Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Bauwesen 
entschließdßung vom 24. Dezember 1910 und Ministerialbestätigung vom 28. November 1911 
unter der Bedingung Genehmigung, daß mit den Beteiligten binnen Jahresfrist ein Über— 
einkommen hinsichtlich der Grundbereinigung zu treffen sei. Die hierfür aus städtischem 
Besitz bereit zu stellenden Austauschflächen erreichen immer noch eine ziemliche Größe, wenn 
auch — wie schon erwähnt — die Grünplatzflächen gering bemessen wurden. 
4. Baulinienplan für das Gelände nördlich der Frankenstraße beim 
Hummelsteiner Schlößchen. Plan RNr. 2245. 
Der Bauverein Siemens Schuckertscher Arbeiter hat bisher auf seinem nunmehr 
ausgebauten Gelände an der Gugel-, Helmholtz-, Gauß-, Volta-, Schwaben- und Pfälzer— 
straße etwa 770 Wohnungen in 100 Mehrfamilienhäusern hergestellt. 
Der steten Zunahme der Mitgliederzahl wegen ist der Verein gezwungen noch weitere 
Wohnungen zu schaffen. Er erwarb daher im Jahre 1910 vom Kgl. Forstärar die mit 
Birken bestandene etwa 5,2 ha große Waldparzelle Plan Nr. 469 aus dem Reichswald. 
Dieser Geländeteil liegt nördlich der Frankenstraße, anstoßend an das Baugelände der 
Wohnungskolonie des Bauvereins der Vereinigten Maschinenfabriken Augsburg-Nürnberg 
und besaß bereits rechtskräftig festgesetzte Baulinien. Da für den dortigen Gelände— 
abschnitt keinerlei Baubeschränkungen erlassen sind, wurde der Fluchtlinienplan seinerzeit von 
Amtswegen unter Berücksichtigung der üblichen Wohnhausbauweise aufgestellt, Quartiere für 
industrielle Unternehmungen formiert und breite Straßen angelegt. Durch Freihaltung eines 
größeren Grünplatzes wurde der erforderliche Luftraum noch erweitert. 
Da der Bauverein der Siemens-Schuckertschen Arbeiter aber beabsichtigte, hier 
Einzelwohnhäuser mit abgeteilten Gärten zu errichten, also die Bestrebungen der Garten— 
stadtbewegung zu verfolgen, so war es notwendig, die vorhandenen Fluchtlinien einer 
vollständigen Umarbeitung zu unterziehen und Bauquartiere zu schaffen, die solchen Bedürf— 
nissen entsprachen. Dies wurde durch Anordnung einiger von Süd nach Nord verlaufenden 
Straßen erreicht. Eine dieser Straßen erhielt eine Breite von 10 m und hat künftig den 
durchgehenden Verkehr nach dieser Richtung aufzunehmen. Die übrigen Straßen wurden 
auf eine Breite von 6m gebracht und erhielten beiderseitige 192 m tiefe Vorgärten. Die 
Vorgärten werden jedoch nicht mit massiven Einfriedigungen versehen. An der Hauptverkehrs— 
ader, der Frankenstraße, die an dieser Stelle eine Breite von 30 mmebesitzt, wurde keine 
Anderung vorgenommen. 
Die neuformierten Baublöcke haben eine durchschnittliche Tiefe von 50 m. Das 
Innere dieser Bauquartiere ist für die Anlage von Hausgärten durch Ziehen rückwärtiger 
Baulinien ausgeschieden. Den Hausgärten sowohl als auch den Wohnräumen ist durch die 
Art der Geländeaufteilung genügend Licht gesichert.. Dem Wunsche des Architekten, zum 
Zweck der Erzielung abwechslungsreicher Straßenbilder auch Bauten hinter die Baulinie 
setzen zu können, ohne vorherige Erteilung von Dispens, konnte durch Ziehen blauer Bau— 
linien entsprochen werden. 
Da nur Gebäude mit Erdgeschoß und Dachgeschoß oder höchstens mit Erd⸗ 
geschoß und einem ausgebauten Obergeschoß, in kleineren Gruppen zusammengebaut oder als 
Doppelhäuser, errichtet werden, also eine sehr weiträumige Bebauung vorgesehen ist, konnte 
der im frühereren Aufteilungsplan festgesetzte große Grünplatz bedeutend verkleinert werden. 
Diese Baulinienänderung, die mit Regierungsentschließung vom 1. April 1911 Rechts— 
kraft erlangte, wurde von dem Architekten Heinrich Lotz vorgeschlagen. 
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J— 
Außer den genannten Arbeiten war der Stadterweiterungsabteilung ferner über— 
tragen die Beaufsichtigung der Arbeiten für das Fixpunktnivellement. Sie wurden
	        
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