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gut bedient. Bei dem Brande des ehemals Falkenauer'schen Wohnhauses
in der Bäumenstr. Nr. 5 (früher Spezereihändler Wittmann) 1785 ging der
zrößte Teil der aus dieser Druckerei hervorgegangenen Schriften mit vielen
inderen Papieren in Flammen auf. Die Schule hatte im XVIII. Jahrhundert
Berühmtheit; der fortgesetzte Einfluß der Gemeindeglieder auf die Rabbi—
natswahlen jedoch schadete diesem Institute unverkennbar, und mit Anfang
des XIX. Jahrhunderts war sie zu einer ziemlich untergeordneten Schule
herabgesunken, in welcher Knaben bis zu ihrem 16. Lebensjahre von Unter—
rabbinern, denen es selbst an wissenschaftlicher Bildung mangelte, im Tal—
mud unterrichtet wurden, um bei kleineren Gemeinden als Lehrer, Vor—
sänger oder Schächter Dienste zu nehmen. In Fürth wurden aus der
Kaalskasse nach 1820 jährlich 960 fl. für solche Talmudstudenten ausbe—
zahlt. Den gewöhnlichen Schulunterricht nahmen die Judenkinder in den
ffentlichen christlichen Schulen, die Kinder reicherer Juden wurden von
Privatlehrern oder auch Talmudstudenten unterrichtet.
Der Oberrabbiner.
„Das Oberhaupt der Judengemeinde war der Rabbiner, gleichviel
ob zugleich Oberrabbiner oder Landrabbiner. In Fürth, wo außer
dem Oberrabbiner noch immer 3—5 andere oder sogenannte Unterrabbiner
sich aufhielten, galt derselbe, als am Sitze der hohen Schule, stets als erste
Person, beanspruchte und genoß als solche nicht nur die höchste Achtung,
ondern auch unbedingten Gehorsam; die Gemeinde beruft ihn und ist ihm
nicht nur in kirchlichen Dingen unterthan, sondern er ist auch der
erste Richter in erster Instanz im Streile zwischen Juden und Juden,
Schmähungen und Schlaghändel ausgenommen; in Verbindung mit den
Barnossen übt er die freiwillige Gerichtsbarkeit in Ehe-, Testaments- und
Vormundschaftssachen. Darum nannte man die Obetrabbiner lange Zeit
„die Präsidenten des Gerichtes.“ Früher standen die Gemeinden
Ottensos, Schnaittach und Hüttenbach unter der Jurisdiktion des Rabbi—
nates Fürth, welches dann den Vice-Rabbi auf seine Kosten nach Schnaittach
delegierte, und jährlich zweimal daselbst jene Sachen zum Austrag brachte,
die der Vice-Rabbi nicht zu schlichten vermochte. — Zu Rabbi“ Baruchs
Zeiten wurden obige 8 Orte von der Gemeinde Fürth abgetrennt, und die
Hemeinden wählten sich ihren eigenen Landrabbiner.“ (Sax, die Synagoge.)
Die Einkünfte des immer aus der Wahl des Kaals hervorgegangenen
Oberrabbiners waren, abgesehen von einem festen Gehalt von 100 Thalern,
durch Sporteln sehr ansehnlich, es flossen ihm als obersten Lehrer der
Talmudschule noch reichlich Geschenke zu. Eine weitere Einnahmsquelle
waren die freiwilligen Gaben an Purim, bei Antritt größerer Reisen,
wobei gewöhnlich des Rabbiners Segen erbeten wurde ?c. Ein Tal—
mudschüler zahlte bei seinem Eintritt gewöhnlich 8— 5 Dukaten, einen
ähnlichen Betrag, wenn er den Titel eines Rabbi erhielt oder die Schule
verließ. Ebenso gaben Durchreisende erhebliche Beträge, was sich noch
höher gestaltete, falls solchen noch der Doktortitel (Meharer) erteilt werden
konnte. Ein Herzfelder Jude, erzählt Würfel, zahlte einmal 18 Spezies—