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den Händen des Bruders des Bischofs, Herzog Ottos von Meran, der
sie von jenem empfangen hatte. Gegen ein Entgelt von 90 F, die er
vom Abt des Klosters Prüfening erhielt, legte Poppo von Stierberg
nun in Gegenwart des Bischofs das Lehen in die Hand des Herzogs zurück,
dieser aber verzichtete darauf zu Gunsten des Klosters.
Die Nachrichten, die wir über die Güterverhältnisse in früherer Zeit
besitzen, sind überaus spärlich Diejenigen Güter, die nicht schon mit der
Lehenschaft oder dem Obereigentum einem mächtigeren Herrn gehörten,
die freien Güter, schwanden im Drange der Zeit immer mehr dahin, sie
wurden als Lehen einem Mächtigeren aufgetragen und dadurch zins—
und abgabenpflichtig, oder sie gingen durch Kauf und Schenkung, und
zwar sehr oft durch letztwillige Verfügung, an Kirchen, Klöster und
Stiftungen über, oder es wurden diesen und anderen Herren gegen Üüber—
weisung von Kapitalien Eigen- und Gattergelder aus den Gütern oder
Teilen derselben zugeschrieben. So schmolz denn der freie Bauernstand
zusammen.
In der Gegend von Nürnberg waren es auch die reichen Patrizier
und begüterten Kaufherrn, die sich ländlichen Besitz von oft bedeutendem
Umfange erwarben oder doch bei ihren Herrenhäusern die umliegenden
Bauern zu nicht geringen Abgaben und Diensten zu verpflichten wußten.
Auch die Patrimonialgerichtsbarkeit pflegten sie über ihre Zins- und Eigen—
leute auszuüben. So war es in der ganzen Umgegend.
Auch sonst war die Entwicklung der bäuerlichen Verhältnisse eine
rückwärts schreitende. Durch Kriegsnot und böse Zeiten, durch Raub und
Nahme, wie sie während des ganzen Mittelalters und weit darüber hinaus
im Schwange waren, wurde gerade der Bauernstand auf das äußerste
bedrängt, ging infolge der Ausbeutung, der er auf allen Seiten ausgesetzt
war, der Verarmung und dem Ruin entgegen und wurde endlich zur
Empörung und Gewaltthat gegen seine Gutsherrschaft und Landesobrigkeit
fortgetrieben. So kam es zum Bauernkrieg v. J. 1325. Im Nürnberger
Gebiet, wo der Bauernaufruhr nicht zum Ausbruch kam, hatte die Be—
wegung doch das Gute, daß der Blutzehnte oder der „lebendige Zehnte“
als Füllen, Kälber, Lämmer, Schweine, Geisen, Enten, Hühner, Fische
und anderes, desgleichen der kleine oder „tote Zehnte“ von Heidel, Hirse,
Erbsen, Heu, Hopfen, Kraut, Rüben, Pflanzen, Hanf, Flachs und aller
anderen sog. Schmalsaat abgeschafft wurde. Von keinem Unterthanen,
weder geistlichem noch weltlichem, sollten diese Abgaben mehr gemutet, ge—
fordert oder genommen werden. Der harte oder große Zehnte oder das
Zehntband sollte sich auf Roggen (Korn), Weizen, Dinkel, Gerste und
Hafer beschränken. Es hat übrigens ganz den Anschein, daß es mit dieser
im Drange der Not erlassenen Verordnung nicht gar strenge genommen
wurde. Sie schlief wohl allmählich wieder ein. Denn der kleine Zehnte