereits erwähnten,
aicht erlassen.
Die Bestimmungen der Wachtdienstordnung wurden in einigen Punkten zur Erleichterung
der Schutzmannschaft abgeändert.
Die Verwendung von Schutzleuten zur Aushilfe im Boten- und Aufschlagsdienste wurde
endgiltig aufgehoben und die hiefür vorhanden gewesene Hauptwachreserve vou's Schutzleuten
im ordentlichen Dienste verwendet.
Auch wurde im Berichtsjahr die zunächst probeweise Einführung von Fahrrädern für
Zwecke des äußern Volizeidienstes beschlossen und die Einstellung von Geldmitteln zur Be—