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Schulwesen, Kunst und Wissenschaft.
geworden. Ihr Lehrgang schließt sich an die vierte Volksschulklasse an und erstreckt sich auf
6 Jahre (Klasse J mit VI). Die bisher mit Klasse V und VI parallel laufende „Real—
abteilung“ beim Lyzeum Labenwolfstraße besteht vom Schuljahr 1925/ 26 ab nicht mehr.
Der Unterricht wurde erteilt nach den Bestimmungen der Schulordnung vom
3. April 1911 unter Beachtung der durch spätere Ministerialentschließungen verfügten
Abänderungen.
Das Schulgeld betrug 80 Mark jährlich, für die Klassen mit physikalischen und chemischen
Uebungen weitere 20 Mark jährlich und für diejenigen Schülerinnen, die sich am Wahlfach
„Kochen“ beteiligten, abermals 20 Mark jährlich mehr. Gemäß Ministerialbekanntmachung
oom 11. September 1924 wurde die Verpflichtung, das Schulgeld für Reichsausländer auf
mindestens das doppelte des Schulgeldes für Reichsangehörige festzusetzen, aufgehoben.
Nach der für die Mädchenlyzeen maßgebenden Ministerialbekanntmachung vom
3. April 1924 dürfen in den wissenschaftlichen Fächern von der JIV. Klasse an nur Lehrkräfte
berwendet werden, die in dem betreffenden Fach die Befähigung für das Lehramt an den
höheren Lehranstalten in Bayern besitzen. Die Hälfte aller wissenschaftlichen Unterrichts⸗
stunden ist in den sechs Klassen des Lyzeums von weiblichen Lehrkräften zu erteilen. Für
die Uebergangszeit bewilligte das Kultusministerium auf Ansuchen Befreiung von diesen
beiden besonderen Forderungen. Aus der Eigenschaft des Lyzeums als einer höheren Lehr—
anstalt ergibt sich daß es unmittelbar dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus
antersteht.
Die Berechtigungen, die mit der seit vorigem Schuljahre angeordneten Schlußprüfung
derbunden sind, wurden durch Ministerialbekanntmachung vom 17. März 1925 geregelt.
Lyzeum Labenwolfstraße. Schulgeldbefreiung erhielten im Laufe des Schul—
ahres im ganzen 68 Schülerinnen, davon 59 ganze und 9 halbe Befreiung.
Das Schuljahr begann am 1. Mai 1924 und endete am 2. April 1925.
Die Gesamtzahl der Schülerinnen betrug am Ende des Schuljahres 638 in 18 Klassen.
Dem Vorstand der Schule war ein Lehrkörper von 29 hauptamtlichen und 3 neben—
amtlichen Lehrkräften unterstellt.
Die Eltern der Schülerinnen wurden an drei Abenden — 2., 3. und 4. Juni — über
die vom Kultusministerium verfügte Neuordnung des bayerischen höheren Mädchenschul—
wesens unterrichtet und insbesondere mit den Einrichtungen und Lehrplänen der neueren
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Auf Wunsch des Elternbeirates wurde der Versuch gemacht, die Eltern der Schülerinnen
der einzelnen Klassen mit den betreffenden Lehrkräften in engere Fühlung zu bringen.
Während des ganzen Jahres war der Unterricht — soweit überhaupt möglich und
tunlich — auf die Vormittage, und zwar von 821 Uhr bzw. 84—1 Uhr, unter Zugrunde—
legung eines 50-Minutenbetriebes angesetzt worden.
Die vorgeschriebenen Turnwettspiele fanden am Donnerstag, 3. Juli 1924, im Stadt—
graben zwischen 8 und 11 Uhr statt. Nachmittags begab sich die ganze Anstalt in den
Irrhain bei Kraftshof, wo, wie im vorigen Jahre, die Jugendgruppe des „Vereins für das
Deutschtum“ durch Vorträge, Aufführungen und Gesänge zur Ausgestaltung des Sommer—
festes beitrug.
Die Vorführungen der hiesigen „Neuen Bilderbühne“ wurden, so oft es tunlich
eeschien, besucht. Auch konnten die Schülerinnen wiederholt zu sehr ermäßigten Preisen
geeigneten Theatervorstellungen anwohnen.