Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1915 (1915 (1918))

Feuerschutz und Feuerversicherung 
VIII. Feuerschutz und Feuerversicherung. 
1. Feuerpolizei. 
Allgemeines. Über die gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und ortspolizei— 
tichen Vorschriften betreffs Feuerpolizei und über die einschläglichen Diensteinrichtungen und 
Gebührenordnungen belehren die Ausführungen im Verwaltungsbericht 1897 S. 292 ff. ferner 
die Nachträge in den Verwaltungsberichten 1898/,99 S. 288 f., 1902 GS. 245, 1903 S. 215, 
1905 S. 236, 1911 S. 193, 1912 S. 226 und 1913,14 S. 259 ff. 
Saalaufsicht. Die Saalaufsicht ist im Berichtsiahr nach Maßgabe der im Jahre 
904 getroffenen Einteilung (siehe Verwaltungsbericht 1904 S. 299) von 13 Beamten aus— 
zeübt worden. Gegen die Vorjahre nahm die Zahl der Kontrollen wesentlich ab; denn mit 
Kriegsbeginn hörten nicht nur die gewohnten Vergnügungen auf, sondern es wurden auch 
mehrere Säle zu Reservelazaretten eingerichtet oder mit Militär belegt. 
Kontrolliert wurde das Apollotheater, das Intime Theater, Speyers Wintergarten 
und 42 (56) größere Säle, Varietés, Singspielhallen und Kinomatographentheater. Die 
Gesamtzahl der vorgenommenen Kontrollen betrug 3325 (3 932). Davon betrafen das Apollo— 
theater 420 (245), das Intime Theater 312 (335), Speyers Wintergarten 303 (218) und die 
ibrigen Säle, Varietés, Singspielhallen und Kinematographentheater 2290 (3184). In 8 (0) 
Fällen ist gegen die Theater- oder Saalbesitzer Strafanzeige erstattet und in 53 (56) Fällen eine 
Verwarnung erteilt worden, weil den Anordnungen nicht voder nur teilweise nachgekommen 
war; im übrigen haben die Kontrollen keinen Anlaß zu nennenswerten Beanstandungen 
gegeben. 
Feuerbeschau. Die regelmäßige Nachschau in den Gebäuden, wo feuergefährliche 
Stoffe lagerten, sowie die Feuerbeschau in den übrigen Baulichkeiten wurde im Berichtsjahr 
von zwei damit beauftragten technischen Beamten ausgeführt. Der bisher tätige dritte Beamte 
mnußte zum Heer einrücken. Die Nachschau über Lagerung von Sprengstoffen und Feuer— 
werkskörpern wurde bei 4 (9) Büchsenmachern und 5 (35) Kaufleuten vorgenommen. Weitere 
Kontrollen erwiesen sich als überflüssig, da durch eine Bekanntmachung des stellvertretenden 
Generalkommandos des III. Armeekorps vom 24. Dezember 1915 der Verkauf von Spreng— 
stoffen und Feuerwerkskörpern verboten worden ist. 
Kaminkehrwesen. Die am 1. Juli 1914 in Kraft getretene Neueinteilung der 
Kaminkehrbezirke hat für das Stadtgebiet 32 Kehrbezirke geschaffen. Die innere Stadt um— 
faßt 6. der Burgfrieden mit den Vororten 26 Bezirke. 
2. Feuerlöschwesen. 
Allgemeines. Der Feuerlöschdienst wurde, wie bisher, durch die Berufsfeuerwehr 
in Gemeinschaft mit der freiwilligen Fenerwehr ausgeühbt
	        
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