Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

eigt 
4 
jj 
Schulen 
325 
2664 M 
40978, 
15501, 
6285, 
17649, 
783 986 
3223 219 M 
Kochunterricht 
Bauausgaben 
Schulzahnklinik 
Schulgärten .. 
Sonstige Ausgaben 
3313 
48738 
14421 
6 146 
40 946 
Zusammen 
Reiner Aufwand 
Gegen das Vorjahr weniger 
3. Städtische Fortbildungs-, Fach- und Mittelschulen. 
Berufsfortbildungsschule für Knaben. Allgemeines hierüber s. Verw.Ber. 1915 
S. 309. Es sind bisher an die Berufsfortbildungsschulen angegliedert worden die Fachkurse 
für Tapeziere und Dekorateure, der Glaserinnung, der Schuhmacher, der Bader- und Friseur— 
innung, für Zahntechniker, für Photographenlehrlinge, der Zinngießer, für Ofensetzer, für 
Gärtner und für Sattler. Die Fachschule für Ofensetzer wurde am 28. September, jene 
für Gärtner am 25. September und die Fachschule für Sattler am 10. Oktober des 
Berichtsjahres eröffnet. Die für diese Fachschulen aufgestellten Lehrpläne sind von der 
Regierung nach den Anträgen des Stadtmagistrats in Würdigung der Zeitumstände dahin 
genehmigt: 1. der lehrplanmäßige Unterricht für die Schüler des 3. Jahrgangs ist, soweit sie 
im 11. Schuljahr stehen, im Schuljahr 1916/17 nicht aufzunehmen; 2. die Schüler dieses 
Jahrgangs sind wöchentlich zu einem 11,2 stündigen Turnunterricht und monatlich zu einer zwei— 
stündigen Geländeübung verpflichtet (sogenanntes Wehrturnen). Die Geländeübungen finden 
nur im Sommerhalbjahr statt. Für die Schüler des 3. Kurses, welche sich aus Gesundheits— 
rücksichten am Wehrturnen nicht beteiligen können, bestehen besondere Kurse. 
Eine Zuschrift des militärischen Bezirksvertrauensmannes für den Stadtbezirk Nürnberg 
vom 24. Oktober 1916 veranlaßte die Prüfung der Frage, ob der obligatorische Turnunter— 
richt der 3. Fortbildungsschulkurse (Wehrturnen) zum Nutzen der teilnehmenden Schüler bei 
dem militärischen Bezirksvertrauensmann anzumelden sei. Der Stadtmagistrat lehnte die 
Anmeldung ab, da der Turnunterricht bereits unter der Aufsicht der städtischen Schulaufsichts— 
behörde steht, beschloß aber weiter, Schritte zu tun, damit auch den Fortbildungsschülern die 
mit der Anmeldung gewährleisteten Vorteile gesichert werden. Die zu dem Zweck an das 
Kriegsministerlum in München gerichtete Vorstellung war ergebnislos, weil das Ministerium 
die Unterstellung der Züge der Fortbildungsschule unter das stellvertretende Generalkom— 
mando als Voraussetzung für die Zuerkennung jener Vergünstigung bezeichnete. Daraufhin 
beschloß der Stadtmagistrat, die Turnkurse der Fortbildungsschule dem stellvertretenden 
Generalkommando zu unterstellen. 
Der Unterricht an der Berufsfortbildungsschule für Knaben erfolgte im Berichtsjahre 
durch 1 (1) akademisch gebildeten Lehrer und 2 (2) Zeichenlehrer im Hauptamte, sodann durch 
114 (122) Volksschullehrer und 29 (18) sonstige Lehrkräfte im Nebenamte. Von den letzteren 
unterrichteten 4 (10) im Zeichnen und Modellieren, 1 (1) in den neueren Sprachen, 22 (7) 
in der Gewerbekunde und 2 (—) im Turnen. Außerdem wurden mit Genehmigung der 
Regierung 15 (14) Volksschullehrer ausschließlich an der Fortbildungsschule verwendet. Für 
diese ist ein Pflichtstundenmaß von 22 Wochenstunden festgesetzt. 
An den von der Regierung im Berichtsjahre eingerichteten Fortbildungskursen für 
mittelfränkische Fortbildungsschullehrer beteiligten sich G Lehrer. Zu dem vom 10. Juli bis 
19. August am Gewerbelehrerinstitut in München zur Ausbildung von Lehrkräften für
	        
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