ersten Jahr, aus dem uns die Protokolle des Rugsamtes
erhalten sind) in einem Zustand entgegentritt, der sich
in der erwähnten Richtung hin wesentlich von dem inner-
halb der Mauern herrschenden unterscheidet. Wir müssen
aus dieser Thatsache auf eine vorausgegangene allmähliche
Entwicklung schliessen, die näher zu verfolgen uns leider
durch die Ungunst der Verhältnisse versagt ist.
Inwiefern die Stümpelei vor den Thoren mit der Zeit
auch auf die Organisation des Gewerbes in der Stadt von
Einfluss wird, dies soll die Darstellung der zweiten Periode
zeigen.
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Die Fortentwicklung zum geschworenen Handwerk.
Wir haben schon oben darauf hingewiesen, dass die
Bleistiftmacher mit dem Jahr 1708, bezw. 1731 nur zu
einem „Handwerk zweiter Ordnung“, nicht zum geschworenen
Handwerk geworden sind. Noch bleibt ilnen also ein
weiteres Ziel des Strebens. Aber während es zur
Erreichung des ersten Zieles grosser Mühe und Anstren-
gungen bedurfte, wird ihnen hier der Erfolg beinahe
spielend zu Teil.
Dem vorhandenen Aktenmaterial nach ist nämlich die
Fortbildung zum geschworenen Handwerk eine ganz all-
mähliche gewesen. Schon in den Jahren 1744 1) und 1745, *)
ı) Rats-Prot. tom. 1743. Nr. 11. f. 62.
2) Rats-Prot. tom. 1745. Nr. 5. f. 80.