Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1923/24 (1923/24 (1925))

Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege. 155 
Woche 200 Papiermark und stieg bis zum 19. November auf 30 Milliarden Papiermark; 
am 31. März 1924 betrug es 20 Goldpfennige. 
Städtisches Wöchnerinnenheim. Im Berichtsjahre fanden 1046 Frauen Aufnahme. 
Geboren wurden 1048 Kinder, darunter 544 Knaben und 504 Mädchen. Hierunter befanden 
sich Hmal Zwillinge. An Totgeburten waren 34 zu verzeichnen. Die Wöchnerinnen verbleiben 
in der Regel 10 Tage im Heim. 
An Operationen wurden 19 große und 72 mittlere, sowie eine große Anzahl von kleinen 
vorgenommen. Eklampsiefälle kamen 13 in Behandlung. 
Die immer stärkere Geldentwertung zwang dazu, die Verpflegskosten im Laufe des 
Berichtsjahres wiederholt zu erhöhen. Am 23. November 1923 wurden die Verpflegskosten 
in Goldmark festgesetzt. Die letzte Neufestsetzung erfolgte am 17. Dezember 1923. Die Verpflegs— 
kosten betrugen: 
für Personen aus Kreisen mit einem Familieneinkommen von über monatlich 150 Mk. 
täglich: 3,50 Mk.; außerdem eine Pauschale von 10 Mk. für Entbindung, Medikamente 
und ärztliche Versorgung, 
für Personen aus Kreisen mit einem Fainilieneinkommen bis zu monatlich 150 Mk. 
täglich 3 Mk.; außerdem eine Pauschale von 10 Mk. für Entbindung, Medikamente 
und ärztliche Versorgung, 
für Dienstmädchen und ledige Arbeiterinnen täglich 2,75 Mk; außerdem eine Pauschale 
von 10 Mk. für Entbindung, Medikamente und ärztliche Versorgung, 
4. für Auswärtige täglich 5. — Mk. 
Für ein 1 bettiges Zimmer mußte eine besondere Vergütung von täglich 1Mk. für ein 
2bettiges Zimmer von täglich 0,60 Mk. entrichtet werden. 
Die Operationen waren auf 60 Mk. für große, 30 Mk. für mittlere und 12 Mk. für 
kleinere festgesetzt. 
Die auf den hiesigen Polizeiwachen liegenden 50 Geburtsrucksäcke wurden in 
393 Fällen benützt. Die Ausleihung erfolgte kostenlos. 
Im Berichtsjahre fanden 4 Ausbildungskurse in der Wochenbettpflege statt, die je 
3 Monate dauerten und von 16 Schülerinnen besucht wurden. 
b) Berufsvormundschaft. 
Allgemeines. Die Tätigkeit der Berufsvormundschaft stand im abgelaufenen Geschäfts— 
jahr im Zeichen der allgemeinen wirtschaftlichen Krise. Eine Rentenerhöhung jagte die andere, 
Pfändung folgte auf Pfändung, Alimentensummen zerrannen in nichts, noch ehe sie eingingen, 
der Kassenumsatz wuchs ins Phantastische und die Amtsräume faßten kaum mehr die Schar 
der Besucher. Die Kraft der Berufsvormundschaft mußte daher zeitweise fast ausschließlich 
und bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit in den Dienst der wirtschaftlichen Fürsorge für 
unsere Mündel gestellt werden. 
Organisatorisches. Seit einiger Zeit werden die Pfändungen einschließlich 
Offenbarungseidsachen in der Prozeßabteilung bearbeitet, was sich bisher gut bewährt 
hat. Die Vollstreckungssachen werden von den spezialistisch geschulten Kräften der Prozeß— 
abteilung einheitlicher, genauer und dabei mit geringerem Arbeitsaufwand erledigt als von 
den mit vielerlei verschiedenartigen Aufgaben befaßten Kräften der Vormundschaftsabteilungen. 
Diesen verbleibt nach wie vor die Verhandlung mit den Alimentationspflichtigen, bis die 
Sache „pfändungsreif“ wird.
	        
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