Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Gesundheitswesen 
Kgl. Oberpostdirektion Nürnberg (außerhalb der Amtszeit oder bei mangelnder unmittelbarer Verbindung mit der 
Kgl. Oberpostdirektion den Aufsichtsbeamten des Telephonamtes) zu ersuchen, die erforderlichen Vorkehrungen 
zur Sicherung und Aufrechterhaltung der telephonischen Verbindungen zwischen der Stadt Nürnberg und den im 
Hochwassernachrichtendienste vorgesehenen Meldestellen auch während der Nachtzeit zu treffen. 
Werden diese Vorkehrungen wegen Rückgang des Hochwassers bezw. wegen Einstellung des Hoch— 
wassernachrichtendienstes nicht mehr benötigt, so ist die Kal. Oberpostdirektion Nürnberg hiervon alsbald zu ver— 
ständigen. 
Dem technischen Berichter obliegt endlich die Antragstellung auf Einberufung des Hochwasserausschusses 
(vergl. 82 Absatz 2). 
8 18. Nach Verlauf des Hochwassers ist das gemäß 89 Ziffer J hergestellte Verzeichnis durch das 
sttädtische Bauamt zu prüfen und im städtischen Amtsblatt zu veröffentlichen. 
Für den Vorstand der Wasserbauabteilung des Bauamtes und deren Beamte. 
8 19. Sobald das Wasser beim Schleifersteg austritt, hat der hierzu bestellte städtische Werkmeister 
sich beim Vorstand der Wasserbauabteilung des Bauamtes Weisung zu erholen, ob und wann er den Notsteg 
zwischen den Fleischbänken am Schleifersteg aufstellen soll. Der Werkmeister ist deshalb verpflichtet, bei ein— 
tretendem Tauwetter und Steigen der Pegnitz sich persönlich davon zu überzeugen, ob das Aufstellen dieses Not— 
steges erforderlich wird. 
Der Verbindungsweg St. Jobst-Mögeldorf und die Pegnitzbrücke bei Ober— 
veilhof sind durch Planken abzusperren, wenn sie nicht mehr begehbar sind. 
Bei zu erwartendem großen Hochwasser sind: 1. der aufgestellte Rotsteg am Schleifersteg, wenn 
möglich, wieder rechtzeitig zu entfernen, 2. der Kettensteg abzusperren, 3. der Rotschmiedssteg abzu— 
sperren und durch Anhängen mittels Seiles zu sichern, 4. die übrige Stege bei der Insel Schütt anzu— 
seilen, 5. das Hübners- und Kasemattentor gegen den Wassereinfluß zu sperren. 
Auüßerdem ist dafür zu sorgen, daß auf den Brücken und Stegen, solange der reißende Strom den 
Zutritt nicht verhindert, Leute mit den erforderlichen Hilfsmitteln aufgestellt werden, um die durch die herbei— 
geschwemmten Gegenstände oder Eisschollen allenfalls entstehende Stauung nach Tunlichkeit zu verhindern. 
Für den Baumagazinsverwalter. 
8 20. Solange und so oft der elektrische Fernpegel Museumsbrücke-Rathaus nicht betriebsfähig ist, 
hat der Baumagazinsverwalter auf Anordnung des technischen Berichters für Hochwasser den Wasserstand zu 
Anfang jeder Stunde und bei außerordentlichem Hochwasser jede halbe Stunde an dem Hauptpegel oberhalb der 
Museumsbrücke ablesen zu lassen. 
Diese Ablesungen sind, sobald an diesem Pegel der Wasserstand 70 em erreicht ist, sämtlich auf dem 
kürzesten Wege dem Beamten für Hochwasser bezw. dem Beamten vom Reihendienste mitzuteilen. 
Steigt das Wasser über 190 cm am Museums:pegel, so sind an den Pegeln beim Kasemattentor und 
Hallertor die Wasserstände zu Anfang jeder Stunde abzulesen. 
Die Ablesung der Wasserstände hat der Baumagazinsverwalter besorgen zu lassen. 
Sobald Hochwasser gemeldet ist, hat der Baumagazinsverwalter eine Bauhofwache von zwei 
Arbeitern einzurichten, welche jederzeit zu Pegelablesungen oder anderen Dienstleistungen bereit sein müssen. 
Werden Pegelablesungen gemacht, so ist über dieselben ein genaues Verzeichnis zu führen und dieses 
sofort nach Verlauf des Hochwassers und Rückgang der Pegnitz auf die normale Wasserhöhe dem technischen 
Berichter für das Hochwasser zu übersenden. 
Für den Branddirektor. 
8 21. Nach Eintreffen der ersten Hochwassernachricht sind die Hochwassertafeln, die in der 
Hauptfeuerwache aufbewährt sind, alsbald durch mindestens vier Leute an den in 81 Absatz 3 bezeichneten 
Stellen anbringen zu lassen. J 
Ist die Tafel am Rathaus angebracht, so ist der Beamte für Hochwasser bezw. der Beamte vom 
Reihendienst zu verständigen, damit sofort mit dem Anschlag der Pegelstände begonnen werden kann. 
Wird von Hersbruck ein Pegelstand von 190 em oder von Lauf ein solcher von 140 em gemeldet, so 
sind auch die in 81 Absatz 4 bezeichneten weiteren Hochwassertafeln anzubringen. 
Nach Ablauf des Hochwassers sind die Tafeln sofort wieder abzunehmen und instand setzen zu lassen 
8 22. Der Branddirektor hat nach Eintreffen der ersten Hochwassermeldung den Werkmeister der 
städtischen Zimmerleute nebst einer angemessenen Anzahl dieser Leute dem Vorstand der Wasserbauabteilung des 
Bauamtes zur Verfügung zu stellen. 
8 28. Sobald von Hersbruck ein Pegelstand von 160 cm oder von Lauf ein solcher von 110 cm 
gemeldet wird, sind von dem städtischen Branddirektor Kähne mit Zubehör an folgende Stellen ver— 
bringen zu lassen: .
	        
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