Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 197
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Solange ein den Erfordernissen genügender Bewerber nicht vorhanden ist, wird die
Präbende nicht vergeben und es wird der Ertrag zum Kapital geschlagen. Die Ausschreibung
erfolgt während solcher Vakanzen in einjährigen Zwischenräumen. Die Präbende soll in
halbjährigen Raten ausgezahlt werden. Der Stiftungsertrag wird nach dem jeweiligen Stand
des Kapitals je zur Hälfte den beiden Zwecken zugeführt. Solange die Stifterin lebt, soll
sie vor Verleihung einer Präbende gehört werden.
Der Stadtmagistrat hat mit Gesamtbeschluß vom 8. Dezember 1916 die Verwaltung
der Stiftung gegen eine Gebühr von 50/0 der Rohrente übernommen. Diesem Beschlusse
trat das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten am 28. Dezember 1916 bei. Die staatliche
Genehmigung ist laut Entschließung des Kal. Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 1917
erteillt worden.
Vermögenszuflüsse (Zustiftungen) zu bestehenden Stiftungenfielen
im Berichtsjahre nicht an.
Der Bestand an Unterrichtsstiftungen war folgender.
A. Für Besucher von Hochschulen.
1. Der Allgemeine Universitätsstipendienfonds (Gereinigte Stipendien—
stiftungen) für Protestanten — aus der reichsstädtischen Zeit stammend — hatte ein Kapital—
bermögen, soweit es unter magistratischer Verwaltung steht, von 534033 (534 033) 4.
Stipendien wurden
1916 vergeben
Nürnberger
Auswäͤrtige
im ganzen
an
Zahl Betrag
Zahl Betrao
Zahl Betrag
Theologenn. 18
Juristen. . 5
Mediziner ..
Philologen ..
Studierende an-
derer Fächer 1 535
samwen 48 15 — 53
—E zusammen! 55 187991 67
10325 33
21351 *
703
8220) 5*
9311
50⸗
41
4
18 554
3066
2315
1118
2920
864
.
9257
——A
— —
Hierunter befinden sich 6133 (6 866) M aus Stiftungen, die nicht unter magistratischer
Verwaltung stehen und von den hierfür aufgestellten Vollziehern ausgerichtet werden.
Beworben hatten sich 108 (134) Studierende. Unberücksichtigt mußten bleiben
— ( Theologe, — (I) Jurist, 2 (9) Mediziner, 1 (—) Philologe und 4 (2) Studierende
anderer Fächer, zusammen 7 (12) Bewerber; davon waren 5 (11) Nürnberger und 2 (1)
Auswärtige. Die 5 (11) Nürnberger mußten abgewiesen werden, weil 1 6) katholischen
(oder israelitischen) Glaubensbekenntnisses war und 4 (6) aus anderen Stiftungen bedacht
wurden.
Für im Heeresdienste stehende Stipendiaten werden die Stipendienbeträge solange
zurückgehalten, bis sie wieder ihren Studien obliegen und die erforderliche Stipendiaten—
prüfung ablegen können.
2. Bezirksdirektor Albert Ottosche Stipendienstiftung — 1888 —
Kapitalvermögen 25014 (25014) M. Bedacht wurden 2 (2) Studierende) — 1 (4) Jurist
und 1 (1) Mediziner — mit zusammen 943 (943) M.
3. Heinrich Pöschsche Stiftung — 1892 — Kapitalvermögen 10300 (10200) M.
Bewilligt wurden 2 (2) Nürnberger Studierenden — beide (1) widmen sich den neueren
Sprachen — und — (I) Naturwissenschaftler zusammen 403 (356) M