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Hoheitsrechte selbst an den weit entfernten, außer allem Zusammen—
hang mit dem übrigen Nürnberger Gebiet stehenden Plätzen angelegen
sein ließ, sehen wir aus der harten Bestrafung der Aufrührer in dem
Städtchen Heidingsfeld.“) Freilich muß bemerkt werden, daß es sich
dabei nicht immer und sogar nur selten um direkten Landbesitz der
Stadt selbst handelte, sondern daß es vielmehr meist die Besitzungen
Nürnbergischer Bürger oder auch wohl anderer Eigenherren waren, die
sich zu der Stadt in ein Dienstverhältnis begeben hatten, dieser Be—
sitzungen sich anzunehmen, als wenn es ihre eigenen gewesen wären
sie zu schützen, wurde als eine Pflicht der Stadt angesehen. Auch war
es mehr ein Akt der Notwehr, wenn der Rat Schlösser und Landsitze
seiner Mitbürger oder der in der näheren Umgebung der Reichsstadt
angesessenen Landadeligen, entweder für die Stadt selbst zu erwerben
suchte oder, wo das nicht anging, sich wenigstens für kriegerische
Zeiten als der Stadt offene Häuser und sonst bei einem etwaigen
Verkauf versichern ließ. Er bedurfte solcher festen Stützpunkte zum
Schutz und zur Verteidigung der Stadt gegen ihre zahlreichen Feinde,
den nie in Ruhe sitzenden räuberischen Landadel und die stets auf eine
günstige Gelegenheit, der Stadt am Zeuge zu flicken, lauernden Fürsten.
Freiwillige Eroberungssucht war dies wohl nicht, wenn sie auch den
umwohnenden Herren fast so erscheinen mochte. Wir wissen, wie
Markgraf Albrecht Achilles sich heftig darüber beklagte, daß ihn die
von Nürnberg von seinem väterlichen Erbe verdrängen wollten und es
war wohl mehr als eine nur zum Zweck der Verdächtigung des
Gegners ersonnene Behauptung, wenn einer jener kleinen Heckenreiter,
Christoph von Giech, in einer Rechtfertigungsschrift an Kaiser und
Fürsten auf das „hoffärtige, verwegene Vornehmen“ der Stadt hin—
wies, wie sich die Nürnberger „täglich bedenken und ratschlagen, daß
sie sich mit ihrem Gut und Handel also ausbreiten und aufrichten,
damit sie, wie die Venediger gethan haben, ihre umsitzenden Nach—
barn, die Fürsten und die vom Adel, einziehen nnd unterdrücken und
alsdann ihre Pracht behalten möchten.“**) J
Freilich waren solche Behauptungen übertrieben. Wie es aber
häufig vorkommt, daß, was man anfangs durch die Not gezwungen
gethan hat, später aus Lust zur Sache fortgefetzt wird, so geschah
es auch bei der Ausbreitung der Nürnbergischen Herrschaft.
(Forts. folgt.
) Wir können hier nicht näher darauf eingehen. Vgl. Städtechroniken,
X. Bd. S. Lo ff.
**) Vgl. Hagen, R. Bilder und Züge aus Nürnbergs Geschichte im Uebergang
vom Mittelalter zur Neuzeit (1489—1504), Beilage zum Jahresbericht der städt.
Handelsschule f. d. J. 1888/89 S. 22.
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