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Gemeindevertretung und Verwaltung
1913 191—
nach Artikel 6,7 und 8 (auf Antrag auswärtiger Gemeinden) gegen Gebühr 239 *
7, 8u. 12 Absatz 4 (auf Antrag auswärtiger Gemeinden) gebührenfrei 295 335
9 (ohne Anspruch) gegen Gebühr— .. . . 0
d ohne Anspruch) gebührenfre. 7 — F
10 (an Nichtbayern) gegen Gebüh — 78 74
11 (an Heimatlose) gebührenfrein. 49 57
Die folgende Aufstellung gibt Aufschluß über Zahl und Erledigung der von auswärtigen
Gemeinden an den hiesigen Stadtmagistrat sowie vom hiesigen Stadtmagistrat an auswöärtige
Gemeinden gestellten Anträge auf Verleihung des Heimatrechtes nach Artikel 8 des Heimat—
gesetzes für die Jabre 1913 und 1914.
Jahr
1913
1914
1913
1914
Es wurden Anträge
Davon wurden erledigt durch
Von den Ver
leihungen erfolgten
bo
neu Vorjahre zusammen!
erhoben über- behandelt
nommen
gegen gebühren⸗
Gebühr frei
J. Anträge auswärtiger Gemeinden an den Stadtmaaistrat Nürnberg
Übertrag
auf das
folgende
Jahr
Verleih—
ung des
Heimat⸗
rechtos
943 135 1078 293
798 133 931 144
118
92
152
109
534 23 295
586 251 335
Anträge des Stadtmagistrats Nürnberq an auswärtiage Gemeinden
231 231
37 30 7
5
43
Auf Grund der Niederlassung in Nürnberg bezw. der vorausgegangenen Heimat—⸗
zusicherung haben die bayerische Staatsangehöriakeit erworben: 244 308 männliche. 2281312
weibliche, zusammen 472 620 Personen.
Darunter waren: Angehörige deutscher Bundesstaaten 3521575, Angebörige sonstiger
europäischer Staaten 1181 38, Amerikaner — —, Heimatlose 217.
Unter der Gesamtzabl waren:
1913 1914 1913
110 189 selbständige Angehörige deutscher Bundesstaaten nebst 242
34 7 F sonstiger europ. Staaten 84
— — Amerikaner
2 3 Heimatlose — 4 —
146 199 Selbständige nebst 326 421 Familienmitgliedern.
Die 110189 Angehörigen deutscher Bundesstgaten verteilen sich folgendermaßen:
44 157 Preußen, 1637 Sachsen, 2057 Württemberg, 4118 Baden, 313 Hessen, 112
Sachsen-Weimar, — 2 Braunschweig, 318 Sachsen-Meiningen, 21,1 Sachsen-Altenburg,
913 Sachsen-Coburg-Gotha, — 2 Anhalt, 34 Schwarzburg-Rudolstadt, 41 — Reuß
iüngere Linie, — 2 Hamburg, — 1 Bremen, 112 Elsaß,-Lothringen.
Bürgerrecht. An den im Verwaltungsbericht 1902 Seite 105 ff. mitgeteilten Vollzugs⸗
vorschriften (Anderungen siehe Verwaltungsbericht 1904 Seite 73, 1906 Seite 172, 1907 Seite
81, 1910 Seite 58, 1912 Seite 57) erfolgte im Jahre 1913 eine weitere Abänderung, während
sie im Jahre 1914 unverändert blieben.