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Schulen
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Außerdem hatten in Alleinverwendung: die Mädchenfortbildungsschule 3 (5) Lehrsäle,
die Berufsfortbildungsschule für Knaben 6 (2) Lehrsäle und 2 (2) Inspektionszimmer und
die Handelsschule für Knaben 4 (63) Lehrsäle.
Mehrere Lehrzimmer waren an Jugendhorte zur alleinigen oder Mitbenutzung,
mehrere an die Pfarrämter zur Abhaltung der Christenlehre, des Konfirmandenunterrichts
usw., 1 (1) an die Gärtnerfachschule und 6 (9) an den Verein Frauenwohl zur Abhaltung
bvon Unterrichtskursen, endlich mehrere Zimmer an Vereine, Gesellschaften usw. zu verschiedenen
Zwecken überlassen.
Seit September 1914 sind verschiedenen Vereinen, die ihre Turnhallen zu Lazaretten
hergeben mußten, städtische Turnhallen gegen Erstattung der Kosten für Beheizung, Reinigaung
und Beleuchtung zur Verfügung gestellt worden.
UÜber Benutzung der Schulhäuser zur Abhaltung öffentlicher Wahlen, zu den Impfungen
und zu sonstigen gemeindlichen Zwecken wie auch für Vereinszwecke siehe Verwaltunagsbericht
1909 S. 417 und 1910 S. 336.
Der Mietanschlag für die Volksschulgebäude betrug im Berichtsjahre für städtische
Gebäude 1065 180 (1013 532) Ab, für Stiftungsgebäude 3300 (3625) MA. für Privataebäude
- (2242) A, im ganzen also 1068 480 (1019 399) 4
Außer diesen Schulgebäuden stehen noch zu Gebote für die
Berufsfortbildungsschule für Knaben 3 (3) Gebäude mit einem Mietanschlag von 12700 (12 700) Mä“
höheren Mädchenschulen.. 3(63) „ „36 940 (36 940),
Vorschulen zur höher. Mädchenschule 2(2) —RV „2220(4800),
Bauschulhe. 42062) „13235 (13 2385),
Musikschule. 22002) , „7610(7160),
Handelsschule für Mädchen . .1001) .. 30100630 100),
Es sind demnach vorhanden, einschließlich der Baracken und einzelstehenden Turnhallen,
116 (116) städtische Schulgebäude mit einem Gesamtmietanschlage zu 1171 285 (1118917) Ab.
Schulhausmeister. Über die Dienstanweisung für die Hausmeister an den städtischen
Schulen in Nürnberg siehe Verwaltungsbericht 1911 S. 386 ff. und 1913/,14 S. 486.
Letztgenannte Stelle berichtet auch Näheres über die Regelung der Dienstaufwands—
entschädigung für jene Schulhausmeister, deren Schulhäuser als Reservelazarette oder Massen-
quartiere benutzt werden.
Mit Beschlüssen vom 13. April und 18. Mai 1915 genehmigten die beiden städtischen
Kollegien, daß die Hausmeister solcher Schulgebäude, in denen einzelne Klassenzimmer mit mehr
als 1 Vollklasse belegt sind, für jedes doppelt belegte Zimmer eine jährliche Sondervergütung
von 5 auf die Zeit der doppelten Belegung vom 1. April 1915 an erhalten.
Die Vorführungen säumiger Schulkinder werden für die Dauer des Krieges von den
Schulhausmeistern ausgeführt. Siehe Verwaltungsbericht 1913,14 S. 487.
Die Zahl der Schulhausmeister im Hauptamt betrug am Schlusse des Berichts—
jahres 37 (37), derjenigen im Nebenamt, einschließlich der Hausmeisterinnen, 33 (33), im
qganzen also 70 (70).
UÜberweisung von Schulkindern. Die Bestimmungen der Kgl. Lokalschulkommission
über das Überweisungsverfahren vom 19. Oktober 18903 wurden im Jabre 1909 erneuert
(Siehe Verwaltungsbericht 1909 S. 429 ff.).
Folgende Übersicht gibt über die im Berichtsiahre erfolaten Schulüberweisungen
näheren Aufschluß.