Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1921/22 (1921/22 (1922))

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L)}) Hierher gehören die Näuser, die überwiuzend Yohrmagen bis zu 5 
nohnräumen und Küche (zugsauen 6 “oOharäume)enshalten.Den Daeeech- 
amngen ist ein Normalhaus zu Z+run de gelonmt mit einem Kaufpr2is von 
70000 # im Jahre 1912, auf welchen eine 1. Hypothek von 42000 M. 
und cine 2. SEO PnOk von 15000 © ruhen; aie B6sesitzveränderungege- 
bühr beitrug 2520 M. Bs anthiält 6 Visrzädunige und 4 fünfräumige Toh-- 
Aungen mit sinem G8samtmietertrag von 4252 " im Juli 1914 und 
5186 # im Jahre 1921, 
2) 
Hierher gehören die Häuser, die überwies 30 Yohnungen mit mehr 
als 5 Vohnräuuen. und Küche (zus.6 Wohnräume) enthalten. Den Berech- 
nungen ist din Tormalhaus zu Grunde gelegt, mit esinum Xauforsis! | 
von 140° 000 17” im Jahrs 1912, auf welchem eine,l1. Eypothek ven. 
70000 &, eine 2,Nypothek von 30000 # und eine: 3, Mypothek won 
LOQ0O0: 4 ruhen; die, Besitzyeränderungsgebühr. betrug. 31Sö k. Das Hals 
Athalt‘ l achträumige und 4 nemräumige Wohhungen mit einem Hesamt. 
misetertrage von 80529 X im Juli 1914 ünd 94803 /* im Jahre 1921." 
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3) 
Als Zinsfuß sind angesetzt im Jahre 1914: bei den‘ 1.’ Hypotheken" 
4 4%, bei den Yachhypotheken und bei dem eizenen Kapital 4 5%; 
im Jahre 19%1 bui den 1. Hypotheken 4 5/8 %, bei den Wachhypothe- 
ken nd beim eigenen Kapital 5%. 
1] 
Jm Jahre 1914: für die 1. Zypotheken 0,1 % des Darlehens, für die 
Sachhypotheken 0,25 % des Darlehens; im Jahrs 1921: für die 1.15ypo= 
theken 0,15 % aus Darlehens, füg die „Nachhypothzken 0,5 % das 
Daerlehans. 
3) 
Zu Grunde gelegt sind a) b-im Haus mit kleinen und mittleren Woh- - 
nungen: 600 cbm Yasser, 10 kleine Köhrichteimer,l150 am Straßen- 
reinigungsflüche, 10 Faß zur Grubenentleerung, 50 Kaminreinigmgen, 
5 Lampen zur Treppsnbelsuchtung; b) beim Haus mit sgroßen‘ Wohnungen: 
950 cbm Wasser, 5 große Kehrichtimer, 200 am Scraßenreinizungs- 
fläche, 4 Faß zur Grubenentlusrung, 45 Kamigreinizunzen,5 Lampen 
zur Drsonanbelsuuchtung. 
%) 
z 
Jm Jahra 1914: 5 % aus dem Jahresmieterträgnis; im Jahre 1921: 21; 
aus dem Jahresmieturträgnis (für alle laursnden Jnstandsetzungen 
5ane Tüncher- Maler- und Tanezierktvarbsiten. 
Bezüglich das Vollzugs dissuyr Richtlinien und des Varfahrens bei 
ion Misteinigungsäümtum sind di: nachstuhsenden Verfürungen ergangen: 
Veranlässung Tür die Fsstsetzung der oben anzeführtn Richtlinien 
iber die Miete war dio im Lauf“ der Zeit bei den Hivtseinivungsämtern 
zu Tazo getretuns Unsicherheit buzüzlich der Steigsrungssütze, die 
Yotwendigkait oiner Regalngz der Reparaturfrage udw., insbesondere der 
Imstand, daß ab 1. April 1721 sin ganz bedeutende St.igsrung der Haus- 
ankosten (G3bührın für Wasgsrtentnahne, Fükalisnabfuhr,Kuhrichtabfuhr) 
3inzgetreten ist, also für Leistungun, dio dam Miuter zugute kommen 
nd deren Kostun dum Vermister nicht allein aufgsbürdet werden können. 
Eins Boteiligung dir Mister an di:sen Kösten entspricht vollkommen 
der Billigksit.IJnfolzuedussen vird dam Mictsern nahegelegt, im Wege frei- 
Jilliger Vereintarung der nav.n Dulastung des Hausbesitzes Rechnung 
ZU TrTagun., Sis könnun dies umsomuhr, als mit der Annahme der prozen- 
tvalın Steigerung nach den Richtlinian, sis von der bisher ihnen ob- 
liegenden Verpflichtung, dis laufunden Roparaturen zu bestraiten, be- 
2rTeit verdan. Dul fraiwillisen Yor,inbarungen müssen daher die Mieter 
Jdarauf achtän,duß im Wuzı ES urtragsergäünzung die Reparaturr rago 
Klar zestellt wird; auch freiwillige Vorsinbarungen AMterliszen der 
Austiumung das Mi-t,inizundsäntses {5 Öö der bayerischen Mist.-TsCcHUtZz- 
Tarorduung)-. 
Auch die Mistsinigungsänter können in ihrenEntscheidungen im Bin 
zalfallse, beim Vorliagen lLüngerer Kündizungsfristen, der in der Zwi- 
schenzeit #insetretenan Gobührenerhöhunez, dis keine vi antliche Miet-
	        
Waiting...

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