Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. 
b) Rriegsbeschädigten- und Kriegerhinterbliebenenfürsorge. 
Allgemeines. Wenn auch die wirtschaftliche Fürsorge für Kriegsbeschädigte und 
Kriegerhinterbliebene im Rahmen der allgemeinen Wohlfahrtspflege durchgeführt wird, so 
ist doch nach wie vor von einer besonderen sozialen Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegerhinter⸗ 
bliebenenfürforge zu sprechen. Schon die Tatsache, daß die Reichsgrundsätze über Voraus⸗ 
setzung, Art und Maß der Fürsorge vom 4. Dezember 1924 in den 88 182-v32 besondere 
Bestimmungen für Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene enthalten, zeigt die Bedeutung 
dieses Fürsorgezweiges. Zur Erledigung von grundsätzlichen Angelegenheiten dieser Sonder— 
fürsorge für Kriegsopfer mußte deshalb auch eine eigene Zentralstelle beibehalten werden. 
Dieser obliegt in der Hauptsache die Arbeits- und Berufsfürsorge, die Bearbeitung der 
Anträge auf Kapitalabfindung und Ansiedlung, die Fürsorge für Kriegsblinde. die Behand⸗ 
lung von Beschwerden usw. 
Ansiedlungs- und Wohnungsfürsorge. Im Vorjahre wurde darauf hingewiesen, 
daß die Möglichkeit, Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene durch Inanspruchnahme der 
Kapitalabfindung anzusiedeln, durch die knappe Bereitstellung von Mitteln zu diesem Zweck 
stark beeinträchtigt war. Mit Beginn des Berichtsjahres wurden nun durch das Reichs— 
arbeitsministerium wieder ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt, sodaß alle Schwer⸗ 
beschädigte beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Bewilligung der Kapital⸗ 
abfindung rechnen konnten. Auch bei den Leichtbeschädigten wurde den Anträgen entsprochen, 
soweit in der Ablehnung eine besondere Härte zu erblicken gewesen wäre. 
Aus diesem Anlaß und im Hinblick darauf, daß das 3. Gesetz zur Abänderung des 
Reichsversorgungsgesetzes vom 3. Juli 1925 eine Erhöhung der Grundrenten um 50 von 
Hundert brachte, stiegen die Anträge auf Bewilligung der Kapitalabfindung sehr erheblich. 
Im ganzen wurden 106 Anträge gestellt und bearbeitet. Von diesen wurden 31 genehmigt 
— einschließlich 7 Nachbewilligungen, — Bewilligung einer weiteren Kapitalabfindung auf 
Brund eingetretener Erhöhung der Versorgungsgebührnisse — 20 von den Antragstellern zurück⸗ 
gezogen, J wegen Wegzugs des Antragstellers an eine andere Fürsorgestelle abgegeben und 
10 durch die Versorgungsbehörden abgelehnt: über 44 Anträge war am Schlusse des Berichts⸗ 
jahres noch nicht entschieden. 
Die bewilligten Kapitalabfindungen verteilen sich im einzelnen auf: 
Errichtung von Wohnungsneubauten in 8 Fällen mit.. 2270926,22 RNAM, 
Erwerb von vorstädtischen Siebdlungen in 17 Fällen mittt80287.74 BRM, 
Erwerb von Anwesen, mit denen die Ausübung eines Gewerbebetriebes 
verbunden ist, in 5 Fällen mit.— . 26432,70 h.M, 
Wirtschaftliche Stärkung von eigenem Grundbesitz in ) Fall mit..1347,57 RM, 
Der Durchschnittsbetrag der einzelnen Kapitalabfindung beläuft sich auf 42886,91 EAM. 
Zur Errichtung von 5 Wohnhäusern wurden in engster Zusammenarbeit mit der zustän⸗ 
digen Abteilung des Stadtrates folgende Baudarlehen aus öffentlichen Mitteln verschafft im 
Gesamtbetrag von. .. 83500 R.M 
Wohnungsbaudarlehen des Bayerischen Staates 360650, 
Zusatzdarlehen des Bayerischen Staate 1000 , 
Zusatzdarlehen des Bayerischen Kriegsinvalidenfondes.. 4000,„ 
Ergänzungsdarlehen aus dem Reichswohnungsfürsorgefonds 4000 , 
Wohnunagsbaudarlehen der Stadtgemeinde Nürnberg 37850, 
Bei den errichteten 5 Anwesen handelte es sich um 3 Einfamilienhäuser — davon eines 
mit einer Werkstätte für einen kriegsblinden Schreinermeister —, 1 Wohnhaus mit 2 und 
J Wohnhaus mit 3 Wohnungen. Damit stellten die Kriegsbeschädigten ihre Kapitalabfin— 
dung auch zur Schaffung von Wohnungen für die Allgemeinheit zur Verfügung.
	        
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