Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1923/24 (1923/24 (1925))

Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge. 
30. Oktober 1923 und 15. März 1924. Die Aufgaben des beim Versicherungsamt errichteten 
Ausschusses für Angestelltenversicherung sind durch die beiden letzterwähnten Verordnungen 
wieder eingeschränkt worden, indem die dem Versicherungsamt bisher zugewiesene Instruktion 
und Begutachtung von Leistungsanträgen aus der Angestelltenversicherung unmittelbar an 
die Reichsversicherungsanstalt übergegangen ist. Das gleiche trifft auf die bisher vom 
Versicherungsamt ausgesprochene Entscheidung über Befreiungsanträge von der Versicherungs— 
pflicht nach 8 11 des Angestelltenversicherungsgesetzes zu. 
Aus der obenerwähnten Verordnung vom 30. Oktober 1923 sei ferner noch hervor— 
gehoben, daß damit das Wahlrecht der sogen. Wanderversicherten, wie in der Invaliden— 
versicherung, beseitigt worden ist, ferner daß in den Fällen, in welchen auf Antrag der 
Reichsversicherungsanstalt oder eines Gesuchstellers die Begutachtung eines Leistungsantrages 
durch das Versicherungsamt zu erfolgen hat, das Gutachten von dem Vorsitzenden allein zu 
erstatten ist. 
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Durch Verordnung der Reichsregierung über den Übertritt aus versicherungsfreier in 
versicherungspflichtige Beschäftigung und umgekehrt vom 13. Februar 1924 wurden für die 
Angestelltenversicherung die gleichen Bestimmungen getroffen wie für die Invalidenversicherung. 
Endlich sei auf die umfangreiche Bestimmung des Reichsarbeitsministers von Berufsgruppen 
der Angestelltenversicherung vom 8. März 1924 hingewiesen, in welcher die Personen auf— 
gezählt sind, welche als Angestellte in einer dem Werkmeister ähnlich gehobenen oder höheren 
Stellung oder als Büroangestellte in den einzelnen Berufsgruppen zu erachten sind und 
deshalb der Angestelltenversicherung unterliegen. 
11. Städtische Sparkasse.) 
Allgemeines. Das 103. Geschäftsjahr — das Kalenderjahr 1923 — stand unter dem 
Zeichen des stärksten Währungsverfalles. Im Januar war der Stand des Dollars auf 
49 000 Mark gestiegen, im Februar wurde er auf 22000 Mark herabgedrückt und bis April 
künstlich auf diesem Stand gehalten, um dann aber unaufhaltsam und sprunghaft bis auf 
4,2 Billionen im November zu steigen. Auch Banken, Sparkassen und Sparer konnten sich 
vor der vernichtenden Wirkung der Papiergeldinflation nicht schützen. Eine furchtbare 
Ernüchterung stellte sich ein, als nach Eintritt der Stabilisierung der Währung im November 
in Erscheinung trat, welch kleiner Bestand an Einlegerguthaben und -Vermögen verblieben ist. 
Der Spareinlagenzuwachs betrug 2726646401 889 132. — Mark. Eine stolze Zahl, aber 
ohne die entsprechende Bedeutung. Am Goldwerte gemessen schrumpft sie zu einem unbedeutenden 
Betrage zusammen. Das Sparen nahm durch die Flucht in Sachwerte und Effekten mehr 
und mehr ab. Ein erheblicher Betrag des Papiermarkeinlagenzuwachses ist darauf zurück— 
zuführen, daß die Sparer auf Goldmarksparbuch gezwungen waren, etwa 100 des auf Gold— 
mark angelegten Papiermarkbetrages auf Papiermarkkonto einzuzahlen. 
AUmsatz. Der Gesamtumsatz hat sich gegenüber dem Vorjahre von 17621 Milliarden 
Mark auf 17 551 249 Billionen Mark erhöht. 
Gesamteinlegerguthaben. Das Gesamtguthaben der Sparer und Scheckkunden stieg 
von 1145 010 463, 19 Mark auf 701034020000 000 000 Mark. 
Papiermarkspareinlagen. Der Zinsfuß, der ursprünglich 3,600 für Einlagen mit 
satzungsgemäßer Kündigung, 4,05 6/ für solche mit sechsmonatlicher Kündigung und 450/ für 
solche mit jährlicher Kündigung betrug, wurde mit Rückwirkung für das ganze Jahr auf 
iJ Der Bericht bezieht sich auf das Kalenderiahr 1928.
	        
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