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Die Verletzungen waren:
in Fällen
Schnitt-, Stich- und Hiebwunden 10 (31)
Verstauchungen und Sehnenver—
dehnungen. 282 (41)
Rißwunden. 364)
Innere Verlezungen.... 81 (46)
Prellungen, Quetschungen ꝛc. an
den Armen. 62 668)
Bein- Arm-, Rippen- und Becken—
—
Augenverletzungen durch Kalk,
Mörtel, Splitter ꝛc. .. 21 625)
Hautabschürfungen . —9 c06(15)
Bauwesen
in Fällen
Bein-, Knie-, Fuß- und Zehen—
verletzungen. 166 (03)
Hand- und Fingerverletzungen. 119 (114
Kopf- und Gesichtsverletzungen. 75 (51)
Brandwunden. . 1. 16659
Vergiftungserscheinunge. .1 62
Leistenbrüchhee. 46 63)
Schädelbrüche und Gehirn—
erschütteuung.. ..5 62
Hitzschlag..... 16(69
Art der Verletzung unbekannt 8 —
Summe 615 (618)
Auf diese 615 (518) Verletzungen treffen 12 (4) Todesfälle, wovon 2 veranlaßt
waren durch innere Verletzungen, 2 durch Bein-, Arm-, Rippen⸗- und Beckenbrüche, Bruch
der Wirbelsäule, 1 durch Kopf- und Gesichtsverletzungen, 2 durch Schädelbrüche und Gehirn—
erschütterung; von 5 war die Verletzung, die zum Tode führte, unbekannt.
Nach den Mitteilungen des städtischen Unfallamtes haben sich vom J. Januar bis
31. Dezember des Berichtsjahres 12 Todesfälle bei genehmigungspflichtigen und nicht
genehmigungspflichtigen Bauführungen ergeben.
Leider kam im Berichtsjahre ein größerer Bauunfall vor. Am 2. August stürzte bei
Vornahme einer Belastungsprobe, die die ausführende Eisenbetonfirma aus eigenem Antrieb
und ohne Kenntnis der Baupolizei anstellte, das Lehrgerüst für die Eisenbeton Konstruktion
der großen Maschinenhalle des Großkraftwerkes Franken ein. Hierbei wurden 83 Personen
mit in die Tiefe gerissen, wovon9tödlich, die anderen mehr oder weniger schwer verletzt wurden.
Die Ursache des Einsturzes konnte bis jett noch nicht mit Sicherheit festgestellt
werden; das gerichtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Wegen Übertretungen baupolizeilicher Vorschriften oder der geltenden Arbeiterschutz-
bestimmungen wurden gegen Bauunternehmer, Bauleiter, Paliere 21 Strafanzeigen erstattet,
welche zur Bestrafung der Schuldigen führten.
Sonstige Kontrolle. Die Besichtigung der Bäckereien wurde fortgesetzt.
Zur Anbringung der Dachschutzgitter an bestehenden Häusern wurde in einigen
Fällen nochmals eine weitere Fristverlängerung bis 1. Mai 1913 gewährt.
Für die Anlage von Aufzügen wurden im Berichtsjahre folgende Gesuche einge—
reicht und auch genehmigt: 29 für Personenaufzüge, 48 für große Lastenaufzüge mit über
100 ka Tragkraft, 38 für kleine Lastenaufzüge mit unter 100 k9 Tragkraft, 7 für Seilaufzüge.
Bis zum Schlusse des Berichtsjahres waren vorhanden an Personenaufzügen 226
(197), an großen Lastenaufzügen mit über 100 kg Tragkraft 761 (713), an kleinen Lasten—
aufzügen mit unter 100 kg Tragkraft 284 (246) und n Seilaufzügen ohne Fahrkorb 96 (80);
in Summe 1367 (1245). Die Seilaufzüge unterliegen nur einer Prüfung bei ihrer Anlage,
nicht aber einer fortwährenden zeitweisen Untersuchung. Im übrigen wird auf den Ver—
waltungsbericht 1910 S. 164 verwiesen.
Gleichwie im Vorjahre hat die Stadtgemeinde für die Freilegung alter, schöner
Fachwerksfassaden durch Beseitigung des darüberliegenden Verputzes und für deren sach—