Gemeindevertretung und Verwaltung.
Während der Bezirksmanteltarif die allgemeinen Dienstverhältnisse der städt. Arbeiter
cegelt, wurden die rein örtlichen je durch die besonderen Betriebsverhältnisse bedingten Dienst—
verhältnisse durch ein Zusatzabkommen festgelegt, das sich im Rahmen des Bezirksmanteltarifs
hält und die gleiche Gültigkeitszeit hat wie der Bezirksmanteltarif. Die Lohnverhältnisse
waren zunächst durch ein Lohntarifabkommen zwischen den obengenannten Verbänden geregelt,
das den Angleich der Löhne an die Gehaltsbezüge der Beamtengruppen IIII-V und Schaffung
einer Sonderklasse für die Städte München, Nürnberg, Fürth und Pasing vorsah. Dieses
Lohnabkommen ist nun ersetzt durch das Lohnabkommen vom 11. März 1924, das zwar die
Sonderklassen bestehen ließ, im Lohnaufbau aber die Lohnverhältnisse der Reichsarbeiter zu
Grunde legte.
Die Wirkungen der raschen Geldentwertung auf die Arbeiterlöhne in der 1. Hälfte des
Berichtsjahres wurden bis zur Einführung des wertbeständigen Geldes durch Gewährung
von Vorauszahlungen nach Möglichkeit abzuschwächen versucht. Zum gleichen Zwecke erfolgte
die Verlegung der Lohnwoche; im Gegensatz zu früher wird nun der Lohn für die laufende
Arbeitswoche am Lohnzahltag (Freitag) bereits vollständig ausbezahlt, wobei etwaige Über—
zahlungen in der nächsten Woche zum Ausaleich kommen.
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6. Allgemeine Verwaltung.
a) Adreßbuch. Die Herausgabe eines neuen Adreßbuches, dessen Herstellung und
Verlag auch in diesem Jahre dem Montanusverlag in Siegen, Zweigstelle Nürnberg, über—
tragen war, verzögerte sich über den Schluß des Berichtsjahres hinaus.
b) Kanzlei. Ohne Änderung.
c) Materialverwaltung. Neben der Beschaffung des gesamten Bürobedarfes wurde
der Anschaffung und dem Unterhalt sämtlicher Büromaschinen ein besonderes Augenmerk
zugewendet.
Die unübersichtlich gewordenen Verhältnisse bedingten bis November 1923 einen fort⸗
währenden Warenzukauf. Im Dezember 1923 erfolgten dann Käufe in Höhe von 15000 Billionen
Papiermark, da mit der Einführung der Rentenmark die Grundpreise vieler Artikel sehr wesent—
lich in die Höhe gingen.
Mit den erreichten stattlichen Beständen konnte die Materialverwaltung nach Umstellung
auf Renten- und später auf Goldmark den Geschäftsabteilungen alle Waren weit unter den
Tagespreisen liefern.
Der Papier-, Karton- und Materialbestand hatte am Ende des Berichtsjahres einen Wert
32254 Goldmark.
cd) Revisionsamt. Ohne Änderung.
e) Statistisches Amt und Nachrichtenamt.
x) Statistisches Amt.
von
Allgemeines. Im November 1923 wurde dem Statistischen Amt die nach der Verstaat—
lichung des Einwohneramts noch beim Stadtrat verbliebene Abteilung des früheren Städtischen
Einwohneramtes und ferner das Städtische Wahlamt angegliedert. Jenem obliegen fortlaufend
die Ermittlungen von Personalien für die städtischen Ämter und Betriebe auf Grund der polizei—
lichen Meldungen; dieses hat — abgesehen von den größeren Wahlen — auch die kleineren,
z. B. die Wahl der Feldgeschworenen, Armen-, Waisen- und Stadträte in die Wege zu leiten
und die Adreßbuchangelegenheiten zu regeln.
Der Direktor des Statistischen Amtes hatte im Juni 1923 eine Besprechung mit dem
Direktor des Statistischen Amtes der Stadt Muͤnchen wegen der wöchentlichen Teuerungszahlen.