Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1915 (1915 (1918))

Schulen 
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Repetenten. Angesichts der trotz der fortwährenden Bemühungen der Nürnberger 
Schulbehörden immer noch hohen Repetentenzahl erachtete es die Kgl. Lokalschulkommission 
für durchaus notwendig, auf eine weitere Abminderung der Zahl der Repetenten hinzuwirken. 
Mit Genehmigung der Kgl. Regierung von Mittelfranken wurden folgende Leitsätze für die 
Kal. Bezirksschulinspektoren aufgestellt. 
1. Das Vorrücken in höhere Klassen soll aus erziehlichen Gründen nicht zu sehr erschwert werden; vor 
allem soll vom Repetieren in den mittleren und oberen Klassen weniger Gebrauch gemacht werden als in den 
unteren Klassen. 
2. Kein Schüler soll in einer Klasse länger als 2 Jabre verbleiben: auch soll kein Schüler 2 unmittelbar 
aufeinander folgende Klassen wiederholen. 
3. Die Erlaubnis zum Vorrücken soll einem Schüler der J. Klasse verweigert werden, wenn derselbe in 
einem der Hauptfächer ELesen, Schreiben, Rechnen) mit Note 1V beurteilt wird; von der II. Klasse ab hat ein 
Schüler zu repetieren, wenn er in 2 Hauptfächern Note IV verdient. 
4. Stellt sich im Laufe des Winterhalbjahres heraus, daß ein Kind die Klasse voraussichtlich wieder— 
holen muß, so ist in das Zeugnis, welches am Schlusse des J. Halbiobres an die Eltern hinausgegeben wird, eine 
diesbezügliche Bemerkung aufzunehmen. 
Übertritte aus anderen Schulen, Nachhilfeunterricht. Hinsichtlich des UÜUbertritts 
aus Land- und Mittelschulen in die Volkshauptschule wurden folgende Richtpunkte aufgestellt. 
1. Tritt ein Kind von einer Landschule — mit Schulanfang 1. Mai — in den Monaten Mai bis Juli 
in die hiesige Schule ein, so hat es bis zum Schluß des Schuliabres die vorhergehende Klasse zu besuchen und rückt 
erst im September in die höhere vor. 
2. Kinder, welche im Mai in die erste Klasse einer Landschule aufgerückt sind und darnach in Nürnberg 
zuziehen, können erst im September in die Schule aufgenommen werden. 
3. Tritt ein Kind vor dem 1. Mai aus einer Landschule ein, so wird es zunächst 4 Wochen probeweise 
der Klasse zugewiesen, die es bereits besuchte; zeigt es sich nach dieser Frist nicht befähiat, dem Unterricht zu 
folgen, so findet Rückversetzung in die niedrigere Klasse statt. 
4. Auch Schüler, die von Mittelschulen in die Volkshauptschule zurücktreten, sollen nicht nach der Zahl 
der Schuljahre, sondern nach dem Stande der Kenntnisse in die Volkshauptschulklasse einagereiht werden und haben 
sich deshalb aleichfalls einer Probezeit zu unterziehen. 
Gleichfalls mit Genehmigung der Kgl. Regierung von Mittelfranken wurde vom 
1. Dezember 1915 ab für schwachbefähigte oder aus sonstigen Gründen zurückgebliebene 
Kinder des J. Jahrgangs Nachhilfeunterricht eingeführt. Dieser wird in wöchentlich 
2 Stunden erteilt und umfaßt Gruppen von etwa 12 Schülern. 
Klassen für das achte Schuljahr. UÜber die Einführung des achten Schuljahres mit 
freiwilligem Besuch ist Verwaltungsbericht 18906 S. 615 ff. nachzusehen, woselbst auch die 
Satzungen und der Lehrplan abgedruckt sind. Nähere Bestimmungen hierüber enthält auch 
PVerwaltungsbericht 1903 S. 566 ff. 
Mit Beginn des Schuljahres 1912,13 wurde das achte Schuljahr für Knaben als 
Pflichtschuljahr eingeführt. Die dreijährige Fortbildungsschulpflicht wurde für die unter die 
Gewerbeordnung fallenden Lehrlinge aufrecht erhalten. Die verlängerte Schulpflicht gilt 
auch für die von auswärts zuziehenden Knaben. Dagegen sind Schülerinnen, welche die 
achte Klosse freiwillig besuchten, nach der Kgl. Allerhöchsten Verordnung vom 20. Juni 1907 
bis auf weiteres nur zu einjährigem Besuche der Fortbildungsschule verpflichtet. 
Die Anmeldungen zu den VIII. Mädchenklassen machten im Schuljahre 1915/ 16 die 
Exrichtung von 2 neuen Klassen notwendia, so daß 17 VIll. Mädchenklassen mit 801 
Schülerinnen bestanden. 
Für die Knaben, die, wie oben bemerkt, zum Besuch der VIlI. Klassen verpflichtet 
sind, mußten mit Beginn des Schuljahres 1915/ 16 3 weitere Klassen errichtet werden. Es 
waren 57 Klassen mit 2453 Schülern vorhanden. Demnach bestanden im Schuljabre 1915/ 16
	        
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