Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Schulen 
Die Aufnahme in die JKlasse der höheren Mädchenschule ist von dem Bestehen einer 
Aufnahmeprüfung abhängig, die sich auf den Lehrstoff der JIV. Werktagsschulklasse erstreckt. 
Schülerinnen, welche ein sehr gutes oder gutes Überweisungszeugnis der Werktagsschule 
besitzen, kann die Aufnahmeprüfung erlassen werden. Die Aufnahme erfolgt in allen Fällen 
unter dem Vorbehalt des Bestehens einer achtwöchigen Probezeit. 
Im Schuljahre 1911,12 wurde zunächst versucht, den Unterricht dem neuen Lehrplan 
in den ersten 4 Klassen (bisher Klasse V—VIII) anzupassen. Für die Klassen Vsund VI 
(bisher IX und X) blieb vorläufig der alte Lehrplan noch in Kraft, weil die Vorbedingungen 
zur Durchführung des neuen Lehrplans noch nicht gegeben waren. 
Für die Angleichung der bisher in Mittelfranken bestehenden höheren Mädchen— 
schulen an die Vorschriften der neuen Schulordnung für die höheren Mädchenschulen in 
Bayern ist ein Zeitraum von drei Jahren festgesetzt. Bis spätestens zum Beginn des Schul— 
jahres 1914,15 sollen demgemäß alle Einrichtungen der betreffenden Schulen mit den 
Bestimmungen der genannten Schulordnung in Einklang gebracht sein. Dies ailt insbesondere 
auch hinsichtlich des neuen Lehrplans. 
An die VI. (bisherige X.) Klasse der Schule Labenwolfstraße wurde eine Frauen— 
schule angegliedert und zwar zunächst eine J. Klasse. Die Frauenschule hat den Zweck, den 
der höheren Mädchenschule entwachsenen Mädchen eine weitere Bildung und erziehliche 
Führung zu gewähren. Maßgebend für die Auswahl der Lehrstoffe sind die Bedürfnisse der 
gebildeten deutschen Frau. Die Schule sucht nicht allein eine Grundlage für den Beruf der 
Hausfrau und Erzieherin zu geben, sondern auch ein Verständnis für die Verhältnisse in den 
erweiterten menschlichen Lebensgemeinschaften und für die kulturellen und sozialen Aufgaben 
der Frau innerhalb dieser zu erschließen. Die bisherige XI. Klasse, welche seit dem Beginn 
des Schuljahres 1908,09 bestand, wurde wieder aufgehoben. 
An der Schule Findelgasse-Frauentorgraben wurde an die III. (bisherige VII.) Klasse 
ein J. Kursus einer 6jährigen Realgymnasial-Abteilung angeschlossen, nachdem sich 
hierfür eine genügende Anzahl von Teilnehmerinnen angemeldet hatte. 
Mit Gesamtbeschluß vom 29. September wurde der für die VI. Klassen der höheren 
Mädchenschulen als Wahlfach vorgesehene Kochunterricht eingeführt. 
Der VI. Klasse des Bezirks Findelgasse -Frauentorgraben wurde zu diesem Zwecke 
die Schulküche des Schulhauses Knauerstraße 20 an 2 Nachmittagen in der Woche und der— 
jenigen des Bezirks Labenwolfstraße die Schulküche des Schulhauses Laufer Torgraben 8 
überlassen. Auch die Schülerinnen der Frauenschule, für welche dieser Unterricht als Pflicht— 
fach vorgeschrieben ist, erhalten den Unterricht in der Schulküche Laufer Torgraben 8. Der 
Unterricht ist auch für die Schülerinnen der VI. Klassen nach den Beschlüssen der städtischen 
Kollegien unentgeltlich. 
Das Schulgeld wird nach den bisherigen Bestimmungen und in gleicher Höbhe ein— 
gehoben. Dasselbe beträgt: 
60 M für die J. II. und III. Vorbereitungsklasse (bisher IL. II. III. Klasse), 
80 M für die IV. Vorbereitungsklasse und für die J. und II. Klasse (bisher 
IV. V., VI. Klasse), 
90 A für die III. IV. und V. Klasse (bisher VII. VIII. IX. Klasse), 
100 M für die VI. Klasse (bisher X. Klasse). 
Für die Frauenschule (bisher XI. Klasse mit 80 6 Schulgeld jährlich) wurde das 
Schulgeld aufjährlich 100 »6, für den J. Kursus der Realgymnasialabteilung ebenfalls auf 
100 M festgesetzt. 
Über die Festsetzung eines gemeinsamen Anmeldetermins für die beiden städtischen 
höheren Mädchenschulen sowie über die Festsetzung der Grenze zwischen den beiden Schul⸗
	        
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