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Schulen
Die Aufnahme in die JKlasse der höheren Mädchenschule ist von dem Bestehen einer
Aufnahmeprüfung abhängig, die sich auf den Lehrstoff der JIV. Werktagsschulklasse erstreckt.
Schülerinnen, welche ein sehr gutes oder gutes Überweisungszeugnis der Werktagsschule
besitzen, kann die Aufnahmeprüfung erlassen werden. Die Aufnahme erfolgt in allen Fällen
unter dem Vorbehalt des Bestehens einer achtwöchigen Probezeit.
Im Schuljahre 1911,12 wurde zunächst versucht, den Unterricht dem neuen Lehrplan
in den ersten 4 Klassen (bisher Klasse V—VIII) anzupassen. Für die Klassen Vsund VI
(bisher IX und X) blieb vorläufig der alte Lehrplan noch in Kraft, weil die Vorbedingungen
zur Durchführung des neuen Lehrplans noch nicht gegeben waren.
Für die Angleichung der bisher in Mittelfranken bestehenden höheren Mädchen—
schulen an die Vorschriften der neuen Schulordnung für die höheren Mädchenschulen in
Bayern ist ein Zeitraum von drei Jahren festgesetzt. Bis spätestens zum Beginn des Schul—
jahres 1914,15 sollen demgemäß alle Einrichtungen der betreffenden Schulen mit den
Bestimmungen der genannten Schulordnung in Einklang gebracht sein. Dies ailt insbesondere
auch hinsichtlich des neuen Lehrplans.
An die VI. (bisherige X.) Klasse der Schule Labenwolfstraße wurde eine Frauen—
schule angegliedert und zwar zunächst eine J. Klasse. Die Frauenschule hat den Zweck, den
der höheren Mädchenschule entwachsenen Mädchen eine weitere Bildung und erziehliche
Führung zu gewähren. Maßgebend für die Auswahl der Lehrstoffe sind die Bedürfnisse der
gebildeten deutschen Frau. Die Schule sucht nicht allein eine Grundlage für den Beruf der
Hausfrau und Erzieherin zu geben, sondern auch ein Verständnis für die Verhältnisse in den
erweiterten menschlichen Lebensgemeinschaften und für die kulturellen und sozialen Aufgaben
der Frau innerhalb dieser zu erschließen. Die bisherige XI. Klasse, welche seit dem Beginn
des Schuljahres 1908,09 bestand, wurde wieder aufgehoben.
An der Schule Findelgasse-Frauentorgraben wurde an die III. (bisherige VII.) Klasse
ein J. Kursus einer 6jährigen Realgymnasial-Abteilung angeschlossen, nachdem sich
hierfür eine genügende Anzahl von Teilnehmerinnen angemeldet hatte.
Mit Gesamtbeschluß vom 29. September wurde der für die VI. Klassen der höheren
Mädchenschulen als Wahlfach vorgesehene Kochunterricht eingeführt.
Der VI. Klasse des Bezirks Findelgasse -Frauentorgraben wurde zu diesem Zwecke
die Schulküche des Schulhauses Knauerstraße 20 an 2 Nachmittagen in der Woche und der—
jenigen des Bezirks Labenwolfstraße die Schulküche des Schulhauses Laufer Torgraben 8
überlassen. Auch die Schülerinnen der Frauenschule, für welche dieser Unterricht als Pflicht—
fach vorgeschrieben ist, erhalten den Unterricht in der Schulküche Laufer Torgraben 8. Der
Unterricht ist auch für die Schülerinnen der VI. Klassen nach den Beschlüssen der städtischen
Kollegien unentgeltlich.
Das Schulgeld wird nach den bisherigen Bestimmungen und in gleicher Höbhe ein—
gehoben. Dasselbe beträgt:
60 M für die J. II. und III. Vorbereitungsklasse (bisher IL. II. III. Klasse),
80 M für die IV. Vorbereitungsklasse und für die J. und II. Klasse (bisher
IV. V., VI. Klasse),
90 A für die III. IV. und V. Klasse (bisher VII. VIII. IX. Klasse),
100 M für die VI. Klasse (bisher X. Klasse).
Für die Frauenschule (bisher XI. Klasse mit 80 6 Schulgeld jährlich) wurde das
Schulgeld aufjährlich 100 »6, für den J. Kursus der Realgymnasialabteilung ebenfalls auf
100 M festgesetzt.
Über die Festsetzung eines gemeinsamen Anmeldetermins für die beiden städtischen
höheren Mädchenschulen sowie über die Festsetzung der Grenze zwischen den beiden Schul⸗