Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

zur Durchführung gelangt ist. Zwischen der unteren Turnstraße und der Deutsch— 
herrnstraße konnte im Berichtsiahre die angestrebte Verbreiterung noch nicht ermög— 
licht werden. 
—AV 
Anwesens Katharinengasse Nr. 2. 
Die von Amtswegen vorgeschlagene Verbreiterung der Peter Vischer-Straße auf 10 Meter 
war seitens der königlichen Regierung von Mittelfranken von der vorherigen Berei— 
nigung der Grundabtretungsfrage abhängig gemacht worden. Die mit den beiden 
Hauseigentümern hierauf eingeleiteten Kaufsunterhandlungen konnten jedoch wegen zu 
hoher Forderungen nicht zum Abschluß gelangen, weshalb die endgiltige Baulinien— 
festsetzung im Betriebsjahr unterbleiben mußte. Die Peter Vischer-Straße besitzt jetzt 
dort eine Breite von 4,5 bis 5,5 Meter. 
3) Baulinie für die Anwesen Bucherstraße Nr. 30, 34 und 3838. 
Der Antrag der Eigentümerin (Gesellschaft Colleg), die Festsetzung der Baulinie 
für die Westseite ihres Besitzes in der Weise vorzunehmen, daß durch einen Grund— 
tausch mit der Stadtgemeinde ihr Besitzstand unverändert bliebe und eine Ausgleichung 
der Abtretungs- und Erwerbsflächen nahezu erreicht werde, kam im Betriebsjahr nicht 
zur Durchführung, weshalb ein Vertragsabschluß hierüber nicht erfolgen konnte. 
4) Verbreiterung des unteren Grenzweges: 
Die von Amtswegen angeregte Verbreiterung dieser Straße von 15 auf 25 Meter 
wurde im Hinblick auf die künftige Wichtigkeit derselben hinsichtlich des öffentlichen 
Verkehrs durch die königliche Regierung nach dem Antrag des Stadtmagistrats genehmigt. 
5) Anderung der Baulinie und Höhenlage für das Anwesen Hübnersplatz Nr. 7, 9, 13. 
Sowohl der vom Eigentümer gestellte Antrag auf Abänderung der Baulinie für sein 
obenbezeichnetes, zur Lauferthormauer durchgehendes Anwesen, als auch der Gegen— 
vorschlag der Stadtgemeinde Nürnberg, welcher auf die Beibehaltung der früher für 
die Häuser Nr. 9 und 18 festgesetzten Baulinie hinzielte, erreichten ihren gewünschten 
Zweck nicht. Es wurde seitens des Besitzers ein Gegenprojekt eingereicht, nach welchem 
er kleinere Flächen als nach dem magistratischen Projekt, nämlich etwa 8 Quadrat— 
meter, zum Hübnersplatz abzutreten hätte. Dieser Gegenvorschlag erhielt durch Ent— 
schließung des königlichen Staatsministeriums vom 16. März 1897 die Genehmig— 
ung. Für das Haus Nr. 7 wurde die bestehende Hausflucht als Baulinie bestimmt; 
gleichzeitig wurde jedoch die neue Höhenlage nach den Vorschlägen des Stadtmagistrats 
Nürnberg festgesetzt. 
6) Verbreiterung der Gugelstraße zwischen Humboldtstraße und Stadtgrenze bei Neu— 
lichtenhof. 
Der Seitens des Stadtmagistrats gestellte Antrag, eine Verbreiterung der Gugel— 
straße durch Einbeziehen der beiderseitigen, je 4 Meter breiten Vorgärten in den 
Straßenkörper herbeizuführen, wurde von der königlichen Regierung am 6. Februar 
1897 genehmigt. Hiedurch wurde für diese Straße, welche als Hauptzufahrtsstraße 
zum neuen Güterbahnhof dienen wird und das Verbindungsgeleise von diesem Bahnhof 
zu den Werken der Elektrizitäts-Aktien-Gesellschaft vormals Schuckert K Co. aufzunehmen 
hat, eine Gesamtbreite von 23 Meter erzielt. Diese Breite wird auch für die im 
Landbezirk liegende Strecke der Gugelstraße beantragt werden. 
7) Anderung der Baulinie an der Nordseite der Anwesen Allersbergerstraße Nr. 80 und 52. 
Mit Rücksicht auf die Tieferlegung des Fischbaches und dessen Fassung in einen Rohr—
	        
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