Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
Es wird der betreffende Jugendliche mit seinem Vater oder seiner Mutter auf die Geschäfts— 
stelle der Jugendfürsorge vorgeladen und das Merkblatt unter entsprechender Ermahnung 
ausgehändigt. 
Das stellvertretende Generalkommando des Kgl. bayerischen III. Armeekorps hat im 
Berichtsjahre den Jugendlichen unter 17 Jahren das Rauchen, den Wirtschaftsbesuch ohne 
Begleitung und den Besuch von Lichtspieltheatern verboten, soweit es sich nicht um aus— 
drücklich zugelassene Jugendvorstellungen handelt; ferner wurde das beschäftigungslose 
Umhertreiben in der Offentlichkeit nach Eintritt der Dunkelheit untersagt. Nach dieser 
Anordnung dürfen auch nicht Tabak, Zigarren und Zigaretten, ferner keine Schußwaffen und 
Munition, an Jugendliche verabfolgt werden. Eine weitere zum Schutz der Jugend erlassene 
Verordnung der Militärbehörde verbietet die öffentliche Ankündigung, Anpreisung und 
Abgabe von Schundschriften an Jugendliche unter 17 Jahren. Diese Verfügungen kommen 
den Bestrebungen der Jugendfürsorge im weitesten Maße entgegen. Wenn auch insbesondere 
den Lichtspieltheatern das Geschäft durchaus nicht unterbunden werden soll, so muß doch 
gegen die oft anstößigen Darbietungen Front gemacht und unsere Jugend davor bewaährt 
werden. 
Hinsichtlich der finanziellen Lage der Hauptstelle für Jugendfürsorge brachte auch 
das Berichtsjahr wieder erfreulicherweise mehrere größere Zuwendungen, über welche die 
Rechnungslegung Auskunft gibt. 
Das Kgl. Staatsministerium des Innern spendete die Summe von 1000 Mä; den 
gleichen Betrag überwies in hochherziger Weise das Ministerium des Kgl. Hauses und 
des Aeußeren zu Zwecken der Lehrlingsvermittlung. Auch der Justizminister schenkte 1000 MK. 
Die hiesigen Wohltätigkeitsstiftungen haben den Betrag von 1500 “ und der Verein zur 
Förderung der sittlichen Besserung und bürgerlichen Wohlfahrt der aus Straf- und Zwangs— 
arbeitsanstalten entlassenen Angehörigen und ihrer Familien des Mittelfränkischen Kreises in 
Ansbach (E. V.), Kreisverein zur Obsorge für entlassene Sträflinge, den Betrag von 25 M. 
ferner der St. Johannisverein 300 A beigesteuert. 
Der Ehrenvorsitzende, Oberbürgermeister Dr. Geßler, spendete 200 M, der 
1. Vorsitzende, Magistratsrat Dr. Riedel, die gleiche Summe, dazu 1000 für das 
Lehrlingz- und Jungmännerheim. Fabrikbesitzer Landrat Saemann stellte 1000 Mä zur 
Verfügung; Otto Tuchmann, Frau Marie Goldmann, Dr. Paul Tuchmann 
und Eugen Tuchmann schenkten zum Andenken ihres verstorbenen Vaters Friedrich 
Tuchmann den Betrag von 200 M. Die nämliche Summe überwies Großkaufmann 
Friedrich Rosenfeld; Großkaufmann Arthur Heldmann gab 100 M. Das Kgl. Staats— 
ministerium der Justiz genehmigte der Jugendfürsorge auf ihre Bitte als Ersatz der Auf— 
wendungen für Unterbringung Jugendlicher in ihren Heimen an Stelle der Untersuchungshaft 
den Betrag von 500 6; die Handwerkskammer Nürnberg bewilligte ihr ebenfalls 100 48 
Unterstützungsbeitrag. Ferner fielen noch verschiedene kleinere Spenden an. 
Verein Jugenhort. Über die Aufgaben des Vereins Jugendhort s. Verw. 
Ber. 1915 S. 207. 
Der Verein unterhielt im Berichtsjahre 8 (8) Knabenhorte, für welche in 8(8) Schul— 
häusern je ein Zimmer, einschließlich Reinigungs- und Beheizungskosten, unentgeltlich zur 
Verfügung gestellt war. Die Horte wurden von 488 (481) Knaben besucht. 
Die Stadt leistete außerdem einen jährlichen Zuschuß von 4500 (4500) M. Der 
Gesamtaufwand zu Gunsten des Vereins betrug 14180 (13 439) MK. 
209 
Säuglingsfürsorge. Das Referat über die Säuglingsfürsorge wurde am 18. März 
von dem aus dem aktiven Militärdienst entlassenen rechtskundigen Magistratsrat Häublein 
wieder übernommen.
	        
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