100
Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrlspflege.
Erwerbslosen halbtägig arbeiten, um in der Nachfrage nach Arbeit nicht gehindert zu sein.
Für erwerbsbeschränkte Personen kommt nur leichte Arbeit in Frage. Die vom Bezirksfür—
sorgeverband Unterstützten erhalten neben Obdach vollständige Verpflegung und bei Bedarf
die notwendigen Kleidungsstücke, sowie Vergütung für ihre Arbeitsleistung, zurzeit bis zu
9 R.AM wöchentlich. Invalidenrentnern wird ein Teil der Rente außerdem freigelassen.
Erwerbslose werden gegen Bezahlung von 1RA für den Tag verpflegt, wobei der Erlös
aus der Arbeitsleistung gutgebracht wird. Wohnungslose haben für das Nachtquartier 4 R.AM
wöchentlich, für Wohnung und Verpflegung wöchentlich 7 R.AM zu entrichten.
Im Arbeitsheim stehen 70 Betten zur Verfügung, welche in drei großen Sälen unter⸗
gebracht sind. Das Nachtlager ist einfach, die Verpflegung ausreichend. Die Aufenthaltsdauer
ist unbeschränkt.
Während des ganzen Berichtsjahres waren in der Anstalt 207 Personen mit 18685
Verpflegstagen untergebracht. Es waren dem Berufe nach: 101 Hilfsarbeiter, 22 gelernte
Arbeiter, 68 Handwerker, 4 landwirtschaftliche Arbeiter, 6 Kaufleute und Angehörige
berwandter Berufe, 2 Beamte, Pensionisten und 4 sonstige Berufe.
Gefährdetenfürsorge. Die Fürsorgearbeit an gefallenen oder gefährdeten Frauen und
Mädchen obliegt der Abteilung „Gefährdetenfürsorge“ Polizeipflegerin mit ihren Helferinnen),
die auch gegebenfalls solche Personen Heimen und Asylen zuweist. Die Gefährdetenfürsorge
arbeitet in engster Fühlungnahme mit der einschlägigen Zentralabteilung des Wohlfahrtsamtes,
von wo aus die Verhandlungen wegen der Kostendeckung für die getroffenen Fürsorgemaßnahmen
Anstaltsversorgung, Rückkehr zu den Angehörigen, Unterbringung in Arbeit oder Dienststellen)
gepflogen werden. Die Gefährdetenfürsorge ist selbst zur Anweisung kleiner Unterstützungs⸗
heträge (unter 1J0 RA) berechtigt.
Wohnungslosenfürsorge und Räumungsklagen. Im Frühjahr 1025 machte
sich die Ermittierung von Familien infolge Mietrückstandes immer mehr bemerkbar. Das
Wohlfahrtsamt mußte in vielen Fällen eingreifen. In der Absicht, hierbei die Verhältnisse
solcher Familien nachzuprüfen, um je nach Lage der Verhältnisse teilweise oder ganz den
Mietrückstand zu übernehmen, vereinbarte das Wohlfahrtsamt mit dem Amtsgericht Nürnberg,
daß ihm von sämtlichen beim Gericht wegen Mietsrückständen eingereichten Räumungsklagen
eine Abschrift zugeleitet wird. Mit der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft, dem Sied⸗
lungswerk, sowie der städtischen Grundstücksverwaltung — für die städtischen Wohnungen —
kam ein besonderes Übereinkommen zu Stande. Die Namen rückständiger Mieter werden
hier dem Wohlfahrtsamte schon vor Stellung einer Räumungsklage mitgeteilt, das dadurch
ebenfalls in die Lage kommt, gegebenenfalls vorbeugend einzugreifen.
Zuständig zur Bearbeitung dieser Angelegenheiten ist eine Zentralabteilung des städtischen
Wohlfahrtsamtes, die im Berichtsjahre 1039 Fälle behandelte. Ein Eingreifen der Fürsorge
fand in 189 Fällen statt, der Baraufwand für Bezahlung der Mietsrückstände belief sich auf
13631,83 R.A. Nach Prüfung der Verhältnisse erwiesen sich 850 Fälle als ungeeignet für
GBenehmigung durch das Wohlfahrtsamt.
Aach einer Mitteilung an das Wohnungsamt hatte das Amtsgericht im Berichtsjahre
in 338 Fällen Familien ermittiert. In 32 Fällen brachte das Wohlfahrtsamt die Familien
unter und zwar 26 Familien im Familienasyl und weiterhin 160 Familien und 19 Einzel—⸗
personen in den Armenwohnungen. Getrennte Unterbringung mußte bei 6 Familien erfolgen,
wobei insgesamt 33 Kinder Heimen oder Krippen überwiesen wurden. Durch Gewährung
von Rentenvorschüssen gelang es, 21 Fälle zu erledigen.
Um solchen ermittierten Familien auf Antrag Unterkunft zu verschaffen, wenn die Für⸗
sorge die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses nicht ermöglichen konnte, richtete das Wohl⸗
fahrtsamt am 26. Juni 1925 im Anwesen Marplatz 8 ein Familienasyl ein. Dieses besteht