Bau⸗ und Grundstückswesen.
von 2 Zentner Roggen statt bisher 122 Zentner für Grundstücke geringer Bonität
A „2 mittlerer
„2Ile F bester
als Jahrespacht für das Tagwerk zugrundegelegt. Nach den Börsenberichten wurde der Roggen
anfangs Oktober im Durchschnitt mit 9 GM. für den Zentner gehandelt, so daß sich
für Grundstücke der Bonität 125 18.— GM.
628 22.50 GM.
9 und darüber 27. — GM.
als Jahrespacht pro Tagwerk errechneten.
Für Kleingärten mußten wie bisher die vom Stadtrat genehmigten Höchstsätze berechnet
werden.
Die Mietschillinge für gewerblichen Zwecken dienende Grundstücke wurden am 10. April,
l. August und 1. September dem jeweiligen Geldwert angepaßt und am 1. Oktober in Gold—
heträgen festgesetzt und zwar im allgemeinen auf 3 Goldpfennige, für Lagerplätze mit Gleis⸗
inschluß auf 5 Goldpfennige monatlich für 1w.
b) Stadtgartenamt.
Allgemeines. Die Arbeiten für das Kleingartenschiedsgericht wurden vom 1. März 1924
ib vom Gewerbe- und Kaufmannsgericht übernommen. Die gartenfachliche Beratung der
Aleingärtner und die Einleitung von Zwangspachtverfahren zur Gewinnung von Klein⸗
gartenland blieben bei dem Stadtgartenamt.
Tätigkeit. Die im Vorjahre begonnene Umgestaltung der Anlage am Aufseßplatz)) wurde
iertiggestellt. Der hier eingerichtete Kinderspielplatz mit Sandspielkasten erfreute sich eines sehr
cegen Besuches. Wesentliche Umänderungen wurden ferner in den Anlagen am Matrtor vor—
genommen, deren Mittelteil einen strengeren Charakter erhielt. — Die Auffrischung der in
den Kriegsjahren ziemlich heruntergekommenen Rasenflächen der Ringanlagen durch Kom—
bostierung wurde fortgesetzt, desgleichen die Herrichtung der teilweise ungangbaren Anlagen—
wege, wobei das alte Wegebaumaterial — Backsteinbrocken — durch Koksasche ersetzt wurde.
Das auch im letzten Jahre als hochwertig zu bezeichnende Anlagengras wurde wie in
vorhergegangenen Jahren an den gemeinnützigen Verband der Gartenbau- und Kleintierzucht—
vereine und an die Tiergarten-A.«G. Nürnberg abgegeben.
Das bereits im Vorjahre beobachtete Ulmensterben nahm in erhöhtem Maße seinen
Fortgang. Es ist bisher leider noch kein Bekämpfungsmittel für die nach ihrem ersten Auf—
treten in Holland als „Holländisches Ulmensterben“ benannte Krankheit gefunden worden.
Von der Krankheit, die auch in den hiesigen privaten und staatlichen Gärten beobachtet
wurde, werden sowohl Straßen- und Alleebäume, als auch Einzelbäume in städtischen Parks
und Anlagen befallen. Als Erreger der Krankheit gilt. ein in den jüngeren Jahresringen
wuchernder Pilz Cephalosporium acremonium und sekundär (niemals primär) Graphium peni—
eillioides.
Der Baumschnitt wurde wieder in dem unbedingt notwendigen Umfange aufgenommen.
Hierbei wurde zunächst auf die sachgemäße Entfernung der zahlreich vorhandenen toten Ast—
teile geachtet, die eine ständige Gefahr für die Erhaltung der Bäume bilden und leider auch
in den privaten Gärten zum Schaden der Bäume noch immer angetroffen werden.
Als Notstandsarbeiten wurden im Berichtsjahre folgende Arbeiten ausgeführt
bezw. begonnen:
1. Herstellung von Grünanlagen mit Spiel- und Erholungsplätzen
und Kleingärten. Solche wurden geschaffen beim ehemaligen Pulvermagazin an der
1) Siehe die folgenden Abbildungen.