Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

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Gesundheitswesen und Jugenoͤpflege. 
zuführen oder alsbald abzugeben sind. Die Aufnahmeabteilung ist mit der Rechtsberatung 
für Schwangere verbunden und steht in enger Fühlung zur städtischen Säuglingsfürsorge, 
deren Oberschwester die unehelichen Mütter im Wöchnerinnenheim aufsucht, dabei die ersten 
Erhebungen für den AUmtsvormund vornimmt und die nötige persönliche Fürsorge für Mutter 
und Kind einleitet. 
Die Vereinfachung des Geschäftsganges, die das RIWG. der Amtsvormunoͤschaft 
bringen sollte, hat sich praktisch bisher noch kaum ausgewirkt, ist aber für künftig zu erwarten. 
Ddank des Entgegenkommens des Amtsgerichts NAürnberg wird der Amtsvormund nunmehr 
regelmäßig nur noch alle 5 Jahre (bisher alle 2 Jahre) Erziehungsberichte zu erstatten und 
erst nach ꝰ Monaten — bisher nach 6 Monaten — über Prozeßstand usw. zu berichten haben, was 
eine nicht unwesentliche Verminderung rein formeller Schreiben erhoffen läßt. 
Zahl und Art der Vvormundschaften. Die Zahl der vom Amt geführten Vor⸗ 
munoschaften (einschließlich der Ppflegschaften) ist wiederum gestiegen. Am J. April 1925 
hatte sie 4660 betragen. Im Laufe des Geschäftsjahres kamen 821 (im Vorjahr 779) hinzu, 
und zwar: 385 im Wege der gesetzlichen Berufsvormundschaft (auf Grund des alten Orts⸗ 
statuts), 123 im Wege der alten Sammelvormunoschaft, 243 als gesetzliche Amtsvormunod⸗ 
schaften über neugeborene Uneheliche gemnäß 8 35 RIWG., 4 als gesetzliche Amtsvormund⸗ 
schaften, die gemäß 8 39 RZWG. von anderen Jugendämtern zu übernehmen waren und 
56 als bestellte Amtsvormundschaften gemäß 841 RIWG. 
In Fortfall kamen 490 (im Vorjahre 392) Vormunoschaften und zwar: 84 infolge 
Volljährigkeit, 97 infolge Legitimation durch nachfolgende Ehe, 16 infolge Ehelichkeitserklärung 
oder Adoption, 83 infolge Hinschied des Mündels, 153 infolge Abgabe an einen Einzel— 
bormund — davon 88 vor, 65 nach Inkrafttreten des RIWG. —, so infolge Abgabe an 
andere Jugendämter gemäß 8 399 RIWG. und 47 aus sonstigen Gründen. 
Vom Reinzuwachs von 331 (im Vorjahr: 387) Vormundschaften bezw. Pflegschaften 
entfielen 195 — also 21,7 im Monatsdurchschnitt — auf die Zeit vor Inkrafttreten und 
136 — also 45,3 im Monatsdurchschnitt — auf die Zeit nach Inkrafttreten des RIWG. 
Letzteres hat also mehr als eine Verdoppelung des Reinzuwachses gebracht. Am Ende des 
Geschäftsjahres wurden 4900 Vormunoschaften geführt. Dabei handelte es sich um 4751 
(4424) Vormunoschaften im engeren Sinn und 149 (145) Pflegschaften. 4383 (4190) Amts⸗ 
mündel waren unehelich, 517 (6429) ehelich. 
801 Mündel, also faste! / der Gesamtzahl waren über 16 Jahre alt, während die Gruppe 
der Säuglinge mit 541 verhältnismäßig schwach besetzt ist. Es hängt dies einmal damit 
zusammen, daß auf Grund des alten Orisstatuts immer eine Anzahl ältere Kinder als Armen⸗ 
pfleglinge oder Fürsorgezöglinge unter Berufsvormundschaft kamen, uneheliche Säuglinge aber 
regelmäßig erst bei Inkostgabe oder bei Eintritt öffentlicher Unterstützung. 
Durch das Inkrafttreten des RIWG. wird sich der Mündelbestand ganz von selbst 
verjüngen. Dazu kommt noch, daß die Bemühungen des Amtes, sich der „abgabereifen“ 
Vormunodschaften, — und zu diesen gehören vor allem auch solche über ältere Mündel, — 
zu entledigen, durch das RIWG. erleichtert werden. Der Amtsvormunod kann die Weiter⸗ 
führung einer Vormunoͤschaft durch ein anderes Jugendamt oder Bestellung eines Einzel⸗ 
vormundes (oder Vereinsvormundes) verlangen, wenn das Wohl des Mündels der Abgabe 
nicht entgegensteht oder sie erfordert. Von dieser Möglichkeit wurde schon in den letzten 
Monaten reichlich Gebrauch gemacht. Beim Aufsuchen geeigneter Einzelvormünder fand 
wieder freundliche Unterstützung der Tätigkeit der Amtsvormundschaft, insbesondere durch 
den Stadtverein für Innere Mission und das Caritasbüro, statt; beide Organisationen sind 
inzwischen auch an die Schaffung eigener Vereinsvormunoͤschaften gegangen. mit denen sich 
eine vielversprechende Zusammenarbeit anbahnt.
	        
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