Schulen
im ganzen 74 Klassen mit 3254 Schülern und Schülerinnen. Näheres siehe im tabellarischen
Anhang zum Abschnitt „Schulen.“
Am 11. Juni 1915 beschloß der Stadtmagistrat auf Antrag der Kgl. Lokalschulkom—
mission, die Schüler der VIII. Knabenklassen nach bestandener Schlußprüfung für den Rest
des Schuljahres 1914,15 vom Besuche der Volkshauptschule zu befreien, da die Aufrechter—
haltung eines geordneten Schulbetriebes infolge der vielen Einberufungen von Lehrkräften
immer schwieriger wurde. Diese Maßnahme ist von der Kgl. Regierung von Mittelfranken
mit Entschließung vom 14. Juni 1915 genehmigt worden.
Kochunterricht (Schulküchen). UÜber die Einführung des Kochunterrichts für die
Schülerinnen der VIII. Klassen siehe Verwaltungsbericht 1896 S. 627 ff. und 1897 S. 548 ff.
Im Schuljahre 1915/16 waren für die 17 Mädchenklassen des 8. Schuljahres mit
zusammen 801 Schülerinnen die 4 Schulküchen in den Schulhäusern Holzgartenstraße 14,
Bielingplatz 2, Schnieglinger Straße 38 und Sperberstraße 85 iu Betrieb. Für jede Klasse
war wöchentlich 1 Kochtag vorgesehen, so daß die beiden Abteilungen einer Klasse in 2 Wochen
e 4 Stunden Kochunterricht erhielten.
In der Mädchenfortbildungsschule wurde im Berichtsjahre kein Kochunterricht erteilt.
An den städtischen höheren Mädchenschulen wurde der Kochunterricht in den Schul—
üchen der Schulhäuser Bielingplatz 2 und Holzgartenstraße 14 in gleicher Weise erteilt wie
in den VIII. Mädchenklassen; es wechselten beide Abteilungen einer Klasse innerhalb 2 Wochen ab.
Schulküchen waren im ganzen 9 vorhanden: Bielingplatz 2, Bismarckstraße 20, Heim—
»urgstraße 89, Holzgartenstraße 14, Knauerstraße 20, Landgrabenstraße 54, Laufer Torgraben 8,
Schnieglinger Straße 38 und Sperberstraße 885. Durch die Benutzung der Schulhäuser
Bismarckstraße 20, Knauerstraße 20 und Landgrabenstraße 54 als Reservelazarette waren
die dortigen Schulküchen dem Schulbetrieb entzogen. Die Schulküche im Schulhaus am
Laufer Torgraben 8 war als Kriegsvolksküche eingerichtet, während jene im Schulhaus Heim—
burgstraße 89 für den Schulbetrieb noch nicht übergeben war.
Handfertigkeitsunterricht (Schülerwerkstätten). UÜber die vorbereitenden Maß—
nahmen zur Einführung des Handfertigkeitsunterrichts in den VIII. Knabenklassen und über
seine Einführung in den Hilfsklassen für schwachsinnige Kinder siehe Verwaltunasbericht 1904
S. 558 ff, 1905 S. 577 und 582 und 1906 S. 678 und 684.
Im Schuljahr 1915/ 16 bestandem8 Schülerwerkstätten und zwar je 1 in den Schul—
häusern Scharrerstraße 33, Reuterbrunnenstraße 12, Herschelplatz J, Heimburgstraße 89 und
je 2 in den Schulhäusern Sperberstraße 85 und Bielingplatz 2. Die 2 Schülerwerkstätten
des Schulhauses am Bielingplatz 2 dienten als Lehrwerkstätten für Kriegsinvaliden; jene
im Schulhause Herschelplatz 1I war wegen der Belegung des Schulhauses mit Truppen nicht
berfügbar. Die Schülerwerkstätten in den Schulhäusern Heimburgstraße und Sperberstraße
wurden nicht benutzt. Im Schuljahre 1915,16 wurde Handfertiakeitsunterricht nur soweit
erteilt, als hierzu befähigte Lehrer vorhanden waren.
Der Handfertigkeitsschule von Marie Kühl wurde, wie in den Vorjahren, auch
für das Schuljahr 1914,15 ein Betrag von 400 “ für Erteilung von Unterricht an 14
bedürftige und würdige Schüler der Volkshauptschule bewilligt.
Versuchsklassen. Über deren Einrichtung siehe Verwaltungsbericht 1912 G. 414.
Hilfsklassen für schwachsinnige Kinder. Die Errichtung von Hilfsklassen für
schwachsinnige Kinder ist unter Mitteilung der hierfür geltenden Bestimmungen im Ver—
waltungsbericht 1894 S. 161 ff. behandelt. Voraussetzung für die Aufnahme ist in der
Regel, daß das betreffende Kind die allgemeine Volksschule bereits 2. Jahre ohne Erfolg
besucht hat. Wirkliche Idioten sind ausgeschlossen. Mit dem aus dem Schuljahr 1914/15
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