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Zeite
barkeit und Arbeitsnachweis follen den Gefellen genommen
merden — die gemwerbereichen Stäbhte die Hauptbeteiligten —
Berabredungen der füdwefjtdeutfchen Reichsftädbte gegen die
Arbeiterichaft 74— 76.
Sedhftes Kapitel.
Die erite Berivde des Numpfes um DAS Konlitionsrecht. Der
Zieg der Gejellenbewegung . . . + + 77—97
Die interlokalen Vereinigungen der Arbeiter 77—78, Der
Nürnberger Rat von Augsburg und Ulın zu gemeinjament
Borgehen gedrängt — Verlegenheiten der Stadtregierungen —
Solidarität und Macht der Gefellenfhaft — der Streit der
Kannengießergefellen — die Organifation der SHeftelmacher-
gefellen in Nürnberg erzwingt die Beitraaspflicht der ver:
heirateten Sefellen 78-—82,
Das Kaiferlidhe Mandat von 1551 — der Nürnberger
Rat verhandelt über die Aufhebung der Berbände — Meijter
und Gefellen werden vernommen — die Wünfhe und Be:
zürchtungen der Handwerker 82—84. Der erfte Mai in Ulm
und Augsburg — der Brief Karls V. an die Nürnberger —
dipkomatifche Erhundigungen — Läffigkeit der höheren NeichS:
itände — Verbot der Nürnberger Organifationen 85—88.
Der Widerftand der Gefellen — die üblen Wirkungen
des Verhots — Niedergang der Handwerfke — Nürnberg wird
von den Gefellen gemieden — Suppliken der Meifter um
MWiederherftellung der SGefellenfhenken — die Verbände
werden mwiederhergeftellt 38— 91.
Neue Verfuche, die Bewegung zu unterbrüden — die
Händel der Straßburger Glirtler — die fhwarze Lifte des
Straßburger Rats — Erfolglofigkeit der Zwanaspolitit —
der Triumph der Gefellenfchaft 92—97.
Siebente8s Kapitel.
Der zweite Feldzug gegen die Gejellenichaft, Das Kompromiz 98—116
Der Reichsabfchied von 1566 — der KreistagS[hluß
von 1567 — Nürndergs Nat unterdrückt die Gefellenverbände
— ev fteht an der Spige der Gegner der Gefellenbeweguntg —
gefchloffener Widerfiand der deutfchen Sefellenfhaft 98—101.
Der Boycott wird über Nürnberg verhängt — eine Stadt nach
ser andern nicht nach — Bittaeluche der Meilter — Meheim-