Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1910 (1910 (1911))

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Bauwesen 
zutreffen. Auf ihm, der sich ungefähr im Zentrum des Baugeländes befindet, wird 
sich in der Hauptsache das geschäftliche Leben abwickeln, weil auch geplant ist, dort die Ge— 
schäftshäuser, wie Wirtschaften, Warenhäuser, Apotheke, Gesellschaftshaus usw., zu erbauen. 
Die übrigen Straßen haben geringere Breiten erhalten; sie wechseln zwischen der Mindestbreite 
von 7 m bis hinauf zu 14 m. In einem größeren Baublock ist ein Wohnhof mit einem Abmaß 
von 15 41 mm vorgesehen. Die Bebauung der Blöcke selbst wird so erfolgen, daß die Bauten 
teilweise bis an die Baulinie zu stehen kommen und teilweise mit wechselnden Vorgartenbreiten 
hinter die Baulinie zurückrücken. Kinderspielplätze, Bäder usw. sind vorgesehen. 
3. Plan zur Festsetzung der Baulinie und Böhenlage zwischen der äußeren Bay— 
reuther Straße und der neuen Kreislandwirtschaftsschule bei Schafhof 
(Plan Ar. 2154). 
Entlang der Westfront des Grundstücks der Kreislandwirtschaftsschule, welches südöstlich 
an Schafhof angrenzt, wurde an der Schafhofstraße eine blaue Bebauungsgrenze festgesetzt 
und auf deren Länge eine 40 mmebreite platzartige Erweiterung ausgeführt. Hiervon entfallen 
auf die Fahrbahn 9m, westlich der Fahrbahn ist ein 8 m breiter Fußweg und östlich derselben, 
getrennt durch einen 3m breiten Grünstreifen, ein 6 m breiter Fußsteig angelegt; die Restfläche 
zwischen diesem und der blauen Baulinie, mit 14 m Breite, wird als Anlagestreifen ausgeführt. 
Hinter der blauen Baulinie ist zum Teil nochmals ein Vorgarten mit einer Breite von 5 bezw. 
11m vorhanden. Um den Südrand der Ortschaft Schafhof wurde eine abgetreppte Baulinie 
nit einem 8 m tiefen Vorgarten geplant und die Fortsetzung der Straße, welche sich am West— 
rand von Schafhof gabelt, bis zu ihrer Einmündung in die äußere Bayreuther Straße mit einer 
Breite von 16 m vorgesehen. In diesem Gelände sind Baubeschränkungen in Bezug auf 
Gebäudehöhe aufgestellt, insofern nur Häuser mit Erdgeschoß, zwei Obergeschossen und Dach— 
geschoß erbaut werden dürfen. 
Bei 19 im Berichtsjahr bearbeiteten größeren Baulinienprojekten konnte das 
Instruktionsverfahren im Jahre 1910 nicht vollständig durchgeführt 
verden. Hiervon sind erwähnenswert: 
1. Plan Ar. 2167 vom 12. März 1010 zur Festsetzung von Baulinien, begrenzt von äußerer 
Bayreuther Straße, Kreislandwirtschaftsschule Schafhof, Umgehungsbahn und VNordostbahnhof. 
Für diesen Geländeabschnitt wurden schon mit Plan Nr. 2 004 vom 22. Juni 1909 Baulinien 
aufgestellt. Sie mußten jedoch, bevor sie Rechtskraft erlangen konnten, zufolge Ein— 
spruchs der Kgl. Eisenbahndirektion, begründet durch Erweiterung des Nordostbahnhofes nach 
Osten und Südosten, nochmals umgearbeitet werden. 
2. Plan Ar. 2 101 vom 10. Juli 1900 zur Anderung von Baulinien im Gelände zwischen 
Adamstraße, Nordostbahnhof, Thumenberger Weg und ÖÄdenberger Straße, Steuergemeinde 
Schoppershof. 
Dieser mußte nach Bekanntgabe an die Kgl. Eisenbahndirektion einer Umarbeitung, 
die nahezu einer Neubearbeitung glich, unterzogen werden. Der Anlaß hierzu war der gleiche 
wie bei dem vorgenannten Plane. Vor allem aber war durch die Verschiebung einer Überführung 
nach Osten ein Verlegen der Hauptverkehrszüge bedingt. Diese Anderung wurde mit 
Deckblatt vom 27. Dezember 1009 durchgeführt. 
Bei dem in Rede stehenden Plan wurde besondere Sorgfalt auf die Ausgestaltung der 
Anlagenplätze gerichtet. Es wurden eine größere Anlage in teilweiser für öffentliche Zwecke 
vorgesehener Umbauung angeordnet, einige kleinere aneinander gereihte Anlagen projektiert 
und endlich auch der Versuch gemacht, das Innere von Baublöcken als öffentliche Anlagen 
festzusetzen. Außerdem wurde durch Zieben rückwärtiger Baulinien die Freihaltung von 
Hausgärten angestrebt.
	        
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