Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

Gemeindevertretung und Verwaltung 
Ferner wurde für das Jahr 1906 sämtlichen ständigen und nicht ständigen männlichen 
Arbeitern, die 1906 weder im Lohn vorrückten noch eine Lohnerhöhung erhielten, eine 
Teuerungszulage von je 50 6 zugestanden. Arbeiter, die 1906 unter 50 M Lohn-— 
erhöhung bekommen hatten, erhielten den hieran fehlenden Betrag als Zulage. Im Jahre 
1906 wurden für die Teuerungszulage 43 320 46 verausgabt, sodaß die Lohnaufbesserung in 
diesem Jahre einen Mehraufwand von über 88 000 M erforderte. 
Auch für das Jahr 1907 wurde unter den gleichen Voraussetzungen wie im Vor— 
sjahre eine Zulage von je 50 6 gewährt. Eine Erweiterung trat insofern ein, als auch die 
Arbeiterinnen im Hauptberuf, deren Männer nicht im Hauptberuf in städtischen Diensten 
standen, eine Zulage von je 80 M erhalten. Die im Jahre 1907 hierfür aufgewendeten 
Mittel betrugen 27 100 4. 
Am 1. Januar 1908 wurden die Löhne sämtlicher städtischen Arbeiter durch Auf— 
stellung einer Lohntafel geregelt, mit der wiederum eine Lohnaufbesserung verbunden war, 
die im Jahre 1908 einen Mehraufwand von 153 500 M erforderte. 
Bereits am 1. Januar 1910 trat eine neue Lohntafel in Kraft, die auch noch heute 
gilt. (Siehe Verwaltungsbericht für 1910, S. 54f.). Diese Lohntafel enthält 10 Lohn— 
klassen für männliche Arbeiter und setzt die Anfangslöhne der einzelnen Klassen fest auf: 
3,70 A, 3,90 A, 4,10 M., 4,30 M, 4,50 M, 4,70 M, 4,90 M, 5, 10 M, 5,50 M und 5,80 M 
Die 3 Lohnklassen für die Arbeiterinnen weisen Anfangslöhne von 2,30 M, 2,60 M und 
3,00 M auf. Die neue Lohntafel brachte für jeden Arbeitstag sämtlichen städtischen Arbeitern 
eine Aufbesserung von 30 und den Arbeiterinnen eine solche von 20 . Fernerhin 
wurden den Arbeitern die Beiträge zur Versorgungskasse nachgelassen, was einer weiteren 
nicht unerheblichen Aufbesserung gleichkommt. Endlich wurde zu den schon bestehenden 
5 Vorrückungen nach je 3 Jahren in der Höhe von je 20 — für die Arbeiter und je 10 
für die Arbeiterinnen noch eine 6. Vorrückungsstufe eingeführt, sodaß der Höchstlohn den 
Mindestlohn nach 18 Dienstjahren um 1,20 A bezw. 0,60 M übersteigt. Der auf die Arbeit— 
nehmer entfallende Anteil an den Beiträgen zur Invalidenversicherung ist dagegen von den 
Arbeitern zu tragen. Der durch diese Lohnerhöhung verursachte Mehraufwand betrug für 
das Jahr 1910: 190 000 . 
Es ergibt sich, wenn man die verschiedenen Lohnverbesserungen zusammenfaßt, seit 
dem Jahre 1907 eine durchschnittliche Erhöhung von 192,60 M pro Jahr. 
Die Sätze der Lohntafel finden keine Anwendung: auf nur vorübergehend für 
Stunden oder wenige Tage beschäftigte Arbeiter, wie Schneeräumer und Notstandsarbeiter; 
auf Arbeiter unter 18 Jahren; auf Arbeiter, die bei der Einstellung nicht mehr im Besitze 
ihrer vollen Arbeitskraft sind; auf Arbeiter welche aus städtischen Mitteln Versorgungs— 
oder Unfallrente beziehen; endlich auf außergewöhnlich schwierige und unangenehme Arbeiten, 
für welche durch den Stadtmagistrat besondere Löhne festgesetzt werden. 
Die Lohnvorrückungen sind nicht abhängig von „guter Führung“, aber sie werden 
nur bei „entsprechenden Leistungen“* gewährt, d. h. sie werden versagt, wenn die Arbeits— 
leistung wegen Mangels an gutem Willen und genügendem Fleiße hinter den berechtigten 
Erwartungen zurückbleibt. 
Wie sich die Arbeiter auf die einzelnen Lohnklassen verteilen, ergibt sich aus folgender 
Zusammenstellung. 
Lohnklasse Zahl der Arbeiter Lohnklasse Zahl der Arbeiter 
.975 VI. .. 141 
240 VII. 17 
152 VIII 724 
79 ix * 
53
	        
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