Full text: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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gut bedient. Bei dem Brande des ehemals Falkenauer'schen Wohnhauses 
in der Bäumenstr. Nr. 5 (früher Spezereihändler Wittmann) 1785 ging der 
zrößte Teil der aus dieser Druckerei hervorgegangenen Schriften mit vielen 
inderen Papieren in Flammen auf. Die Schule hatte im XVIII. Jahrhundert 
Berühmtheit; der fortgesetzte Einfluß der Gemeindeglieder auf die Rabbi— 
natswahlen jedoch schadete diesem Institute unverkennbar, und mit Anfang 
des XIX. Jahrhunderts war sie zu einer ziemlich untergeordneten Schule 
herabgesunken, in welcher Knaben bis zu ihrem 16. Lebensjahre von Unter— 
rabbinern, denen es selbst an wissenschaftlicher Bildung mangelte, im Tal— 
mud unterrichtet wurden, um bei kleineren Gemeinden als Lehrer, Vor— 
sänger oder Schächter Dienste zu nehmen. In Fürth wurden aus der 
Kaalskasse nach 1820 jährlich 960 fl. für solche Talmudstudenten ausbe— 
zahlt. Den gewöhnlichen Schulunterricht nahmen die Judenkinder in den 
ffentlichen christlichen Schulen, die Kinder reicherer Juden wurden von 
Privatlehrern oder auch Talmudstudenten unterrichtet. 
Der Oberrabbiner. 
„Das Oberhaupt der Judengemeinde war der Rabbiner, gleichviel 
ob zugleich Oberrabbiner oder Landrabbiner. In Fürth, wo außer 
dem Oberrabbiner noch immer 3—5 andere oder sogenannte Unterrabbiner 
sich aufhielten, galt derselbe, als am Sitze der hohen Schule, stets als erste 
Person, beanspruchte und genoß als solche nicht nur die höchste Achtung, 
ondern auch unbedingten Gehorsam; die Gemeinde beruft ihn und ist ihm 
nicht nur in kirchlichen Dingen unterthan, sondern er ist auch der 
erste Richter in erster Instanz im Streile zwischen Juden und Juden, 
Schmähungen und Schlaghändel ausgenommen; in Verbindung mit den 
Barnossen übt er die freiwillige Gerichtsbarkeit in Ehe-, Testaments- und 
Vormundschaftssachen. Darum nannte man die Obetrabbiner lange Zeit 
„die Präsidenten des Gerichtes.“ Früher standen die Gemeinden 
Ottensos, Schnaittach und Hüttenbach unter der Jurisdiktion des Rabbi— 
nates Fürth, welches dann den Vice-Rabbi auf seine Kosten nach Schnaittach 
delegierte, und jährlich zweimal daselbst jene Sachen zum Austrag brachte, 
die der Vice-Rabbi nicht zu schlichten vermochte. — Zu Rabbi“ Baruchs 
Zeiten wurden obige 8 Orte von der Gemeinde Fürth abgetrennt, und die 
Hemeinden wählten sich ihren eigenen Landrabbiner.“ (Sax, die Synagoge.) 
Die Einkünfte des immer aus der Wahl des Kaals hervorgegangenen 
Oberrabbiners waren, abgesehen von einem festen Gehalt von 100 Thalern, 
durch Sporteln sehr ansehnlich, es flossen ihm als obersten Lehrer der 
Talmudschule noch reichlich Geschenke zu. Eine weitere Einnahmsquelle 
waren die freiwilligen Gaben an Purim, bei Antritt größerer Reisen, 
wobei gewöhnlich des Rabbiners Segen erbeten wurde ?c. Ein Tal— 
mudschüler zahlte bei seinem Eintritt gewöhnlich 8— 5 Dukaten, einen 
ähnlichen Betrag, wenn er den Titel eines Rabbi erhielt oder die Schule 
verließ. Ebenso gaben Durchreisende erhebliche Beträge, was sich noch 
höher gestaltete, falls solchen noch der Doktortitel (Meharer) erteilt werden 
konnte. Ein Herzfelder Jude, erzählt Würfel, zahlte einmal 18 Spezies—
	        
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