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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
seit demselben Tage Heulager; Fuchsstraße 20 (Magazin im 2. Obergeschoß des Straßenbahn—
gebäudes), seit 24. November Lagerraum für Mais; Fürther Straße 150 Kesselhaus
und Futterboden des städtischen Straßenbahndepots), seit 24. November Lagerraum für
verschiedene Futtermittel; Waizenstraße (Kühlschiffhalle und Stallung des früheren Weizen—
brauhauses), seit Anfang Dezember Strohlager.
Um sich Heu beschaffen zu können, wurde der Kommunalverband Nürnberg als
Hauptvermittler der Bayerischen Heu- und Strohverteilungsstelle München aufgestellt und
hatte damit das Recht erworben, zur Aufbringung seines Bedarfes die entsprechende Anzahl
Untervermittler zu beschaffen. Es wurden daher mit Rundschreiben vom 8. September
verschiedene Stadtmagistrate ersucht, der Nürnberger Futtermittelstelle leistungsfähige, vor
allem aber vertrauenswürdige Männer zu benennen. Die Aufgabe dieser Untervermittler,
deren Dienstverträge übrigens der Genehmigung der Bayerischen Heuverteilungsstelle bedurften,
bestand darin, Heu für die hiesige Futtermittelstelle aufzukaufen, die Heuverladung zu über—
wachen, die Bezahlung vorzunehmen und den von der Heuverteilungsstelle zur Verfügung
stehenden Einkaufsblock auszufüllen. Jeder Kaufsabschluß wurde in 3 Ausfertigungen
festgelegt. Die Ausfertigung auf dem weißen Papier blieb im Block und gehörte dem
Untervermittler; die auf rosafarbigem Papier war an den Kommunalverband Nürnberg-Stadt
einzusenden, die Ausfertigung auf blauem Papier gehörte dem Landwirt, der das Heu
zekauft hatte. Sobald die rote Vertragsausfertigung an die Futtermittelstelle eingelaufen
war, wurden dem Untervermittler zur Absendung des Heues die nötigen, von der bayerischen
Heuverteilungsstelle abgestempelten Frachtbriefe zugesandt und die erforderlichen Waggons bei
der Bayerischen Heuverteilung München bestellt. Den 20 Untervermittlern wurde für die
Heuverladung folgendes zur Pflicht gemacht.
Die größte Sorgfalt ist auf trockene Verladung zu legen. Es ist nichts dagegen zu
erinnern, wenn einige Wagenstandsgelder zu entrichten sind, wenn nur das Verladen bei
zweifelhaftem Wetter vermieden wird. Nie darf mit der Verladung' begonnen werden, bevor
nicht auch die zum Eindecken nötigen Waggondecken eingetroffen sind, die ebenfalls unter
Zuhilfenahme der Heuverteilung in München besorgt wurden. Es muß so fest verladen
werden, daß bei eintretendem Regen das Regenwasser ablaufen und daß sich nicht durch lose
Aufladung der oberen Schichten eine Mulde in der Decke bilden kann, wo sich das Regen⸗
wasser sammelt und auf dem Trausport in das Heu eindringt. Von jedem aufgegebenen
Waggon muß eine Abschrift des Frachtbriefes an den Kommunalverband Nürnberg-Stadt ein—
gesandt werden; die gleichzeitig beizufügende Rechnung darf sich nur auf den Grundpreis des
Heues und die Provision beziehen. Bei schlechter Qualität erfolgt entsprechende Herunter—
setzung des Preises; allenfalls kann der Waggon auch ganz zur Verfügung gestellt werden.
Da die Stadt die 150000 Ztr. Heu— die zur Versorgung der hiesigen Tierhalter
notwendig waren, während des Erntejahres 1916/17 nicht selbst einlagern konnte, so sah
man sich gezwungen, die Aufbewahrung des Heues den Tierhaltern selbst aufzuerlegen. Den
Säumigen gegenüber lehnte der Kommunalverband jede Verantwortung ab. Vom Kommunal-
verband wurden im Spätherbst bis zur neuen Erute nur diejenigen Tierhalter, die weniger
als drei Tiere besaßen, mit Heu beliefert.
Die Verbrauchsquote für jedes Tier betrug 20 6 für den Tag, und der Preis
stellte sich einstweilen ab Waggon für- den Ztr. Wiesenheu auf 5,830 &ä und für den Ztr.
Kleeheu auf 6,830 AM. Durch Einlagerung wird das Heu wesentlich teurer. Der Preis hierfür
kann noch nicht angegeben werden, weil die Höhe der Lager- und sonstigen Spesen noch nicht
bekannt ist. Die direkte Eindeckung ab Waggon ist daher auch ferner anzuraten. Da auf
dem Heumarkt auf der Insel Schütt Heu wieder angefahren wird, so kann auch dort von
Bauern geliefertes Heu vom Kommunalverband gekauft werden.