Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

110 
Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge. 
Bunsten der Stadtgemeinde Nürnberg in Feingold zu bestellen sind und für die Reichs. und 
Landeshypothekardarlehen besondere Hypotheken zu Gunsten des bayerischen Staates als 
wertbeständige Hypotheken ohne Brief in Goldmark (gemäß Verordnung vom 17. April 1924 
R.«G.Bl., S. 415) auf den Baugrundstücken einzutragen sind, die vom 1. Januar 1925 an 
jährlich mit 3 v. H. getilgt und mit 2 v. H. verzinst werden müssen. 
Darlehensbauten 1924. In der Verordnung des Gesamtministeriums vom 31. März 
1924 — Bayer. Staatsanzeiger Nr. 77 — über die Entrichtung der Haussteuer und einer 
Abgabe zum Ausgleich der Geldentwertung bei bebauten Grundstücken für 1924, in der die 
Grundlagen für die Bemessung der Haussteuer bei der Areal- und bei der Mietsteuer sowie 
der Maßstab für die Berechnung der Steuerschuldigkeiten festgelegt sind, ist auch bestimmt, 
daß zu den nach der Verordnung festgesetzten und umgerechneten Steuern ein Zuschlag von 
250 v. H. für das Jahr erhoben wird, um Mittel für Förderung des Wohnungsbaues und 
rür Kulturzwecke zu gewinnen. Die Erhebung von Gemeindeumlagen zu dieser Abgabe war 
unzulässig. Für 1924 wurde die Haussteuer und der Zuschlag mit je ein Zwölftel der Jahres— 
chuldigkeit monatlich fällig. 
Nach der gleichen Verordnung waren an Stelle der in 88 26 ff. der 3. Steuer— 
notverordnung vorgesehenen Abgabe zum Ausgleich der Geldentwertung bei bebauten Grund— 
stücken Zuschläge zur Haussteuer zu erheben, die vom Staatsministerium der Finanzen im 
Benehmen mit dem Staatsministerium für Soziale Fürsorge monatlich festgesetzt wurden und 
nit der Haussteuer einzubezahlen waren. 
Von diesen Zuschlägen konnten auf Antrag unter anderen befreit werden: Neubauten 
oder durch Um- oder Einbauten neu geschaffene Gebäudeteile, wenn der Bau erst nach dem 
1. Juli 1918 bezugsfertig geworden war. Bezüglich solcher Neubauten, Um- oder Einbauten, 
die mit Beihilfen aus öffentlichen Mitteln ausgeführt worden sind, blieb jedoch besondere 
Regelung vorbehalten, wovon später noch zu sprechen ist. 
Die Förderung der Wohnungsbauten 1924 erfolgte seitens des Staates mit Hilfe der 
auf Grund der Bekanntmachung des Gesamtministeriums vom 31. März 1924 über die Ent— 
richtung der Haussteuer usw. zur Verfügung stehenden Mittel durch Gewährung von staat— 
lichen Baudarlehen nach Maßgabe der Bestimmungen vom 5. April 1924 (Bayer. Staats— 
anzeiger Nr. 83). 
Seitens der Gemeinde wurden aus städtischen Mitteln sowohl Ergänzungs— 
darlehen zu den staatlichen Baudarlehen als auch rein gemeindliche Hypotheken bis zur Höhe 
von 90 Prozent der aus der Gesamtwohnfläche berechneten Baukosten nach Maßgabe der vom 
Sonderausschuß für das Wohnungsbauprogramm 1924 und vom Stadtrat festgelegten Richt— 
linien vom 5. März 1924 gegeben. 
Das Wohnungsbauprogramm 1924 umfaßte endgültig 893 Wohnungen, nämlich 
527 Wohnungen, für welche staatliche und zum Teil neben diesen auch gemeindliche, 213, für 
die lediglich gemeindliche Baudarlehen gewährt wurden und 153, die von der Stadt mit 
gemeindlichen Mitteln gebaut wurden. 
Von den 893 Wohnungen (242 Flachbauten, 651 in mehrgeschossigen Gebäuden) wurden 
568 durch Baugenossenschaften und Bauvereinigungen, 133 durch die städtische Wohnungs— 
baugesellschaft, 153 durch das städtische Hochbauamt und 39 durch Private errichtet. 
Zur Durchführung des Bauprogramms waren an öffentlichen Mitteln vor— 
gesehen: Staatliche Baudarlehen in Höhe von 2500000 GM, Arbeitgeberdarlehen: 
92 000 EM, Kreisdarlehen: 80 000 6M und gemeindliche Mittel: 2 700 000 GM. Es ergab 
sich also im ganzen ein Betrag von 5372 000 6M.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.