Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1909 (1909 (1911))

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Heil— und Pflegeanstalten 
Dritter Abschnitt. 
Norisstift. 
Am Schlusse des Jahres 1908 befanden sich in der Verpflegungsanstalt Norisstift 
17 Insassen (Gm., 11 w.). Im Laufe des Jahres 1909 kamen 4 Insassen (2m. 2w) hinzu. 
Durch Tod schieden 7 Insassen (2m. 5 w.) aus, so daß sich am Schlusse des Jahres 1909 ein 
Stand von 14 Insassen ergab. Eingekauft hat sich eine männliche Person. Die festgesetzten 
Monatsbeiträge bezahlten 11 Personen (31m. 8 w.): auf Stiftungskosten wurden 2 männ— 
liche Personen verpflegt. 
Die Monatszahlungen waren auf 65 und 75 M festgesetzt. 
Die Verwaltung des Stiftes liegt in den Händen des Verwalters des Heiliggeistspitals; 
Haushaltung wird von einer Diakonissin und 2 Mägden besorgt. 
Es wurden vereinnahmt an: Zahlungen der Stiftsgenossen 13028 (13377) M, sonstigen 
Finnahmen 173 (15) M, zusammen 13201 (13 392) M. 
Die Ausgaben setzten sich wie folgt zusammen: Löhne des Dienstpersonals 1514 
15283) M, Beköstigung der Stiftsgenossen 6 895 (7436) , Krankenpflege 292 (276) M, 
Miete des Stiftsgebäudes 2100 (2100) AMA, Bauausgaben 397 (438) M, Heizung, Be— 
euchtung, Reinigung und Wäsche 1331 (1 237) M, sonstige Ausgaben 75 (179) M, zu— 
sammen 12604 (13 189) M. 
Der Betriebsüberschuß von 598 wurde an die Stadtkasse abgegeben und dem Sammel— 
fonds für die Gemeindeanstalt „Norisstift“ zugeführt, welcher am Schlusse des Jahres 
Kapitalien in Höhe von 35 800 (34300) M und einen Kassenbestand in Höhe von 1632 
(1245) M aufwies. 
die 
Arztlicher Bericht. 
Von den 21 Insassen der Anstalt starben im Berichtsiehre 2 Männer im Alter von 
89 und 86 Jahren an Altersschwäche und arthrit. deform. und 5 Frauen im Alter von 91, 
82, 81, 74 und 55 Jahren und zwar 3 an körperlichem und geistigem Verfall, 1 an den 
Folgen eines Oberschenkelbruchs. 1 an Lungenkrebs. 
Vierter Abschnitt. 
Sebastian-Spital. 
J. Allgemeines. 
Die Kranken- und Pfründneranstalt St. Sebastian ist zur Aufnahme mittelloser, an 
unheilbaren Krankheiten leidender Personen beiderlei Geschlechts ohne Unterschied des Glaubens⸗ 
bekenntnisses bestimmt. Weiter wird verlangt, daß die Kranken in Nürnberg heimatberechtigt sind. 
Ausnahmsweise können auch hier nicht beheimatete Personen gegen Ersatz der Kosten 
durch die hierzu Verpflichteten Aufnahme finden. Der Verpflegungssatz für diese Personen 
beträgt zur Zeit täglich 1,225 „6. Die Anstaltsinsassen erhalten Wohnung, Verpflegung 
Kleidung, ärztliche Behandlung und Krankenpflege nach den Satzungen der Anstalt. 
Betriebsänderungen haben gegen das Vorjahr nicht stattgefunden.
	        
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