nd Nddhn
cbote, —
külchah, iü
en sestlshp
in Unsmnd
dem dishu
8 Doehhe
Etodteneh
oschließen,
Landwirtschaft, Gewerbe, Handel
339
2. in der Pegnitz vom Schnieglinger Wehr abwärts bis Doos und östlich vom Dooser
Mühlwehr, welche Strecken unterm 15. April 1905 von den Kunstmühlenbesitzers—
eheleuten Georg Christof und Sofie Förster, sowie Heinrich und Margaäreta
Ierr käuflich erworben wurden, waren Ende des Jahres 1909 noch nicht
eendet.
Das noch bis 1. Januar 1915 laufende Pachtverhältnis mit der Fischereibesitzerswitwe
Karoline Maar, hier, hinsichtlich des Fischereirechts in der Pegnitz, reichend von der
Schwabenmühle am Schleifersteg bis zur Mühle in Schniegling, beruht auf einem gericht—
lichen Vergleiche.
Fischerkarten wurden im Berichtsjahre 374 ausgestellt.
Anzeigen wegen unbefugten Fischens wurden im Berichtsjahre 35 (41) an die Amts—
anwaltschaft erstattet.
in duslegend
rrschrift etusn
utlicht mdep
zeuge.
—J
eistrafhesehhut
er des Ipom
Hewössern ub
dem Fiscsfun
Familiennon
ein. Im suh
Familiennmm
en. Dehus
—
har angebrun
i s90 pulß
on den gesen
IV
wurde von
lbredht
gcheritett
—FVU den
Vierter Abschnitt.
Gewerbepolizei.
J. Arbeiterschutz.
1. Nachschau in Fabriken.
Bezüglich der Beschäftigung von weiblichen und jugendlichen Personen und der Beobach—
tung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Reichsgewerbeordnung, wurden im Be—
richtsiahre 1502 (1541) Kontrollen in hiesigen Fabriken vorgenommen, wobei sich 257 (258)
Beanstandungen ergaben.
Im Berichtsjahre mußte in einem Falle Strafanzeige erfolgen.
Überarbeit durch Arbeiterinnen wurde auf Grund des 81384 der Reichsgewerbeordnung
zugelassen:
1909 1908
1909 1908 1909 1908
Blechspielwarenfabriken für 268 318 Arbeiterinnen auf 102 77 Tage
Briefumschlagfabrik „ 30 — 40 —
Fabrik pharmaz. Spezialitäten, 6 „. 10 —
Holzspielwarenfabriken „23 14 — ,
Konditoreien u. Lebkuchenfabr., 265 177 170,
Kunstanstalten „144 40 45 18,
Metallwarenfabriken „483 640 65 63,
Silberhammerwerk „20 15 6 14,
Waschanstalten „270 130 0 13,
Zelluloidwarenfabrik „104 — —9 — „
Closettpapierfabrik „—3 11,
Gold- und Silberspinnere — 47 178,
Reinigungsarbeiten durch Arbeiterinnen an den Vorabenden der Sonntage nach 51/ Uhr
abends waren erlaubt:
in 1 () Ochsenmaulsalat- und Konservenfabrik für 2 —
(O), in 1 (14) Sprengstoffabrik für 4 (4) und in — (1) Kunstanstalt für — (1) Arbeiterinnen.
3224