Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1915 (1915 (1918))

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Gesundheitswesen 
Herkunft der Leichen 
Militärn! Israelit. Mögeldorf! St. Jobst!! Höfen Großreuth 
11 12 
Leichen aus dem Stadtbezirk 
Von auswäürts zugeführte 
Leichen........ 
Von eingepfarrten Land— 
gemeinden. 
46 
16115115 
7 
38 — 
zusammen 46 32 86 731 109 117162 86148 511111121 
Es sind also beerdigt worden: Leichen aus dem Stadtbezirk 4512 (4925), von 
iuswärts zugeführte Leichen 122 (150), von eingepfarrten Landgemeinden 38 (38); insgesamt 
1672 (5 113) Leichen. 136 (185) Leichen wurden nach auswärts übergeführt. 
Auf dem Westfriedhofe wurden die Aschenreste von 158 Personen beigesetzt und zwar 
in der Urnenhalle 38, im Urnenhain 98 und auf dem allgemeinen Friedhof 22. Ferner 
wurden auf dem St. Johannisfriedhof 486, auf dem St. Rochusfriedhof 7, auf dem Wöhrder 
Friedhof 83, auf dem Friedhof St. Peter 3, auf dem Friedhof St. Leonhard 7, auf dem 
Mögeldorfer Friedhof J1, auf dem israelitischen Friedhof 1I, auf dem Südfriedhofe 2 — zu— 
ammen 75 Aschenreste beigesetzt. 
Leichendienst. Die gesetzlichen Bestimmungen, durch welche das Leichendienstwesen 
gjeregelt ist, wurden im Verwaltungsbericht 1913/14 S. 426 niedergelegt. 
Die von der Stadtgemeinde Nürnberg seit 1. Juli 1907 errichtete Bestattungs— 
unstalt, deren Benutzung jedermann kostenlos freigestellt wird und über deren Zweck und 
Aufgabe in den Verwaltungsberichten (1907 G. 293, 1910 S. 327) eingebend berichtet worden 
ist, hat sich in jeder Weise bewährt. 
Infolge der durch den Krieg geschaffenen wirtschaftlichen Verhältnisse war es der 
Lohnkutscher-Innung nicht mehr möglich, die Leichenwagen und sonstigen zur Trauerfeier ver— 
wendeten Fuhrwerke zu den früher festgesetzten Sätzen zu fahren. Deshalb wurde durch 
Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 28. September sowie 5. und 19. Oktober folgende 
Anderung der Gebührenordnung für Beerdigungen herbeigeführt. 
Die Gebühren betragen 
bei Erwachsenen, ohne Unterschied der für den Wagen des Geistlichen 
Beerdigungsklasse: und für jeden Wagen, den die 
für Abholen der Leiche in den Stunden Hinterbliebenen benutzen, je. . 
von 6Uhr früh bis UUhrabends 3,75 Mä bei Begräbnissen auf den Fried— 
desgleichen von 9 Uhr abends höfen zu St. Jobst, Mögeldorf, 
bis 6 Uhr früh.... 11,40 Höfen, Großreuth bei Schweinau 
bei Leichen der Klasse IIb W und Poppenreuth sowie auf dem 
bei Kindern: in Klasse] , —, Südfriedhoff ßß. 10, — , 
.. II. 3,75, für einen Blumenwagen. 5— , 
IIla 3,10, 
IIID 1,25, 
Auch die Totengräbergebühren für das Wegheben der liegenden Grabsteine auf den 
alten Friedhöfen wurden erhöht, nämlich im Sommer (I. April bis 31. Oktober) auf 3 
und im Winter (1. November bis 31. März) auf 4 4. 
Um auch den mittellosen Anhängern der Feuerbestattung Gelegenheit zur Einäscherung 
zu geben, wurde bei 81 Abs. 2 Ziff. 3 der Gebühren-Ordnung folgender Zusat eingefügt: 
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