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Beigegeben sind halbijährliche Zinsscheine für die Zeit vom 1. Juli 1912 bis zum
1. Januar 1922 und weitere Zinsscheinanweisungen für 1. Juli 1922 ff.
Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber, sind seitens der Gläubiger un—
kündbar. Seitens der Stadtgemeinde ist Kündigung bis zum Jahre 1947 ausgeschlossen;
Auslosung ist nicht zulässig. Nach dem Tilgungsplan werden vom Jahre 1913 an jährlich
1t/2000 des Anleihebetrages von 10000000 M zurückgestellt. Diese Tilgungsbeträge samt
den hierauf auflaufenden Zinsen und Zinseszinsen fließen einem besonderen Tilgungsfonds zu,
der im Jahre 1947 die Höhe der umlaufenden Schuldverschreibungen erreicht haben muß.
Spätestens am 31. Dezember 1947 ist dieser Fonds nach vorhergehender dreimonatiger
Kündigung zur Heimzahlung der gesamten in Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen zu
verwenden. Die planmäßigen jährlichen Tilgungsbeträge sind in die Jahresvoranschläge für
den Gemeindehaushalt einzustellen.
Zu der Anlehensprogrammsumme vonn.
kommen an Einnahmezuflüssen:
nach der Anlehens- Hauptrechuung... 2135064 4
nach den Anlehens-Nebenrechnungen. .2610997, 2796061,
Die Einnahmerückstände betragen
nach der Anlehens-Hauptrechuunng.. 210000 6
nach den Anlehens-Nebenrechnungen Nr. II und VI. 75 1166, 85116,
Summe 42881177
. 26709667,
16171510 4
Finanzwesen
2
Verausgabt wurden bis Ende 1912 . ..
Unverbrauchter Betrag Ende 1912
Diese finden ihre Deckung
durch zu begebende Schuldverschreibungen mit
die Einnahmerückstände. ..
„Mehreinnahme Ende 19121.
16 000 000 &
85 116,
86394 ,
. 16171510 4
Auf die Gesamtverfügungssumme zZu.. 42686113,
wurden an Krediten bis Ende 1912 eingewiesen. 36249 033 ,
Zur freien Verfügung stehen daher noch .. ... 6437 080
ÜUber den Stand des Generalkredites und die Verwendung der Mittel dieses An—
lehens gibt die Nachweisung S. 487 eingehenden Aufschluß.
Der angesammelte Tilgungsfond betrug Ende 1912 .. . 218 090 M
Schulhausbau-Anlehen. Näheres über den Abschluß des Anlehens für 1911 ist
im Verwaltungsbericht 1911 S. 44 enthalten.
Durch Beschlüsse der beiden städtischen Kollegien vom 16. und 282. Februar und
1. und 5. März 1912, welchen die staatsaufsichtliche Genehmigung mit Regierungsent—
schließung vom 26. März 1912 erteilt worden ist, wurde zur Ausführung von Schulhaus—
bauten im Jahre 1912 die Aufnahme eines zweiten Teilbetrages von 1I000000 M von dem
für die Jahre 1910/ 15 vorgesehenen Anlehen von 7000000 Mugenehmigt.
Die Tilgung des 2. Teilbetrages von 1000000 “6 beginnt mit dem Jahre 1913 und
endet am 2. August 1922.
Die Aufnahme des 2. Teilbetrages erfolgte im Wege von Darlehen gegen Schuld—
arkunden vom Bankhaus Lazard Speyer-Ellissen in Frankfurt a. M. mit 40/ iger Ver—
zinsung vom 2. August 1912 an.
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