Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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Neubaues — die vorherige Einlegung des Hauses Nr. 1 vorausgesetzt — der Be— 
sitzer von Haus Nr. 5 zu erwerben und zu überbauen gehabt hätte. Nachdem jedoch 
das Anwesen Nr. 1 zum Zwecke des Abbruches in den Besitz der Stadtgemeinde 
Nürnberg überging, wozu der Staat als Eigentümer des neuen Gymnasiums einen 
Zuschuß leistete), beschloß der Stadtmagistrat die Baulinie auf die gemeinsame 
Grenze von Nr. 1 und 5 zurückzusetzen, welchem Antrag stattgegeben wurde. 
18) Baulinien- und Höhenlagenänderung am Celtesplatz und dessen Umgebung zum 
Zweck einer künftigen Unterführung unter dem Zentralbahnhof. 
Die außerordentliche Entwicklung der südlichen Vorstadtbezirke Steinbühl und 
Galgenhof brachte die Notwendigkeit mit sich, eine möglichst baldige unmittelbare 
Verbindung derselben mit der inneren Stadt auf dem kürzesten Weg mittelst eines 
Tunnels unter dem Zentralbahnhof zwischen dem Celtesplatz und dem Bahnhofplatz 
vorzubereiten. Die vom Stadtmagistrat hiefür ausgearbeiteten Unterführungsprojekte 
fanden die Genehmigung der vorgesetzten Stellen. Die Baulinien für den Celtesplatz 
und die in denselben einmündenden Straßen wurden diesen Plänen dadurch angepaßt, 
daß durch die neue Baulinie der Celtesplatz in seiner ganzen, ohne die nördlich angrenzende 
Rupprechtstraße 36 Meter betragenden Breite um 15 Meter nach Westen verlängert, 
demnach auf 63 Meter Länge gebracht werden wird. Die Höhenlage des Celtes— 
platzes mußte gleichfalls mit Rücksicht auf den geplanten Zug des Tunnels, der von 
Norden her in denselben einmünden soll, verändert werden, und zwar wurde sie bis 
zu 3,8 Meter tiefer als die bisherige rechtskräftige Höhenlage und 2,8 Meter tiefer 
als das gegenwärtig thatsächlich vorhandene Gebäude bestimmt. 
19) Banlinienfestsetzung für die vordere Karthäusergasse. 
Dieselbe wurde aus Anlaß eines Neubaues an der Ecke der vorderen Karthäuser— 
gasse und Frauenthormauer vom Direktorium des Germanischen Nationalmuseums 
eantragt, welcher Antrag auch die Genehmigung erlangte; hiedurch wird die vordere 
Karthäusergasse durchgängig auf 12 Meter Breite gebracht. 
20) Baulinienänderung am Hause Herrenstraße Nr. 2 in Wöhrd. 
Sie wurde durch die Hausbesitzer angeregt, und es wurde dadurch eine geringfügige 
Verringerung der gleichschenkligen Eckabschrägungen herbeigeführt. 
21) Baulinienfestsetzung für die Anwesen Meisterleinsplatz Nr. 20, 22, 24 und 26. 
Der Eigentümer dieser Anwesen beantragte dieselbe wegen des Umbaues seiner 
Anwesen. Nach der neuen Baulinie war von den Häusern Nr. 22 und 24 ein 
Streifen von 19 Meter Länge bis zu 2,5 Metern Breite und 40 Quadratmetern 
Flächeninhalt zur Verbreiterung der Einfahrt in den Meisterleinsplatz von 2 auf 5 
Meter und darüber abzutreten, dann ein solcher von 19 Metern Länge und bis zu 
2,5 Meter Breite mit 40,5 Quadratmetern Flächeninhalt zur Verbreiterung der 
Wöhrder Hauptstraße von 6,5 auf 9 Meter und darüber. Auch von Haus Nr. 20 
nußten 3,75 Quadratmeter abgetreten, dagegen durfte längs des Hauses Nr. 22 ein 
schmaler, bis zu 1,25 Meter breiter Streifen von 11,8 Quadratmetern Fläche über— 
haut werden. 
22) Höhenlage für die Anwesen Burgschmietstraße Nr. 17. 
Damit die hochgelegene Gehsteiganlage längs dieses Anwesens mit der Straßen— 
führung am Neuthorgraben in Einklang gebracht werden konnte, war deren Tiefer— 
Näheres hierüber siehe Seite 4533.
	        
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