Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Gesundheitswesen 
Sollte ein selbstschreibender Pegel bei Überschreitung der vorgenannten Pegelstände nicht funktionieren 
oder während eines Hochwassers versagen, so sind die erforderlichen Ablesungen am Standpegel von den vorgenannten 
Pegelständen ab aufwärts und wieder zurück bis zu denselben zu machen und nach 8 5 und 6 weiterzubehandeln. 
8 5. Die Ablesung und Mitteilung der Pegelstände nach Nürnberg hat zu beginnen, sobald 
in Hersbruck ein Pegelstand von 80 cm und in Lauf ein solcher von 70 em erreicht ist. 
Die Pegelablesungen sind zu Anfang jeder Stunde, bei außergewöhnlichem Hochwasser jede halbe Stunde 
vorzunehmen. 
Die Ablesungen und Mitteilungen sind einzustellen, sobald die erste Meldung über das Fallen des 
Wassers abgegangen ist. 
Bei abermaligem Steigen des Wassers sind die Ablesungen und Mitteilungen sofort wieder aufzu— 
nehmen und in der vorgeschriebenen Weise fortzusetzen. 
Alle Mitteilungen haben auf dem kürzesten Wege an die Polizeihauptwache in Nürnberg zu erfolgen. 
Bei jeder Meldung ist anzugeben, ob kein, ein schwacher oder starker Regen fällt und ob das Wasser 
langsam oder schnell steigt, steht oder fällt. 
Nach Ablauf eines jeden Hochwassers sind die über die Pegelstände gemäß 8 6 angefertigten Verzeich⸗ 
nisse sowie die von den Schreibpegeln aufgezeichneten Hochwasserdiagramme sofort an das städtische Bauamt 
Nürnberg einzusenden. 
8 6. Die abgelesenen Pegelstände sind sofort von den mit der Ablesung betrauten Personen fortlaufend 
in ein Verzeichnis einzutragen. 
8 7. Hochwassermeldungen, die telegraphisch aufgegeben werden, müssen gemäß Ziffer 12 letzter Ab— 
satz der mit Ministerialentschließung vom 25. November 1910 bekanntgegebenen Instruktion für den Hochwasser— 
nachrichtendienst im Königreich Bayern auf ein bestimmtes Formular von blauer Farbe geschrieben werden, das 
vom Kgl. Hydrotechnischen Bureau zu beziehen ist. 
Hinsichtlich der formellen Abfassung der Meldungen wird auf Ziffer 5 dieser Instruktion verwiesen. 
III. Besondere Vorschriften. 
Für das Einlaufamt. 
8 8. Das Einlaufamt hat jede von Lauf oder Hersbruck einlaufende Hochwassernachricht ohne Verzug 
dem Beamten für Hochwasser bezw. dem Beamten vom Reihendienst auszuhändigen; alle übrigen einlaufenden 
Hochwassernachrichten, Hochwasserwarnungen und Meldungen von Regenstationen sind unmittelbar auf dem 
kürzesten Wege dem technischen Berichter für das Hochwasser zuzuleiten. 
Für den Beamten für Hochwasser bezw.den Beamten des Reihendienstes. 
8 9. Alle gemäß den Vorschriften für Pegelablesung in Hersbruck, Lauf und Nürnberg (6 5 und 20) 
einlaufenden Nachrichten sind 
l. sofort in das Verzeichnis der Pegelstände einzutragen, 
2. ungesäumt auf dem kürzesten Wege dem Amtsvorstande, dem rechtskundigen Berichter für Hoch 
wasser, dem Oberbaurat, dem technischen Berichter für Hochwasser, dem Branddirektor, dem Vorstand der Wasser— 
bauabhteilung des Bauamtes und dem Dienstkommando der Schutzmaäannschaft mitzuteilen, 
3. an den Hochwassertafeln durch Anschlag zu veröffentlichen. 
Außerdem ist jedem der unter Ziffer 2 genannten Herren über jede Hochwassernachricht ein Meldezettel 
— und zwar während der Amesstunden sofort — zuzuleiten. 
Von der ersten Hochwassernachricht, die von Hersbruck oder Lauf eingeht (8 5), sind jeweils auch zu 
verständigen: der rechtskundige Berichter für die Wasserpolizei, die Baumagazinsverwaltung, das Elektrizitätswerk, 
das Gaswerk, die Feuerwache des Gaswerkes, die Straßenbahndirektion, das Wasserversorgungsamt, das Vollzugsamt. 
Alle übrigen einlaufenden Hochwassernachrichten, Hochwasserwarnungen und Meldungen von Regen— 
stationen sind unmittelbar auf dem kürzesten Wege dem technischen Berichter für das Hochwasser zuzuleiten. 
8 10. Sobald das Wasser am Pegel in Lauf über 90 0m steigt oder drohende Eisgefahr gemeldet 
wird, sind auf kürzestem Wege zu benachrichtigen: 1. die Ortschaft Hammer, 2. die Polizeihauptwache Fürth, 
3. das Kgl. Straßen- und Flußbauamt Nürnberg. 
Sobald das Wasser am Pegel in Lauf über 130 em steigt oder drohende Eisgefahr gemeldet wird, 
sind auf kürzestem Wege zu benachrichtigen: 1. die Ortschaft Hammer, 2. die Polizeihauptwache Fürth, 83. das 
Kgl. Straßen- und Flußbauamt Nürnberg, 4. das Kgl. Regierungspräsidium in Ansbach, 5. das Kgl. Hydro— 
technische Bureau in München. 
Sobald das Wasser am Pegel in Lauf über 180 0m steigt oder drohende Eisgefahr gemeldet wird, 
sind auf kürzesten Wege zu benachrichtigen: 1. die Ortschaft Hammer, 2. die Polizeihauptwache Fürth, 8. das 
Kgl. Straßen— und Flußbauamt Nürnberg, 4. das Kgl. Regierungspräsidium in Ansbach, 5. das Kgl. Hydro— 
technische Bureau in München, 6. die Polizeiwache Erlangen, 7. die Polizeiwache Forchheim, 8. die Polizeihaupt— 
wache Bamberg.
	        
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