Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1915 (1915 (1918))

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Schulen 
83. Zeitpunkt der Prüfungen. Die Reifeprüfungen können nur am Schlusse des Schuljahres 
abgelegt werden. 
8 4. Meldung zur Prüfung. Die Meldung zur Prüfung hat eine Woche vor Beginn der 
Osterferien zu erfolgen und zwar muß dieselbe schriftlich eingereicht werden. Auf dem Anmeldeschein sind diejenigen 
Werke zu verzeichnen, die der Prüfling zum Vortrag bringen will. Dem Anmeldeschein sind außerdem die 
Jahreszeugnisse beizulegen. 
Uber die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Direktor im Einverständnis mit den betreffenden Fachlehrern. 
Die genehmigten Meldungen werden dem Stadtmagistrat vorgelegt. 
8 5. Erfordernisse der Prüfungszulassung. Die Zulassung zur, Reifeprüfung kann im 
allgemeinen nicht vor dem sechsten Studienjahr erfolgen. Wenn sich jedoch technisches Können, musikalisches 
Auffassungs- und Interpretationsvermögen vor Ablauf der oben angeführten Studienzeit hervorragend entwickelt 
eigen und die Prüfungsanforderungen (8 7) erfüllt sind, kann die Reifeprüfung auch früher abgelegt werden. 
86. Einrichtung der Prüfungen. Die Prüfung zerfällt in zwei Teile: einen praktischen und 
einen theoretischen. 
Der praktische Teil umfaßt die Vorträge im Instrumentalfach. Diese Vorträge setzen sich aus den 
aingemeldeten Werken zusammen, von denen aus jeder Kategorie je eines ausgewählt wird, außerdem hat der 
Prüfling ein mittelschweres Vortragsstück vorzutragen, das ihm 6 Wochen vor der Prüfung aufgegeben wird 
und das er ohne Hilfe des Lehrers selbständig einzustudieren hat. 
Zum Blattlesen werden mittelschwere Vortragsstücke vorgelegt. Außer den Etüden und Werken von 
Bach sowie dem selbständig einstudierten Stück sind alle Werke auswendig vorzutragen. 
Der theoretische Teil umfaßt die Anfertigung der theoretischen Klausurarbeiten und die Abfassung der 
Musikgeschichtsarbeit. Erstere werden zirka 83 Wochen vor der eigentlichen praktischen Prüfung angefertigt, die 
etztere zirka 6 Wochen vor der praktischen Prüfung. Die mündliche Prüfung in der Theorie, Musikgeschichte 
ind im Musikdiktat wird im Anschluß an die praktische Prüfung vorgenommen. 
87. A. Praktische Prüfung. 
Prüfungsstoff für die Instrumentalfächer und Sologesang: q) für Klävier: zur Auswahl 8 Etüden von 
Thopin, Henselt oder Liszt oder einem zeitgenössischen bedeutenden Etüdenkomponisten. Eine Sonate aus der mittleren 
oder letzten Periode Beethovens. Zwei Präludien und Fugen aus dem Wohltemperierten Klavier von Bach. 
Fin Klavierkonzert von Mozart, Beethoven, Chopin, Hummel, Liszt oder einem anderen bedeutenden Komponisten. 
Das selbständig einstudierte Stück. Das Vomblattspiel eines mittelschweren Stücks. Transponieren einer 
einfachen Liedbegleitung. 
b) für Violine: zur Auswahl 3 Etüden von Gavinié, Sauret, op. 20, oder Paganini oder einem 
zeitgenössischen bedeutenden Komponisten. Ein Werk aus der Hohen Schule des Violinspiels von David. Ein 
Violinkonzert von Spohr, Mozart, Mendelssohn, Beethoven, Brahms oder einem zeitgenössischen bedeutenden 
Komponisten. Das selbständig einstudierte Stück. Das Vomblattspiel einer mittelschweren Drchesterstimme. 
Transponieren einer mittelschweren Orchesterstimme. 
c) für Cello: zur Auswahl 8 Etüden von Grützmacher (Technologie des Violoncellospiels, Heft II), 
Lee oder schweren Etüden von Battanchon (op. 4), Eine Sonate für Cello allein von Bach. Ein Werk aus der 
Hohen Schule des Violincellospiels (berausgegeben von Fr. Grützmacher). Ein Konzert von Saint-Saëns, Lindner oder 
Goltermann. Vom Blatt eine mittelschwere Orchesterstimme. Zu transponieren eine mittelschwere Orchesterstimme. 
d) für Orgel: zur Auswaäahl die drei großen Tokkaten von Bach (C-dur, Dorische Toccata, Fedur). 
Entweder die Passacaglia in c-moll oder Präludium und Fuge in 9-moll von Bach. Ein schwierigeres Werk 
der neuen Orgelliteratur (Reger, Widor, Liszt, Guillmant usw.). Improvisation eines Vor-oder Nachspiels über 
einen gegebenen Choral. Ein gegebener Choral ist zu transponieren. Ein einfacher vierstimmiger Satz ist nach 
gegebenem bezifferten Baß auszuführen. 
e) für Gesang: zur Auswahl drei Solfeggien von Concone, Gurlitt, Winter, Vaccai oder anderen. 
Für Konzertsänger: eine Arie aus einem kirchlichen und weltlichen Oratorium. Für Opernsänger: eine Arie aus 
einer Oper von Mozart sowie eine Arie aus einer modernen Oper. Drei Lieder von Schubert, Schumann oder 
Franz. Drei Lieder von Brahms, Strauß oder Reger. G(Die Liederbegleitungen hat der Prüfling selbst aus— 
zuführen.) Vom Blatt eine mittelschwere Stimme aus einem Chor oder Ensemble. Zu transvonieren eine leichte 
Klavierbegleitung. 
Für die Prüfungen in den übrigen Instrumenten gelten folgende Bestimmungen: 
a) für Viola: 3 Etüden von Campagnoli, op. 22, Hoffmeister oder Prume. Eine Sonate in der 
Davidschen Bearbeitung von J. S. Bach. Eine Sonate oder ein Vortragsstück von Kiel, Meyer-Olbersleben 
»der einem anderen Komponisten. Orchesterstudien. Vom Blatt eine mittelschwere Orchesterstimme. 
b) für Kontrabaß: 8 Etüden von Simandl-Kreutzer oder Hrabé, op. 86, Heft II. Eine Suite aus 
den 6 Violoncello-Suiten von J. S. Bach, für Kontrabaß übertragen von O. Stix, op. 50. Ein Vortraasstück 
von A. Gouffé oder Kublo. Drechesterstudien. Vom Blatt eine mittelschwere Orchesterstimme.,
	        
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