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Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
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aus 2 großen Schlafzimmern mit s0 Betten, 2 kleinen Zimmern mit 4 Betten und einem
Aufenthaltsraum. Es können gleichzeitig 14 Frauen und Kinder dort untergebracht werden.
Soweit möglich, wird eine weitere Unterbringung in Armenhäusern veranlaßt. Das Familien⸗
asyl ist Durchgangsstation für das Armenhaus. Sobald das Wohnungsamt einem Armen⸗
hausinsassen eine Wohnung zuweist, rückt in der Regel eine Familie des Familienasyls nach,
damit die getrennt untergebrachten Familienmitglieder wieder zusammen kommen. Männer
werden im Familienasyl grunosätzlich nicht untergebracht. Für sie steht das Arbeitsheim zur
Verfügung. Wenn das Aspyl bereits vollständig belegt ist, finden die Männer Aufnahme im
Arbeitsheim, die Frauen werden dem Asyl für weibliche Obdachlose zugewiesen und die
Kinder werden in Heimen oder Krippen versorgt. Die im Familienasyl selbst untergebrachten
nicht schulpflichtigen Kinder werden tagsüber dem Kindergarten Hallertor eingereiht, wo auch
für Verpflegung gesorgt ist.
Entsprechend einem Beschluß des Ausschusses für Asoziale vom 26. August 1925 sind
für die Zuständigkeit bei Einweisung ermittierter Familien in das Familienasyl und bei ihrer
Betreuung vorläufige Richtlinien erlassen worden.
Eine Hausoronung für das Familienasol hat der Wohlfahrtshauptausschuß am 24. Sep⸗
ember 1925 erlassen.
Armenhäuser. Zur Unterbringung von Einzelpersonen und Familien, die zur dauernden
Bestreitung der Miete in einer Privatwohnung nicht mehr im Stande sind, dienen die Woh⸗
iungen in den 7 Armenhäusern der Stadt Nürnberg. Es sind dies die Armenhäuser: am
hallertor, Weinstadel Marplatz 8, Kapadocia Ar. J, Marstall Peter Vischerstraße 8, Prisson
Zpittlertormauer 13, Vogelsgarten 18 und Stöopselgasse 9.
Im Armenhaus Weinstadel gewann man durch Ausbau von bisher 5 unbenützten
Räumen 3 Zimmer und 2 Kücchen, die sofort in Benützung genommen wurden. Eine Ver—
egung der im gleichen Hause im sogenannten Männerraum untergebrachten Personen in das
Armenhaus Kapadocia diente dem Zweck, im erstgenannten Gebäude ein Altersheim für
iltere Frauen zu schaffen. Die Inwohner der Armenhäuser können sich von dem aufgestellten
Arzt Dr. Gulden beraten lassen, der in gesundheitlicher Beziehung die Aufsicht handhabt.
Die allgemeine Betreuung übt eine Fürsorgerin des Kreisamtes Altstaot aus. Der Haus⸗
oerwalter hält die Eltern vorschulpflichtiger Kinder an, diese dem Kindergarten zuzuführen.
Mit Beschluß vom 26. März 1926 erließ der Wohlfahrtshauptausschuß eine neue Haus—
Gebrechlichenfürsorge. Bei der Zentrale des städtischen Wohlfahrtsamtes besteht
eine Abteilung zur Behandlung der Anträge auf Übernahme der Fürsorge für hilfsbedürftige
Geisteskranke, Geistesschwache, Blöde, Epileptische, Blinde, Caubstumme, Krüppelhafte und
inheilbare, abschreckend oder ansteckend kranke Sieche, Erziehung und Ausbildung hilfe—
bedürftiger, blöder, blinder, taubstummer und krüppelhafter Kinder, soweit sie bildungsfähig
sind und der Unterbringung in Anstalten bedürfen.
In Art. 6 der Bayerischen vorläufigen Ausführungsverordnung vom 27. März 1924 ist
»estimmt, in welchen Fällen und in welchem Umfange die Kreise die Fürsorge für solche
Personen zu übernehmen haben. Der enoͤgiltig fürsorgepflichtige Bezirks- oder Ortsfürsorge—
verband hat in den meisten Fällen !/5 und, wenn es sich um eine freiwillige Übernahme von
Kosten durch den Kreis handelt, !/4 des Fürsorgeaufwandes zu ersetzen.
Die für die Unterbringung in Anstalten nötigen Gutachten geben außer dem Bezirksarzt
die Oberärzte des hiesigen städtischen Krankenhauses ab; für jugenodliche Pfleglinge bedient
sich das Wohlfahrtsamt außerdem noch in geeigneten Fällen des Psychiaters des Stadtjugend⸗
amtes. Spezialärztliche Beratung durch den Verein für Krüppelfürsorge und durch die Für—
dronung.