Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
30. Oktober 1923 und 15. März 1924. Die Aufgaben des beim Versicherungsamt errichteten
Ausschusses für Angestelltenversicherung sind durch die beiden letzterwähnten Verordnungen
wieder eingeschränkt worden, indem die dem Versicherungsamt bisher zugewiesene Instruktion
und Begutachtung von Leistungsanträgen aus der Angestelltenversicherung unmittelbar an
die Reichsversicherungsanstalt übergegangen ist. Das gleiche trifft auf die bisher vom
Versicherungsamt ausgesprochene Entscheidung über Befreiungsanträge von der Versicherungs—
pflicht nach 8 11 des Angestelltenversicherungsgesetzes zu.
Aus der obenerwähnten Verordnung vom 30. Oktober 1923 sei ferner noch hervor—
gehoben, daß damit das Wahlrecht der sogen. Wanderversicherten, wie in der Invaliden—
versicherung, beseitigt worden ist, ferner daß in den Fällen, in welchen auf Antrag der
Reichsversicherungsanstalt oder eines Gesuchstellers die Begutachtung eines Leistungsantrages
durch das Versicherungsamt zu erfolgen hat, das Gutachten von dem Vorsitzenden allein zu
erstatten ist.
125
Durch Verordnung der Reichsregierung über den Übertritt aus versicherungsfreier in
versicherungspflichtige Beschäftigung und umgekehrt vom 13. Februar 1924 wurden für die
Angestelltenversicherung die gleichen Bestimmungen getroffen wie für die Invalidenversicherung.
Endlich sei auf die umfangreiche Bestimmung des Reichsarbeitsministers von Berufsgruppen
der Angestelltenversicherung vom 8. März 1924 hingewiesen, in welcher die Personen auf—
gezählt sind, welche als Angestellte in einer dem Werkmeister ähnlich gehobenen oder höheren
Stellung oder als Büroangestellte in den einzelnen Berufsgruppen zu erachten sind und
deshalb der Angestelltenversicherung unterliegen.
11. Städtische Sparkasse.)
Allgemeines. Das 103. Geschäftsjahr — das Kalenderjahr 1923 — stand unter dem
Zeichen des stärksten Währungsverfalles. Im Januar war der Stand des Dollars auf
49 000 Mark gestiegen, im Februar wurde er auf 22000 Mark herabgedrückt und bis April
künstlich auf diesem Stand gehalten, um dann aber unaufhaltsam und sprunghaft bis auf
4,2 Billionen im November zu steigen. Auch Banken, Sparkassen und Sparer konnten sich
vor der vernichtenden Wirkung der Papiergeldinflation nicht schützen. Eine furchtbare
Ernüchterung stellte sich ein, als nach Eintritt der Stabilisierung der Währung im November
in Erscheinung trat, welch kleiner Bestand an Einlegerguthaben und -Vermögen verblieben ist.
Der Spareinlagenzuwachs betrug 2726646401 889 132. — Mark. Eine stolze Zahl, aber
ohne die entsprechende Bedeutung. Am Goldwerte gemessen schrumpft sie zu einem unbedeutenden
Betrage zusammen. Das Sparen nahm durch die Flucht in Sachwerte und Effekten mehr
und mehr ab. Ein erheblicher Betrag des Papiermarkeinlagenzuwachses ist darauf zurück—
zuführen, daß die Sparer auf Goldmarksparbuch gezwungen waren, etwa 100 des auf Gold—
mark angelegten Papiermarkbetrages auf Papiermarkkonto einzuzahlen.
AUmsatz. Der Gesamtumsatz hat sich gegenüber dem Vorjahre von 17621 Milliarden
Mark auf 17 551 249 Billionen Mark erhöht.
Gesamteinlegerguthaben. Das Gesamtguthaben der Sparer und Scheckkunden stieg
von 1145 010 463, 19 Mark auf 701034020000 000 000 Mark.
Papiermarkspareinlagen. Der Zinsfuß, der ursprünglich 3,600 für Einlagen mit
satzungsgemäßer Kündigung, 4,05 6/ für solche mit sechsmonatlicher Kündigung und 450/ für
solche mit jährlicher Kündigung betrug, wurde mit Rückwirkung für das ganze Jahr auf
iJ Der Bericht bezieht sich auf das Kalenderiahr 1928.